Vorsteuer - Hätte da eine Frage zu

minimalwerk

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Hallo liebe Leute,

ich sitze gerade an meiner Umsatzseuer-Voranmeldung. Nun gibt es da zwei Punkte die mir nicht ganz klar sind:

  • 66 - Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)

  • 61 - Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 UStG)

  • 67 - Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)


Was genau fällt unter den Punkt 61?

Ich habe mir für meinen Firmenrechner eine neue Festplatte und Arbeitsspeicher gekauft. Wo trage ich nun die Kosten der MwSt. ein. Bei Punkt 66, 67 oder bei 61?

lg
 
Moin,

66 - Vorsteuer aus Deutschland
61 - Vorsteuer aus anderen EU-Ländern

Gruß Th.
 
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