Was kommt nach der Abschreibung?

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flieger

Hallo,

wenn ein Wirtschaftsgut abgeschrieben ist, einen Restwert von einem Euro hat und ich es verschenke: Kann ich das Gerät von meiner Inventarliste streichen? Muss ich den Euro als Gewinn verbuchen?
 
den euro als einnahme verbuchen... pass auf, dass du z.b. nicht ein gwg, was du nach einem jahr auf einen € abgeschrieben hast, aber noch einen realistischen wert von z.b. €50 hat verschenkst, das könnte listige steuerbeamte hellhörig werden lassen...
 
Wenn Du das Gut verschenkst, dann darfst Du es natürlich nicht als Einnahme verbuchen. Generell gilt: Wenn das Wirtschaftgut veräußert oder verschenkt wird, muss es auch von der Inventarliste gestrichen werden. Logisch!
Aber Du kannst natürlich bzw. musst den Veräußerungswert als Einnahme verbuchen, d.h. auch wenn das Gut nur mit 1 EUR im Inventar "verbucht" ist und Du es für 50 EUR verkaufst, dann musst Du natürlich die 50 EUR als Einnahme verbuchen.
 
a propos.
gibt es im Netz eine Liste was wie lamge abgeschrieben werden muss?
 
iUser-am-iBook schrieb:

sehr gut!
Aber teilweise kann man es echt nicht glauben, dass man Handys z.B. 5 Jahre oder Monitore 7 Jahre lang abschreiben muss…
 
PC-Monitore 3 Jahre! Mit "Monitore" sind Studio-Film-Betrachtungsgeräte gemeint, also solche Dinger, die im TV-Studio vor dem Moderator zur Selbstkontrolle stehen. Die sind teuer, von guter Qualität und müssen daher länger halten...

Bei Handys finde ich das auch etwas übertrieben, zumal die Teile zufälligerweise automatisch nach etwas mehr als zwei Jahren defekt sind oder zumindest der Akku am Ende ist.
 
maxxio schrieb:
Das solltest du mal meinem BWR-Lehrer sagen, der mir meistens Vierer gibt (Außnahem: einmal ne 2 , da kamen aber auch keine Buchungssätze dran banana ).
 
Hi,

a) der 1-Euro Erinnerungswert ist nicht mehr gültig
b) es wären bei einem Abgang 1-Euro pagatorsche Kosten für den Abgang und 50 Euro Erlös, falls es verschenkt wird, also in Summe 49 Euro
c) Warum soll man ein defektes Gerät verschenken, statt es einfach zu entsorgen ?

Greetz
 
Muss man die Entsorgung bzw. den Defekt nachweisen? Und wenn ja, wie?
 
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