wer zahlt die rufumleitung?

freso

freso

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
27.09.2002
Beiträge
1.293
Reaktionspunkte
24
guten morgen,


i hät da mal ne frage: ich kann bei meinem anrufbeantworter im büro eine rufumleitung einstellen. zb auf mein handy. interessieren würde mich da jetzt, wer dieses gespräch zahlt.

ich kann mir da mehrere versionen vorstellen.

1. der anrufer zahlt alles

2. der anrufer zahlt das gespräch zu der gewählten nr (büro) und ich zahle die weiterleitung von meinem büro auf mein handy

3. ich zahle alles.

hat von euch einer ne ahnung, wer jetzt wie und was zahlt?

würde es auch einen unterschied machen (preislich), wenn ich die rufumleitung auf meine handy homezone leite (klar, dass ich dann nur in der hz erreichbar bin)

wäre schön, wenn mir da einer weiterhelfen kann.

gruß freso
 
Der Anrufer zahlt nur das, was er für einen normalen Anruf in dein Büro zahlen würde.
Die Umleitungskosten zahlst du, bzw. derjenige, der die Telefonkosten im Büro bezahlt.

Wenn Du dich aber im Ausland aufhältst, musst du auch etwas bezahlen, nämlich passive Roaming - Gebühr, das kann recht teuer werden.

Hoffe gehelft zu haben ;o)
 
hallo freso,

der anrufer zahlt den anruf zu deinem anschluß im büro - die weiterleitung geht in der regel auf deinen deckel.
die abrechnung erfolgt über und zu den konditionen deines büroproviders (dein bürotelefon ruft dein handy an)

gruß
dollknoll
 
Original geschrieben von Ennsi
Der Anrufer zahlt nur das, was er für einen normalen Anruf in dein Büro zahlen würde.
Die Umleitungskosten zahlst du, bzw. derjenige, der die Telefonkosten im Büro bezahlt.

jupp - die Zusatzfeatures zahlt immer der, der diese aktiv schaltet, in Deinem Fall der Inhaber des Telefonanschluß im Büro. Ist z.B. auch bei einer Dreierkonferenz so... derjenige der die schaltet zahlt, auch wenn er von 2 verschiedenen Personen angerufen wurde, die zahlen nur die "normalen" Gebühren.
 
und wieder etwas schlauer...


vielen dank für die raschen antworten.

freso
 
Zurück
Oben Unten