Wie Spendenquittung buchen?

Gonz

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Hallo liebe Leute,

ich habe ein nebenberufliches Kleingewerbe und
bin somit nicht bilanzierungspflichtig.

Jetzt habe ich meinem Fußballverein zum 100jährigen
einen Betrag gespendet und würde gerne wissen,
ob ich diese Summe ganz normal als Ausgabe
(ohne Umsatzsteuer) verbuchen muss. Oder gibt es da
irgendwas spezielles zu beachten?

Vielen Dank für eure Hilfe
LG der Gonz
 
Hat mit Bilanzpflicht nix zu tun :)
In Deiner Buchhaltung hast Du sicher ein Konto "Sonderausgaben", idealerweise sogar eins das "Spenden" heißt.
Von da wirds an Bank gebucht. Ohne Umsatzsteuer.
Und in der Steuererklärung gibst Du es in der entsprechenden Zeile an.
So einfach sollte es funktionieren.

LG
 
Hallo!

Nein, so ein Konto habe ich leider nicht.
Meine Ausgaben kann ich unter

Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe
Leistungen
Gehälter Löhne und Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Werbe- Repräsentations- und Reisekosten
Bewirtungskosten (nur zu 70% ansetzbar)
Porto, Telefon, Büromaterial
Fortbildung, Fachliteratur

buchen. Sonst nix.
Was mach ich jetzt? Ist eine Spende Repräsentation?

LG
 
Repräsentationskosten

Denn deine Spende ist ja eigentlich Werbung, falls du irgend auf einer Sponsorenliste erscheinst. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte geht es immernoch auf dieses Konto.
 
Das mit der Bilanzpflicht kapiere ich hier nicht, aber sei es mal so....

Buchungssatz:

Allgemein: Aufwandskonto an Bank (oder Kasse - je nachdem wo Du es entnommen hast)

In Deinem Fall dann wohl:

Sonstige Aufwendungen an Bank

Je nach Kontenrahmen hast Du sogar ein Konto Spenden unter den sonstigen Aufwendungen, dann da rein.
 
Danke! So hatte ich es mir auch gedacht!

Das mit der Bilanzierungspflicht hab ich nur als Zusatzinformation angegeben, weil ich nicht wusste, OB es in diesem Fall von Belang ist. Da es das augenscheinlich nicht ist, spielt diese Information dann auch keine Rolle. :D

Vielen Dank nochmal
und nen sonnigen Tag

der Gonz
 
afaik hat jede BH die Möglichkeit Konten einzurichten. Und wenn Du auch nur eine Buchung im Jahr oder überhaupt hast, solltest Du dieses Konto anlegen.
 
Und wenn dies eine freiwillige Spende war und du als Unternehmer nirgends abgedruckt wirst oder sonstige werbewirksame Vorteile erlangt hast, sind es meiner Einschätzung nach keine Betriebsausgaben. Dann buchst du das ganze einfach auf ein Privatkonto, wo du auch deine Privatentnahmen hin buchst. Die Spende kannst du aber eventuell in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben ansetzen.
 
Spendenquittung nicht vergessen.
Unser FA ist sowas von megageil auf Originalquittungen, das wird alles gandenlos gestrichen.
 
Brauchst du gar nicht unbedingt als Betriebsausgaben zu verbuchen. Sportvereine sind in D gemeinnützig und dürfen Spendenquittungen ausstellen. Mit dieser kannst du das unter die Rubrik "Sonderausgaben" packen und damit auch dein zu versteuerndes Einkommen/Gewinn verringern.
 
Nicht jeder Verein muss unbedingt gemeinnützig sein, was u.a. von der Satzung sowie Geschäftsführung abhängt. Deswegen habe ich ja "eventuell... ansetzen" geschrieben.
 
Nicht jeder Verein muss unbedingt gemeinnützig sein, was u.a. von der Satzung sowie Geschäftsführung abhängt.
Ich dachte die Gemeinnützigkeit wird vom ansässigen Amtsgericht festgestellt und dafür werden dann Kriterien rangezogen wie der Umsatz des Vereins usw? Ein Verein kann im Grunde das in die Satzung schreiben was er lustig ist aber ohne "Beschluss" vom Amtsgericht gibt es auch keine Allgemeinnützigkeit? :kopfkratz:
 
Ich dachte die Gemeinnützigkeit wird vom ansässigen Amtsgericht festgestellt und dafür werden dann Kriterien rangezogen wie der Umsatz des Vereins usw? Ein Verein kann im Grunde das in die Satzung schreiben was er lustig ist aber ohne "Beschluss" vom Amtsgericht gibt es auch keine Allgemeinnützigkeit? :kopfkratz:

Fast Korrekt.

In Deutschland definiert sich die Gemeinnützigkeit gemäß §52 AO:

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (...) Hier ist auch definiert, was die Voraussetzungen für die Anerkennung sind.

Das jeweilige lokale (lokal i.S.v. das für den Sitz der Körperschaft zuständige) Finanzamt ist gefragt, wenn die Gemeinnützigkeit anerkannt werden soll. Nicht das Amtsgericht. Sofern diese durch das Finanzamt bestätigt wurde, kann die Körperschaft die Gemeinnützigkeit nun gegenüber dem Amtsgericht, öffentlichen Geldgebern und anderen nachweisen.

Ob und in welchem Umfang ein Verein befugt ist, Spendenquittungen gemäß EStG §10b Steuerbegünstigte Zwecke (Einkommenssteuergesetz) auszustellen ist aber noch eine ganz andere Frage und nicht a priori gegeben - kann und war sogar (selbst bei gemeinnützigen Körperschaften) bereits Gegenstand div. Feststellungsklagen (sein).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte die Gemeinnützigkeit wird vom ansässigen Amtsgericht festgestellt und dafür werden dann Kriterien rangezogen wie der Umsatz des Vereins usw? Ein Verein kann im Grunde das in die Satzung schreiben was er lustig ist aber ohne "Beschluss" vom Amtsgericht gibt es auch keine Allgemeinnützigkeit? :kopfkratz:

Ganz kurz in Stichworten:
- Gemeinnützigkeit eines Sportvereins ist in §52 Abgabenordnung (AO) geregelt. Danach ist die Förderung des Sports ein gemeinnütziger Vereinszweck (N.B.: Schach ist Sport! :) )
- Der Vereinszweck muss in der Satzung stehen. Normalerweise legt man die Satzung dem Finanzamt vor Vereinsgründung vor, um Missverständnisse auszuschließen.
- Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zur Körperschaftsteuer. Wenn man die Satzung aber vorher einreicht, ist das nur Formsache.
- Nun muss der Verein aber auch seinen Vereinszweck erfüllen und darf nicht zu hohe Umsätze machen oder zu hohe Beiträge einfordern (ist bei Sportvereinen aber typischerweise kein Thema, es sei denn, der Kassier ist ein Chaot :D )
- Nur in Streitfragen (also wenn ein Verein gegen die Entscheidung des Finanzamts erst Widerspruch einlegt und dann nach abschlägigem Bescheid Klage erhebt) entschiedet die Steuergerichtsbarkeit

Unterm Strich: es muss schon sehr viel schiefgehen, damit ein Sportverein keine Steuerbescheinigung ausstellen darf! Wäre echt ein Grund, den Vorsitzenden des Vereins uns seinen Kassier mit Eiern zu bewerfen :D :D :D

So weit so gut...
 
Wurde ja schon alles gesagt. :)

Unterm Strich passt es in etwa. :)
 
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