Wie kann ich das Belegen? Quittung von Privatperson?

Caderew

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Hallo an alle!

Ich habe folgendes Problemchen:
Mein alter Herr hat mir gesagt, ich solle doch bitte alle möglichen Quittungen / Belege von 2009, die irgendwas mit meinem Studium zu tun haben, bei ihm abgeben. Darunter fallen z.B. Belege dafür, dass ich meine Studiengebühren überwiesen habe und Bücherkäufe, aber auch Miete.
Diese Sachen will er für mich bei seinem Steuerberater einreichen, damit ich sie absetzen kann wenn ich mal fertig bin und arbeite... keine Ahnung wie das funktioniert aber es scheint wohl zu gehen.
Nun ja, jetzt habe ich bezüglich der Miete ein Problem. Ich wohne nicht allein, die Miete wird per Dauerauftrag vom Konto meines Mitbewohners eingezogen und ich zahle dann die Hälfte an ihn. Manchmal per Überweisung, manchmal auch bar auf die Kralle. Keine Sorge ich bin kein illegaler Untermieter ;), wir stehen auch beide im Mietvertrag.
Ich bin allerdings ratlos wie ich denn nun für die Steuer belegen kann, welche Ausgaben ich tatsächlich für Miete im Jahr 2009 hatte :confused:
Kann mein Mitbewohner mir irgendeine Art "Bestätigung" ausstellen, dass er regelmäßig die anteiligen Mietkosten von mir erhalten hat?


Ich wäre echt dankbar für den ein oder anderen Tip! :)


Beste Grüße!
 
wenn ihr alle im Mietvertrag drinsteht, und die Höhe der Miete auch, sollte das doch kein Problem sein :noplan:
 
Kopie Mietvertrag reicht erst einmal, wenn Du auch drin stehst. Will das Finanzamt bewiesen haben, sollte die Überweisung Deines Mitbewohners und die Bestätigung reichen, dass Du ihm das Geld gezahlt hast. Also Zettel: "Für Mieter aus dem gemeinsamen Mietvertrag vom xxx für Wohnung in xxxxxx habe ich 2009 xx,xx EUR Miete von Herrn Mützlhuber erhalten. Datum Unterschrift."
 
Danke für eure Antworten!

So wie lars_munich es vorgeschlagen hat reicht das denen aus? Das wäre ja super. Geht das dann auch für die Kosten eines Festnetz-/ Internetanschlusses? Müsste ja eigentlich. Da ist es nämlich genauso geregelt bei uns.
Bleibt jetzt noch die Frage ob mein Mitbewohner die entsprechenden Belege beisammen hat... das glaube ich leider kaum. Er ist auch nicht so der Kontoauszug-Sammler...

Beste Grüße!


Edit: Weiss jemand zufällig wann die Deadline ist? Also bis wann muss der Kram beim Steuerberater sein? Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man Sachen rückwirkend absetzen? Was hat denn der Bücherkauf im dritten Semester mit meiner jetzigen Lohnsteuer zu tun? Frag da lieber noch mal in deiner Studentenverbindung nach.
 
Von solchem Steuerkram habe ich leider absolut null Ahnung... Ich frage mich auch wie das gehen soll, aber es scheint möglich zu sein. Das ganze war auch nicht meine schlaue Idee, mein Vater hat das mit seinem Steuerberater abgesprochen und mir dann mitgeteilt, dass ich solche Kosten später dann wie auch immer von der Steuer absezten kann. Dafür soll ich diese Belege einreichen.
Würde ich nicht selbst z.B. meine Studiengebühren überweisen sondern mein Vater von seinem Konto, dann könnte er das irgendwie geltend machen. Und so kann es dann umgekehrt ich tun, aber halt erst wenn ich auch Steuern zahle. So hab ich's zumindest verstanden ;)
 
DAs ganze ist ein frisches Urteil, und die Kosten für ein Studium können als Verlust anerkannt werden, dieser läßt sich wiederum vortragen, sprich, wenn du dann arbeitest, wird dieser Verlust im ersten Arbeitsjahr anerkannt, was wiederum eine Steuerrückzahlung für dich bedeuten kann. dies gilt allerdings nur, wenn du vor deinem Studium schon eine andere passende Ausbildung gemacht hast => Studium = Fortbildung/Weiterbildung. Grundsätzlich kannst du erstmal alles mögliche einreichen, die suchen sich das dann schon raus...

alle infos ohne gewähr!!!!!
 
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