Widerruf grundsätzlich mit 20% des Warenpreises belastbar??

Naja, das die AGB's rechtsgültig sind, halte ich jetzt für ein wüstes Gerüch. Auch das man im Medienmarkt probleme bekommt, wenn man den K<rton VOR man ihn aus dem Laden schleppt öffnet und die Ware kontrolliert.

Zudem - wenn ein Händler so zurückschreibt zeugt das von sehr geringer Professionalität.

Ich würde ihm eine Frist setzen, auf dem kompletten Betrag bestehen, ihn darauf hinweisen, das Du Rechtschutzversichert bist, und somit sicher nicht davor zurückschrecken wirst, wegen 18.--€ einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, bei dem er klar als Verlierer aus dem Ring steigen wird und somit richtig Geld dafür bezahlen wird!

Viele lenken daraufhin schon ein.

Und wenn nicht - so ein sicherer Rechtsstreit hat doch auch was!

Charlie
 
iTrash schrieb:
Dilletanten. Rechtschreibefehler.
Einfach nur lol.

Der Vergleich hinkt keinesfalls. Die Ausdrucksweise ist zwar ein wenig profan, aber im Kern hat er Recht. Die technischen Daten kann man der Verpackung bzw. Datenblättern entnehmen. Alles, was darüber hinausgeht (z.B. Abwärme, Betriebsgeräusche etc.), kann man nur im Betriebszustand überprüfen. Deswegen macht es wenig Sinn, eine Festplatte nur zur Begutachtung auszupacken. Und ja, man kann eine S-ATA Platte sehr wohl von einer P-ATA Platte im verschweissten Beutel unterscheiden. Kollege zeitlos hat bei der Bestellung gepennt. Weshalb sollte der Händler dafür nun einen Nachteil erleiden?
 
Vielleicht deswegen, weil ein Onlinehändler PER GESETZ zur Rücknahme in so nem Fall verpflichtet ist?
 
Grundsätzlich, ein Vergleich mit einem Ladengeschäft hält nicht stand.

Das Fernabgabegesetz geht von einem Verkauf aus, der vorher nicht eingesehen werden kann.

Ein erneutes Basta. Ruf Deine RV an und lass den Rest über den Rechtsanwalt klären. Wiederum Basta :)

Oh und eh ich es vergesse. Dem RA gegeüber reicht es auch aus, wenn Du ihm das glaubhaft machen kannst, dass Du die Platte nich eingebaut hast. Somit kann der RA die Platte in Deinem Auftrag zurück schicken.

Lass Dich nicht auf einen solchen Blödsinn ein, den der Verkäufer da schreibt.

Und als krönender Abschluß, die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) können kein Gesetz aushebeln.

Wie geschrieben, rufe Deine Rechtschutzverischerung an und lass das über den RA klären.

Und bitte, kein weiteren Breif, kein weiteres Telefonat. Das kann der Rechtsanwalt besser. Du hast ein 14 tägiges Rückgaberecht, dass kann kein Verkäufer in Deutschland aushebeln...
 
zeitlos schrieb:
"Hallo,
als Vergleich möchte ich gerne dabei sein wenn Sie zB im Mediamarkt eine Festplatte erst einmal aus dem Umkarton nehmen und dann auch noch aus der Statikfolie nehmen. was meinen Sie wie lange sie da unbehelligt stehen werden und sich die Festplatte anschauen.
Die weitere Frage die sich in Ihrem Fall stellt ,was gefällt Ihnen den nicht .? Die Form ??? oder zu wenig Chrome ?? Alle anderen Daten entnehmen Sie ja der Webseite .Und dort ist alles Relavante angegeben vorhanden. Wenn Sie jetzt sagen , dass Sie eine Festplatte für Ihren PC benötigen können wir anmerken , warum haben Sie dann eine 2,5 Zoll HDD bestellt . Sie hätten aber auch sehen können das die HDD zu klein wäre auch ohne die aus der Folie zu nehmen. Es gibt also keinen Grund dafür ausser Sie verwenden diese.
Desweiteren sagt das gesetz , das die Ware nur in einem wiederverkaufsfähigen Zustand zurück gesand werden kann. Ich denke wenn Sie den Artikel anschauen , so wie er nun ist , und Sie würden diesen so von einer Firma zugesand bekommen ( als Neuware ) was würden Sie dann denken ? Würden Sie dann sagen , toll meine neue HDD ist da oder eher sowas wie , wollen die mich verarschen ? .
Weiterhin haben Sie bei Ihrer bestellung unsere AGB´s gelesen . Diese sind übrigens verifiziert worden und somit rechtsgültig . Auch hier werden Sie darauf hin gewiesen . Wir wollen Sie nicht ärgern , die ware wird zum hersteller gesand , welcher diese wieder einschweißt. Genau diese kosten werden Ihnen mit 10 % in rechnung gestellt werden bzw vonder Erstattung abgezogen werden "

zeitlos

Mir fällt da spontan auf, dass der erzählt Händler mehrfach Unsinn erzählt:
- wenn ich Hardcore-Modder wäre, würde ich durchaus in einem Laden Wert drauf legen, mir die Teile mal anzuschauen. Ich kenne auch Läden, in denen das überhaupt kein Problem ist. Und wenn doch: kauf ich halt woanders. (OT: Diese "Öffnen der Ware verpflichtet zu Kauf"-Schilder in den Läden sind in aller Regel unwirksame AGB. Das Argument dürfte absehbar als nächstes vom Händler kommen.);
- die Rücknahmeverpflichtung besteht nicht aufgrund "gefällt mir nicht", sondern aufgrund "geht dich als Händler gar nix an";
- teilweise sind die Statikbeutel blickdicht, so dass ich (als natürlich misstrauischer Kunde ;) schon deswegen reinschaue, um zu sehen, ob die richtige Platte drin ist. Dadurch erlischt mein Rückgaberecht trotzdem nicht; nochmal: den Händler geht es überhaupt nichts an, warum Du eine Hülle aufmachst. Selbst wenn Du bloß mal Sonne rein lassen wolltest;
- den "wiederverkaufsfähigen Gegenstand" hab ich in meinem Gesetz nirgends gefunden. Und der Gegenstand selbst *ist* ja sogar wiederverkaufsfähig, er muss bloß neu eingepackt werden. Wenn Du ne Hose bei Quelle bestellt und die anprobiert, ist die Verpackung auch offen. Und trotzdem hast Du dafür keinen Wertersatz zu leisten, auch wenn sich irgendeine Kommissionierin hinstellen und das Teil neu einpacken muss;
- wenn Du willst, verifizier ich Dir jeden - naja, lassen wir das ;) . Würde ich aber als Händler auch schreiben. Klingt schließlich offiziell. Außerdem gibts gute und schlechte Juristen. Und wenn ich mir im Internet diverse AGB anschau, vermute ich mal vage, dass letztere Gruppe in der Überzahl ist.
- was rechtfertigt die Tatsache, dass bei einer 100 Euro-Platte 20 Euro Gebühren und bei einer 400 Euro-Platte 40 Euro Gebühren anfallen? Sooo zweckgebunden kann diese Aufwandsgebühr ja doch nicht sein.

Bleibt zum Schluss, Dich weiterhin daran zu halten, was hier mehrfach schon geschrieben wurde: Du verhandelst nochmal mit ihm un machst ihm freundlich klar, wie Du die Dinge siehst. Und wenn er wirklich die harte Tour will: Rücksendung, vollen Preis erstattet verlangen, Mahnung, Mahnbescheid.
 
zeitlos schrieb:
Gut, habe jetzt noch mal eine Rückantwort auf meinen Verweis auf den genannten Paragraphen bekommen. Sieht wohl so aus, als sollte ich doch lieber zahlen, sonst sieht das ziemlich nach mehr Ärger aus. Habe doch wohl schlechte Karten.
Wen es interessiert, hier noch mal die Rückantwort:
Du kannst Dich natürlich verarschen lassen bzw. wegen 18€ lieber keinen Streß haben. Muss man sich halt überlegen.

Die Antwort von denen ist kurz gesagt Blödsinn.

1. Auspacken ist nicht in Gebrauch nehmen. Den Richter möchte ich sehen, der das anders sieht...

2. Grund? Wozu? Das BGB ermöglicht ja eben den Widerruf ohne Begründung. "Ich will einfach nicht mehr" langt als Begründung.

3. Von wiederverkaufsfähigem Zustand steht nichts im Gesetz. Ersatz für Verschlechterung wegen Ingebrauchnahme. Sonst nichts.

4. Was in den AGB steht, ist für das Widerrufsrecht irrelevant. AGB zwischen Unternehmer und Verbraucher haben eh' kaum Gestaltungsspielraum.

5. Wurdest Du überhaupt vor dem Kaufauf den möglichen Wertersatz im Falle des Widerrufs und auf Möglichkeiten zur Vermeidung hingewiesen? In einer ausreichenden Form?

6. Zum Media-Markt Beispiel sag ich mal nix mehr :rolleyes:
 
macfreak-ac schrieb:
Einfach nur lol.

Der Vergleich hinkt keinesfalls. Die Ausdrucksweise ist zwar ein wenig profan, aber im Kern hat er Recht. Die technischen Daten kann man der Verpackung bzw. Datenblättern entnehmen. Alles, was darüber hinausgeht (z.B. Abwärme, Betriebsgeräusche etc.), kann man nur im Betriebszustand überprüfen. Deswegen macht es wenig Sinn, eine Festplatte nur zur Begutachtung auszupacken. Und ja, man kann eine S-ATA Platte sehr wohl von einer P-ATA Platte im verschweissten Beutel unterscheiden. Kollege zeitlos hat bei der Bestellung gepennt. Weshalb sollte der Händler dafür nun einen Nachteil erleiden?
Sag mal, willst Du geltendes Recht zu Unrecht erklären? Überleg Dir bitte mal, was Du da geschrieben hast. In Anbetracht der Gesetzeslage hat der Verkäufer keine andere Wahl. Und solche Äußerungen und Bestärkungen wie Du sie schreibst, motovieren solche Händler auch noch, den Kunden zu betrügen...:mad:

Schon mal daran gedacht, dass ein Händker auch eine falsche Platte schicken kann und die Eckdaten erst auf der Platte geschrieben stehen, die ich wiederum erst lesen kann, wenn ich die Platte ausgepackt habe?

Himmel, was für Ignoranten gibt es auf dieser Welt???

Ist nicht persönlich, ich finde solchen Verkäufern gehört der Gewerbeschein abgenommen und die sollten schnell hinter Gitter, wenn sie das jedes mal machen...
 
macfreak-ac schrieb:
Und ja, man kann eine S-ATA Platte sehr wohl von einer P-ATA Platte im verschweissten Beutel unterscheiden. Kollege zeitlos hat bei der Bestellung gepennt. Weshalb sollte der Händler dafür nun einen Nachteil erleiden?
Das ist überhaupt nicht das Thema. Ist es eine "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme", die Festplatte auszupacken oder nicht? Aus meiner Sicht nein. "Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" ist auspacken, einbauen, Daten draufspielen.

Der Wertersatz ziehlt im übrigen auch nicht darauf, Kosten des Händlers durch die Abwicklung der Rückgabe zu decken. Dann wäre es ein Schadensersatz oder eine Aufwandsentschädigung. Sondern um eine Verschlechterung der Sache abzudecken. Diese Sache kann aber nach der Neuverpackung als Neuware verkauft werden, hat also überhaupt keine Verschlechterung erfahren.

Der Händler dürfte also aus mehreren Gründen "auf die Fresse" fallen....
 
Gut, habe jetzt noch mal eine Rückantwort auf meinen Verweis auf den genannten Paragraphen bekommen. Sieht wohl so aus, als sollte ich doch lieber zahlen, sonst sieht das ziemlich nach mehr Ärger aus. Habe doch wohl schlechte Karten.
Wen es interessiert, hier noch mal die Rückantwort:
Was sind das denn für Typen? Vollkaufleute jedenfalls nicht. Zurück mit dem Kram, Geld zurückverlangen, fertig.
 
Ich habe heute morgen festgestellt, dass ich Idiot anstatt einer S-ATA eine (P)ATA Platte gekauft habe. Sie sollte ursprünglich in mein heute kommendes MacBook verbaut werden.


Sinnlos?! Wieso packst du dann die Platte aus wenn du weisst das es die Falsche ist wenn der Händler dir deswegen was aufbrummt ist das vollkommen gerechtfertigt. Wie bei allem in der Welt kann sich der Händler nicht sicher sein ob die Platte wirklich unbenutzt ist wenn du die Verpackung geöffnet hast.

Was hast du dir eigentlich beim öffnen der Packung gedacht? Vllt. war er ja so blöd und hat mir ne SATA anstatt ner PATA geschickt?!?

Für mich ist der Händler im Recht!

mfg pret
 
pret schrieb:
Sinnlos?! Wieso packst du dann die Platte aus wenn du weisst das es die Falsche ist wenn der Händler dir deswegen was aufbrummt ist das vollkommen gerechtfertigt. Wie bei allem in der Welt kann sich der Händler nicht sicher sein ob die Platte wirklich unbenutzt ist wenn du die Verpackung geöffnet hast.

Für mich ist der Händler im Recht!

mfg pret

Mal interessehalber: kann man nicht mit irgendwelchen Diagnosetools feststellen, ob auf der Platte schon mal Daten drauf waren?
 
zeitlos schrieb:
Gut, habe jetzt noch mal eine Rückantwort auf meinen Verweis auf den genannten Paragraphen bekommen. Sieht wohl so aus, als sollte ich doch lieber zahlen, sonst sieht das ziemlich nach mehr Ärger aus. Habe doch wohl schlechte Karten. Wen es interessiert, hier noch mal die Rückantwort: ...
wow, was ist das denn für ein laden bitteschön? recht ruppiger ton... entweder haben die keine ahnung oder sie denken, daß DU keine ahnung hast...
wenn Sie zB im Mediamarkt eine Festplatte erst einmal aus dem Umkarton nehmen
quatsch. im xxx markt gilt nicht das FERNABSATZgesetz
das die Ware nur in einem wiederverkaufsfähigen Zustand zurück gesand werden kann
quatsch. das gesetz sieht eine 'prüfung wie im laden möglich' vor, siehe post von snoop
 
Sicherlich kann man das feststellen aber die Feststellung dessen ist doch auch wieder Zeit und Arbeitsaufwand des Verkäufers!?!


Man kann einer kleinen Klitschen Firma nicht unbedingt unterstellen das sie nicht für den Kunden da ist oder nicht! Das mit dem Media Markt war ein Beispiel für Ladengeschäfte es ist klar das der Media Markt auf Grund seiner Grösse usw. die Sache schnell und unkompliziert machen wollen, da es bei solchen Läden mehr auf die Publicity usw ankommt und eine stänkernder Kunde der sich vllt noch eschofiert ist nicht unbedingt ein + Punkt
 
pret schrieb:
Sicherlich kann man das feststellen aber die Feststellung dessen ist doch auch wieder Zeit und Arbeitsaufwand des Verkäufers!?!

Klaro, aber ich denk mal, dass (unabhängig von Anschaffungskosten für das Programm) ein Azubi für Anschließen und Programmstart nicht mehr als 73 Cent verdient.

Edit: Im übrigen ist das nunmal typisches Risiko eines Versandgeschäfts. Der clevere Händler berücksichtigt sowas in der Preisgestaltung.
 
Plainswalker schrieb:
Klaro, aber ich denk mal, dass (unabhängig von Anschaffungskosten für das Programm) ein Azubi für Anschließen und Programmstart nicht mehr als 73 Cent verdient.

Ist die Festplatte dann noch neu und ungebraucht wenn sie schon eingebaut worden ist und getestet wurde auch wenn nur getestet wurde ob sie schon mal benutzt worden ist?

Für den Verkäufer Arbeitsaufwand, der besonders in diesem Falle von unserem Fred Ersteller wirklich selbstverschuldet wurde... er wollte die Festplatte garnicht und hat sie trotzdem ausgepackt. Ich kanns nur wiederholen der Verkäufer ist im Recht besonders in diesem Fall.

Was alles heutzutage für Selberverständlich gehalten wird ist meist Kulanz der Vertreibenden und keine Pflicht.


Edit: Willst du höhere Preise Zahlen weil Leute ihre Elektrogeräte nur 14 Tage benutzen und dann wieder zurückschicken... "Gefällt mir doch nicht ... nimms wieder!" Ich nicht!
 
Kauf absofort alles bei Alternate oder ähnlichen Großhändlern wie amazon etc.

Diesen Firmen sind aufgerißene Beutel und beschädigte Verpackungen egal solange die Ware noch einwandfrei funktioniert und deren Inhalt komplett ist.

Bei kleinen Firmen hast du was das Rückgaberecht angeht meistens Probleme da Rückgaben dort einen weitaus größeren finanziellen Schaden darstellen als bei Großbetrieben. Das geht bishin zu Unterstellungen, Drohungen oder lächerlichen 20%Warenwertforderungen wegen einer aufgerissenen Tüte.
 
pret schrieb:
Ist die Festpllate dann noch neu und ungebraucht wenn sie schon eingebaut worden ist und getestet wurde auch wenn nur getestet wurde ob sie schon mal benutzt worden ist?

Für den Verkäufer Arbeitsaufwand, der besonders in diesem Falle von unserem Fred Ersteller wirklich selbstverschuldet wurde... er wollte die Festplatte garnicht und hat sie trotzdem ausgepackt. Ich kanns nur wiederholen der Verkäufer ist im Recht besonders in diesem Fall.

Was alles heutzutage für Selberverständlich gehalten wird ist meist Kulanz der Vertreibenden und keine Pflicht.

Die Festplatte ist im Werk auch schon mal gelaufen und gilt trotzdem als neu. Und wie gesagt, der Arbeitsaufwand ist nunmal typisches Versandrisiko. Ob der Käufer selber schuld ist oder nicht, ist irrelevant. Zugegeben, moralisch ist die Ansicht nachvollziehbar, aber rechtlich gesehen ist der Verkäufer im Unrecht. Warum? s.o. :keks:
 
Kommt ihr mal zurück auf den Punkt?

Bei einem Online-Einkauf in Deutschland gilt das Fernabgabegesetz.

Pauschalen und Versandkosten (bei einem Warenwert über 40 Euro) sind rechtsungültig. Egal ob mal dem Händler moralisch Recht zusprechen mag.

Er sollte sich nicht auf den Onlineverkauf einlassen, wenn er nicht bereit ist, das entsprechende Recht zu beachten.
 
Es kommt wirklich darauf an was der Händler in den AGB`s stehen hat wenn die 20% drinnen stehen hat der Käufer sich beim kauf damit einverstanden erklärt ... da gibts kein wenn und aber. Er muss zahlen. Obwohl ich bei so einem Betrag und der unfreundlichkeit es auch auf einen Mahnbescheid ankommen lassen würde.

SirSalomon schrieb:
Kommt ihr mal zurück auf den Punkt? Bei einem Online-Einkauf in Deutschland gilt das Fernabgabegesetz. Pauschalen und Versandkosten (bei einem Warenwert über 40 Euro) sind rechtsungültig. Egal ob mal dem Händler moralisch Recht zusprechen mag. Er sollte sich nicht auf den Onlineverkauf einlassen, wenn er nicht bereit ist, das entsprechende Recht zu beachten.

Wir reden ja nicht über Porto und Verpackungen sondern über die 20% Ausgleich.
 
pret schrieb:
Es kommt wirklich darauf an was der Händler in den AGB`s stehen hat wenn die 20% drinnen stehen hat der Käufer sich beim kauf damit einverstanden erklärt

die händler können nicht einfach durch ihre AGB gesetze außer kraft setzen - was nicht heißen soll, daß es nicht versucht wird.
"es steht jeden morgen ein dummkopf auf. man muß ihn nur finden."


edit: tippfehler
 
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