Musik Welche Rechte habe ich, wenn ich Musik online kaufe?

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uselessuser

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Moin Internet,

ich habe den Plan gefasst, mehr Musik zu geniessen. Bisher habe ich sie immer nur gehoert.
Sprich, ich bin losgezogen und habe einen guten Kopfhoerer erworben. Jetzt klingt aber so manches in meiner Musiksammlung recht kacke. Vieles davon habe ich bei eMusic gekauft; es stellt sich die Frage, ob ich die Musik einfach von "anderswo" (lassen wir das mal unspezifiziert) in FLAC oder so herunterladen darf. eMusic bietet FLAC nicht an, aber die Labels habe ich ja bereits entlohnt.

Mir ist schon klar, dass der schlechte Klang bei eMusic eher an schlechter Produktion denn am Format liegt, aber Placebos wirken ja auch wenn man nicht an Gott glaubt. Mich wuerde echt einfach nur der juristische Hintergrund interessieren; was ich dann mache ist ja eh eine andere Sache.
 
Du hast mit dem Urheberrecht in der jetzigen Form die gleichen Rechte, als wenn du eine CD gekauft hast. Du darfst keinen Kopierschutz umgehen, wenn du eine Privatkopie anfertigen willst. Du darfst die erworbene Musik nicht gewerblich weiter vertreiben, und schon garnicht kostenlos zum Download irgendwo anbieten. Es steht dir das Recht zu, die Musik auf allen erdenklichen Abspielgeräten zu speichern.

Im Grunde war es das schon.
 
wenn anderswo eine Quelle ist wo du nichts zahlen musst und kein Bekannter ist, der dir eine Privatkopie macht, ist es illegal.
 
wenn anderswo eine Quelle ist wo du nichts zahlen musst und kein Bekannter ist, der dir eine Privatkopie macht, ist es illegal.

Das ist schlicht Unsinn. Es gibt genügend legale kostenlose Musik im Internet. Darüberhinaus ist es heftig umstritten, ob bzw. wann der reine Download schon eine Urheberrechtsverletzung ist. Allerdings ist es für die Klärung dieser Frage ohne Belang, ob der "Downloader" die Musik vorher schon irgendwo erworben hat.

@uselessuser: der Download wird durch die vorher gekaufte Musik jedenfalls nicht "legaler".
 
Dass der Download illegal ist finde ich merkwuerdig, aber das war quasi zu erwarten. Danke jedenfalls fuer die Erleuchtung.
 
@uselessuser: der Download wird durch die vorher gekaufte Musik jedenfalls nicht "legaler".
Obwohl er eine Nutzungslizenz für den Song erworben hat?

@useless: eMusic grabbt mit LAME in hoher Datenrate. Es gibt manchmal Songs mit Kodierungsfehlern, ansonsten ist das CD-Qualität. Da du bereits weißt, dass subjektive Klangunterschiede eher Einbildung sind, glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass das bei dir überhaupt funktionieren würde.
 
Obwohl er eine Nutzungslizenz für den Song erworben hat?

@useless: eMusic grabbt mit LAME in hoher Datenrate. Es gibt manchmal Songs mit Kodierungsfehlern, ansonsten ist das CD-Qualität.

Ja, das neue Chumbawamba-Album hat sogar 2 komplett defekte Tracks, und deren Service sagt mir, ich soll es doch einfach nochmal runterladen :rolleyes:

Aber ich haette so gerne alles in Lossless. Ich war schon immer ein kleiner HiFi-Narr, auch wenn ich mir eine angemessene Anlage eh nicht leisten kann :(
 
Obwohl er eine Nutzungslizenz für den Song erworben hat?
Er hat eine Lizenz für die heruntergeladene Datei erworben, das ist was anderes.

Der Umfang einer Lizenz wird, wer hätte es gedacht, durch die Lizenzbedingungen bestimmt. Und ich bezweifle stark, dass in den Lizenzbedingungen von Emusic drinsteht, dass man mit dem Kauf das Recht erwirbt, sich den Song irgendwo anders herunterzuladen....
 
@useless: Ich bekomme normalerweise zumindest einen Download gutgeschrieben und eine Entschuldigung. Ich habe aber das Gefühl, die fehlerhaften Dateien bleiben trotzdem auf den Servern. Da scheint mir iTunes höhere Qualitätsansprüche zu haben.

@Snoop: Ja, daran habe ich natürlich nicht gedacht. Das macht Sinn. :)
 
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