zeitlos schrieb:
"Hallo,
als Vergleich möchte ich gerne dabei sein wenn Sie zB im Mediamarkt eine Festplatte erst einmal aus dem Umkarton nehmen und dann auch noch aus der Statikfolie nehmen. was meinen Sie wie lange sie da unbehelligt stehen werden und sich die Festplatte anschauen.
Die weitere Frage die sich in Ihrem Fall stellt ,was gefällt Ihnen den nicht .? Die Form ??? oder zu wenig Chrome ?? Alle anderen Daten entnehmen Sie ja der Webseite .Und dort ist alles Relavante angegeben vorhanden. Wenn Sie jetzt sagen , dass Sie eine Festplatte für Ihren PC benötigen können wir anmerken , warum haben Sie dann eine 2,5 Zoll HDD bestellt . Sie hätten aber auch sehen können das die HDD zu klein wäre auch ohne die aus der Folie zu nehmen. Es gibt also keinen Grund dafür ausser Sie verwenden diese.
Desweiteren sagt das gesetz , das die Ware nur in einem wiederverkaufsfähigen Zustand zurück gesand werden kann. Ich denke wenn Sie den Artikel anschauen , so wie er nun ist , und Sie würden diesen so von einer Firma zugesand bekommen ( als Neuware ) was würden Sie dann denken ? Würden Sie dann sagen , toll meine neue HDD ist da oder eher sowas wie , wollen die mich verarschen ? .
Weiterhin haben Sie bei Ihrer bestellung unsere AGB´s gelesen . Diese sind übrigens verifiziert worden und somit rechtsgültig . Auch hier werden Sie darauf hin gewiesen . Wir wollen Sie nicht ärgern , die ware wird zum hersteller gesand , welcher diese wieder einschweißt. Genau diese kosten werden Ihnen mit 10 % in rechnung gestellt werden bzw vonder Erstattung abgezogen werden "
zeitlos
Mir fällt da spontan auf, dass der erzählt Händler mehrfach Unsinn erzählt:
- wenn ich Hardcore-Modder wäre, würde ich durchaus in einem Laden Wert drauf legen, mir die Teile mal anzuschauen. Ich kenne auch Läden, in denen das überhaupt kein Problem ist. Und wenn doch: kauf ich halt woanders. (OT: Diese "Öffnen der Ware verpflichtet zu Kauf"-Schilder in den Läden sind in aller Regel unwirksame AGB. Das Argument dürfte absehbar als nächstes vom Händler kommen.);
- die Rücknahmeverpflichtung besteht nicht aufgrund "gefällt mir nicht", sondern aufgrund "geht dich als Händler gar nix an";
- teilweise sind die Statikbeutel blickdicht, so dass ich (als natürlich misstrauischer Kunde
schon deswegen reinschaue, um zu sehen, ob die richtige Platte drin ist. Dadurch erlischt mein Rückgaberecht trotzdem nicht; nochmal: den Händler geht es überhaupt nichts an, warum Du eine Hülle aufmachst. Selbst wenn Du bloß mal Sonne rein lassen wolltest;
- den "wiederverkaufsfähigen Gegenstand" hab ich in meinem Gesetz nirgends gefunden. Und der Gegenstand selbst *ist* ja sogar wiederverkaufsfähig, er muss bloß neu eingepackt werden. Wenn Du ne Hose bei Quelle bestellt und die anprobiert, ist die Verpackung auch offen. Und trotzdem hast Du dafür keinen Wertersatz zu leisten, auch wenn sich irgendeine Kommissionierin hinstellen und das Teil neu einpacken muss;
- wenn Du willst, verifizier ich Dir jeden - naja, lassen wir das
. Würde ich aber als Händler auch schreiben. Klingt schließlich offiziell. Außerdem gibts gute und schlechte Juristen. Und wenn ich mir im Internet diverse AGB anschau, vermute ich mal vage, dass letztere Gruppe in der Überzahl ist.
- was rechtfertigt die Tatsache, dass bei einer 100 Euro-Platte 20 Euro Gebühren und bei einer 400 Euro-Platte 40 Euro Gebühren anfallen? Sooo zweckgebunden kann diese Aufwandsgebühr ja doch nicht sein.
Bleibt zum Schluss, Dich weiterhin daran zu halten, was hier mehrfach schon geschrieben wurde: Du verhandelst nochmal mit ihm un machst ihm freundlich klar, wie Du die Dinge siehst. Und wenn er wirklich die harte Tour will: Rücksendung, vollen Preis erstattet verlangen, Mahnung, Mahnbescheid.