perpetuummobile
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Man stelle sich mal folgende Situation vor: Man entwirft als Freiberufler Produktnamen für eine Naming-Agentur. Das ist es ja selbstverständlich, dass der Freiberufler eine Geheimhaltungserklärung unterschreibt, in der alle Details zu "Insiderwissen" und dergleichen festgehalten werden. Und dann soltlen natürlich auch die Rechte an den Namen geregelt sein. So weit so gut.
Nun tritt aber ein Endkunde an diesen Freiberufler heran und bittet um Produktnamen. Frage: Wie kann man sich davor schützen, dass einem die Ideen (man stellt ja nicht nur eine vor vor) stiebitzt werden? Sollte man da nach eigenem Empfinden etwas niederschreiben oder gibt es da Standardtexte? Will ja keiner, dass die Ideen nicht so prickelnd gefunden werde, aber die Domains kurz daruaf gesichert.
Nun tritt aber ein Endkunde an diesen Freiberufler heran und bittet um Produktnamen. Frage: Wie kann man sich davor schützen, dass einem die Ideen (man stellt ja nicht nur eine vor vor) stiebitzt werden? Sollte man da nach eigenem Empfinden etwas niederschreiben oder gibt es da Standardtexte? Will ja keiner, dass die Ideen nicht so prickelnd gefunden werde, aber die Domains kurz daruaf gesichert.