Wer macht sich strafbar?

Al Terego

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Moin zusammen.

Also nochmal für die Akten, vielleicht reicht ja auch schon eine einzige Antwort:

Jeder kennt sie, die CDs mit gesammelten Programmen, die man "überlassen" bekommt und bei denen es einem freigestellt ist, ob man den Inhalt auf seinem PC installiert oder es lieber lässt. Meist ist es Software, die auf Firma xy lizensiert ist, von der man selber noch nie gehört hat.

Macht sich die Firma xy denn nicht auch strafbar, wenn ihre lizensierte Programmversion auf irgendeinem PC dieser Welt auftaucht? So von wegen Unterlassung der Sorgfaltspflicht (Ja woher hat denn Herr Schnurz aus ABC ihre Programmversion?).
Oder wird nur der strafrechtlich verfolgt und belangt, der die illegale Kopie installiert hat?
Oder beide?

Interessiert und ratlos, Al
 
M.E. ist auch die Firma, bzw. der Administrator, der das billigt, verantwortlich, denn bei den Lizenzverträgen steht daß die Weitergabe der Lizenz nicht erlaubt ist.
 
Die Firma kan nicht haftbar gemacht werden, es sei denn man wird beim Programmklau erwischt oder man kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen (ProgrammCDs liegen auf dem Tresen, o.ä.).
Strafbar macht sich jeder, der Lizenzbestimmungen (bei der Installation z.B.) übergeht. Somit jeder der nicht auf seinen Namen (oder entsprechenden Rechten) Software aufspielt oder nutzt!!!


Jo
 
Also beide.
Das würde bedeuten, dass ein Mitarbeiter eine Software auf CD zieht, diese an seinen Kumpel weitergibt, dieser sie wiederum weiterreicht und irgendwann bekommt das Unternehmen eins auf den S die Finger, weil irgendein Hansel in Timbuktu das Programm laufen lässt. Und die Firma wusste nix davon, hätte aber die Software wegschließen müssen. So etwa?

>kopfkratz> Al
 
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