Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

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Kikone

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Ich hab ein Problem und zwar:

Der ehemalige Vermieter meiner Freundin zahlt die Kaution in Höhe von 700 einfach nicht zurück. Er sagte dass es 6 Monate dauern kann. Diese sind aber schon seit einem Monat um. Ans Telefon geht er nicht mehr ...

Kann ich damit zur Polizei gehen? Oder müsste ich dafür zum Rechtsanwalt?

Bitte um Rat
 
3 Monate kann er sich Zeit lassen, nicht länger.

Geht doch einfach mal hin zu ihm!
 
Immer schriftlich in Verzug setzen mit Einschreiben und Rückschein.

Wenn keine Reaktion zum Amtsgericht und einen Vollstreckungsbescheid
durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Und /oder Anwalt.
 
Er sagte dass es 6 Monate dauern kann.
Das hätte ich dann bei der Mietzahlung auch gesagt. "Kann bis zu 6 Monate dauern"....

:rotfl:

Manche probieren's einfach.

Sue 'em to death... :klopfer:
 
Ich würde zuerst eine Mahnung schreiben und ein eindeutiges Datum nennen bis wann die Kaution zurückzuzuzahlen ist. Weiter würde ich auf die Fälligkeit durch das Zitat des entsprechenden Paragraphen dies untermauern.

Zahlt er dann nicht würde ich eine zweite Mahnung mit einer zweiten kürzeren Frist schreiben.

Fruchtet beides nicht, ab zum Anwalt damit.

Daher bin ich im Mieterschutzbund. Kostet 69 Flocken im Jahr und kann sich schnell bezahlt machen. Rechtsberatung und Rechtsschutz hast Du dann automatisch.

Das hätte ich dann bei der Mietzahlung auch gesagt. "Kann bis zu 6 Monate dauern"....

:p
 
Das Problem ist - Meine Freundin (US Amerikanerin) hat den Vertrag unterschrieben, auf dem Vertrag steht KEINE Adresse von Ihm!

Nur seine Bankverbindung, Festnetz-Nr. und Handy - Nr. ...

Unterschrieben hat er auch. Im Telefonbuch steht er leider nicht. Als ich das letzte Mal mit ihm telefoniert habe, sagte er "ich überweise sofort"

jetzt geht er nicht mehr dran ...

Bitte keine Predigten nun a la " Wie kann man nur einen Vertrag ohne Adresse unterschreiben " - bin schon fertig genug .... :-(
 
Kann ich nicht über die Auskunft seine Adresse erfragen?

Goyellow spuckt nichts aus
 
Habt Ihr mit den anderen Mietern im Haus gesprochen? Die müssten doch Kontakt mit ihm haben.
 
Versuchs doch mal beim Einwohnermeldeamt, könnte gut sein das die Dir helfen und die Adresse rausgeben.
 
Na hoffentlich nicht.

Bestmmt nicht! Aber...

Da sich der Vermieter nicht mehr meldet, könntest du auf der nächsten Wache Anzeige wegen Betruges oder Unterschlagung erstatten, dann werden die Beamten dort die Datenbank des Einwohnermeldeamtes befragen.

Vielleicht hilft das ja schon ein bisschen wenn die Kollegen von der Wache am Wohnort des Vermieters auftauchen und den Sachverhalt klären wollen... Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.

Beste Grüße

Detlev
 
Bestmmt nicht! Aber...

Da sich der Vermieter nicht mehr meldet, könntest du auf der nächsten Wache Anzeige wegen Betruges oder Unterschlagung erstatten, dann werden die Beamten dort die Datenbank des Einwohnermeldeamtes befragen.

Vielleicht hilft das ja schon ein bisschen wenn die Kollegen von der Wache am Wohnort des Vermieters auftauchen und den Sachverhalt klären wollen... Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.

Beste Grüße

Detlev


Das werd ich heut noch machen. Ihr seid die Besten - Ich danke euch!
 
Wobei dazu zu sagen ist, dass die Kaution einbehalten werden darf bis die letzte Nebenkostenabrechnung eingetrudelt ist ;). Das kann dann leider auch mal über 1 Jahr dauern.
 
Das werd ich heut noch machen. Ihr seid die Besten - Ich danke euch!

Wenn du direkt Anzeige erstattest, kannst du damit auch ganz schön auf die Schnauze fallen. Schließlich darf der Vermieter die Kaution eine Weile behalten.
Mieterschutzbund!
 
@Pingu: Das ist mir neu.
 
Wobei dazu zu sagen ist, dass die Kaution einbehalten werden darf bis die letzte Nebenkostenabrechnung eingetrudelt ist ;). Das kann dann leider auch mal über 1 Jahr dauern.
Das ist falsch, mehr als 3 monatliche Vorauszahlungen dürfen nicht einbehalten werden.
 
Wobei dazu zu sagen ist, dass die Kaution einbehalten werden darf bis die letzte Nebenkostenabrechnung eingetrudelt ist ;). Das kann dann leider auch mal über 1 Jahr dauern.

Nein, das stimmt so nicht. Es darf allenfalls ein Teil der Kaution in Höhe einer zu erwartenden Nachzahlung einbehalten werden. Sagen wir, in den letzten 2 Jahren hat der Mieter z.B. 180 Euro und 190 Euro Nachzahlung leisten müssen. Dann wäre ein Rückbehalt von 200 oder max. 250 Euro noch zu vertreten - 700 Euro gehen weit darüber hinaus.
 
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