Wie mit Mahnung umgehen?

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So nun ist es auch mir passiert.
Ich habe soeben die erste Mahnung in meinem Leben erhalten weil ich eine Rechnung wegen eines Konto Umzuges nicht bezahlt habe.
Bei der Mahnung ist der geschuldete Betrag, Zinsen und eine Mahngebühr aufgeführt.
Jetzt ist es allerdings so das ich den fälligen Betrag vor Verfassen des Mahnschreibens überwiesen habe. Die Mahnung kommt leider von einem Rechtsanwaltsbüro welches behauptet das ich die Mahngebühr (meiner Meinung nach Anwaltsgebühr) bezahlen muss. Ich bin aber der Meinung das ich die Mahngebühren nicht bezahlen muss, da ich bereits vor verfassen des Schreibens überwiesen habe.
Wenn man jetzt noch die Laufzeit von Post und Überweisung betrachtet müsste das Geld bereits eingegangen sein bevor ich überhaupt das Mahnschreiben bekommen habe.
Was würdet Ihr machen? Soll ich das nem Anwalt übergeben möchte irgendwie auch mal meine Rechtschutzversicherung testen ;)

Achso die Mahngebühr beträgt übrigens satte 54€. Die Zinsen für die verspätete Zahlung würde ich ja einsehen (sind ja auch nur 0,10€).
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Klausel dabei wie "Sollten Sie den Betrag bereits beglichen haben betrachten Sie diese Mitteilung als gegenstandslos."?
 
kannst Du mir sagen, wer Dein Geschäftspartner war - nur dass ich niemals Geschäfte mit dem machen werde? Vielen Dank!
 
Kopie von Kontoauszug an das Unternehmen mit Hinweis auf Überschneidung.
Wenn Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte, Einspruch einlegen.
So würde ich es machen
 
Tut mir leid das ich keinen nützlichen oder hilfreichen Beitrag liefern kann aber 54€ sind nun zum Glück nicht übermäßig viel
 
Tut mir leid das ich keinen nützlichen oder hilfreichen Beitrag liefern kann aber 54€ sind nun zum Glück nicht übermäßig viel

Bitte? 54€ Mahngebühr sind der reinste Wucher bei der ersten Mahnung und (Achtung Halbwissen!!!) bei der ersten Mahnung bzw. Zahlungserinnerung gibt es keine Mahngebühren (zumindest hab ich das noch nie gesehen).
 
bei der ersten Mahnung bzw. Zahlungserinnerung gibt es keine Mahngebühren (zumindest hab ich das noch nie gesehen).

Doch, die kann es durchaus geben, sofern du dich bei der ersten Mahnung bereits in Verzug befindest und der Verzug nicht erst durch die Mahnung begründet wird.
 
Wenn die Zahlung bis zu einem bestimmten Datum geschuldet war und du nicht fristgemäß überwiesen hast, befindest du dich im Verzug. Eine Mahnung ist dann entbehrlich. Zum Verzugsschaden gehören die Mahnkosten und wenn erforderlich auch Anwaltskosten. Letztere beiden Schadenspositionen müssen aber selbst angemessen und rechtmäßig sein.
 
die mahngebühr würd ich anfechten. 54€...die haben ja nich mehr alle körner auf der semmel
 
Ich würde zum Stressabbau auf jeden Fall schonmal ein paar Kopien der Mahnung machen,
diese demonstrativ anzünden und laut schallend lachen.
 
das sind halt mal die rechsanwaltsgebühren.
es ist sogar vorgeschrieben, was man verlagen darf
ich glaube manchen würde das kotzen kommen, wenn sie mal den handtarif für rechtsanwälte durchlesen würden ;)
 
Versuch es doch erstmal höflich mit zurückschreiben (Kopie vom Kontoauszug, wurde überwiesen...) :noplan:
 
Also ich hab vorhin mit der Anwaltskanzlei gesprochen die mir die Mahnung geschickt hat und die meinten, dass ich die Mahngebühren tragen muss weil an dem tag meiner Überweisung das Mandat an Sie vergeben wurde.
Was isn das für ein Schwachsin? Ich muss zahlen weil der Mandant Sie beauftragt hat obwohl ich am selben Tag überwiesen habe?

Zinsen usw. zahl ich ja gerne aber warum muss ich den Anwalt bezahlen ohne dass er eine Arbeit geleistet hat?
Ich habe überwiesen einen Trag später wurde erst die Mahnung verfasst!
 
würd da mal den verbraucherschutz fragen, was zu machen ist.
 
Also ich hab vorhin mit der Anwaltskanzlei gesprochen die mir die Mahnung geschickt hat und die meinten, dass ich die Mahngebühren tragen muss weil an dem tag meiner Überweisung das Mandat an Sie vergeben wurde.
Was isn das für ein Schwachsin? Ich muss zahlen weil der Mandant Sie beauftragt hat obwohl ich am selben Tag überwiesen habe?

Zinsen usw. zahl ich ja gerne aber warum muss ich den Anwalt bezahlen ohne dass er eine Arbeit geleistet hat?
Ich habe überwiesen einen Trag später wurde erst die Mahnung verfasst!

Nur zum Verständnis: Du hast den geforderten Betrag sofort nach erhalt der Mahnung bezahlt? Dann solltest du unbedingt mit deinem Geschäftspartner sprechen, ob er es für möglich hällt, dass ein Brief 1-2Tage in der Post liegt und ein Überweisung nochmal diesen Zietraum in Anspruch nehmen kann.
Haben die in der Mahnung ein Datum genannt bis wann die Zahlung passieren soll? Also ich würe da mit den Leuten versuhen zu Reden.
UND GANZ WICHTIG:
"Wenn Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte, Einspruch einlegen.
So würde ich es machen" da hatt Xray schon recht.

Liebe Grüße + es gibt eigene Rechtsanawaltforen. Umschreib dein Problem ein wenig und nenn keine Namen und du bekommst (wenn auch nicht extrem schnelle) Hilfe.

Von den kopieren kopieren anzünden und laut lachen würde ich abraten. Da kommen schnell nochmal kopierkosten, fahrkosten und noch ne klage wegen Ruhestörung und/oder Umweltverschmutzung zusammen. :D
 
Wenn er VOR dem Verfassen der Mahnung überwiesen hat ist die Sache doch klar, oder?
 
Relevant ist, ob der Schuldner in Verzug war oder nicht! Wenn ja, dann sind Mahnkosten als Verzugsschaden zu ersetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
bei der ersten Mahnung musst Du AFAIK keine Mahngebühr bezahlen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

Vorraussetzungen...
Eine Mahnung ist bisweilen entbehrlich. Die wichtigsten Fälle sind hierbei, dass für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt bzw. bestimmbar ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, vergleiche § 286 Abs. 2 BGB. Darüber hinaus kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet – gegenüber einem Verbraucher muss hierauf in der Rechnung hingewiesen worden sein, vergleiche § 286 Abs. 3 BGB.
 
Wenn ich das hier alles so richtig verstanden habe, dreht es sich nicht um Mahngebühren, sondern um die Kohle, die der Anwalt haben will. Für Dienste, die er geleistet hat - und sei es nur das Anlegen einer Mandantenakte.
Die eigentlichen Mahngebühren dürften nur ein Bruchteil der geforderten Summe sein. Trotzdem seltsam, dass so eine Geschichte schon nach der ersten Mahnung an einen Anwalt geht. Üblich ist das eigentlich nicht.

Da führt wohl nur der Weg über den, der das Geld ursprünglich bekommen sollte, zum Ziel. Klassischer Fall von Überschneidung und, so das Geld fristgerecht angekommen ist, nicht mehr Problem des TE.
 
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