Werde ich von meinem Internet-Provider verarscht ?

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BillFromTheHill

BillFromTheHill

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Folgende Situation :

Ich habe einen Kabelinternetvertrag aus dem Jahre 2002, war immer Monatlich kündbar, jetzt wollte ich kündigen, doch "Unitiy Media" meinte: Nö !

Angeblich hat die Vorgängerfirma irgendwann im Mai 2004 an die Kunden Post rausgeschickt mit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsehen, dass jeder alte Vertrag nur noch jährlich kündbar ist.

Ich hätte ja 6 Wochen Zeit gehabt, dem zu Widersprechen, hätte ich aber nicht getan.

Ich koche.

Ich bin stinksauer, ein solches Schreiben habe ich NIE erhallten !

Wie kann ich mich dagegen wehren ?
 
Denen Genau das darlegen und auf der Kündigung beharren und ansonsten mit einem Anwalt drohen. Dein Kabelanbieter muss beweisen können, dass dieser Wisch auch wirklich an dich rausgegangen ist.
 
Und vor allem wer sagt ihm, dass du nicht widersprochen hast und der Widerspruch nicht angekommen ist ;)
 
nur jährlich kündbar? lol, wie flexibel ..
 
Dein Netzbetreiber sollte nicht nur nachweisen, dass er den Brief an dich geschickt hat, sondern auch, dass er angekommen ist.
Was immer ganz gut hilft, bei solchen Verhandlungen, einfach mal den Vorgesetzten verlangen und das so lange, bis die Kündigung durch ist.
 
Yo, werd ich wohl machen, bisher hatte ich nur abgesehen von der schriftlichen Kündigung ein Telefongespräch mit einem Hotline-Idioten.

Hoffe mal, das ich nicht wirklich wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt muss.
 
Und vor allem wer sagt ihm, dass du nicht widersprochen hast und der Widerspruch nicht angekommen ist ;)

Meines Erachtens belanglos. Wenn du sowas schickst, musst du sicherstellen (Einschreiben), dass der Brief ankam.

In diesem Fall ist aber sowieso der Anbieter in der Pflicht, meiner Meinung nach bist du im Recht, darfst also kündigen.

Was sich Internetprovider so alles rausnehmen ist unglaublich! Da wird mit allen Tricks gearbeitet, beachte man nur mal das Kicken der Poweruser etc...

"Der Kunde ist König", das war mal....
 
In der aktuellen c't ist ein ähnlich gelagerter Fall. Fazit da, grundlegende Vertragsänderungen hinsichtlich Kosten und Laufzeit kann nicht einseitig mit geänderten AGB durchgesetzt werden...
 
Ich würde da mal bei deiner Verbraucherberatung bei dir vorort vorsprechen, dass scheint wohl letzte Zeit üblich zu werden, dass AGB Änderungen einfach so mitgeteilt werden, und, wenn man nicht widerspricht, dass die dann wirksam werden.
Und es geht da ja nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, das Kündigungsrecht, ist schließlich eine wesentliche Vertragsänderung.
Bei solchen Vertragsänderung muss man meiner Ansicht nach, ausdrücklich von Kenntnis nehmen, bzw. die billigen.
Denn ein Brief kann ja auch durchaus nicht ankommen.
Genauso wie bei einer E-Mail dass sein kann.
 
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