Verkauf von betrieblichen Gegenständen

kilowatt

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Hallo,

wer weiß, worauf ich beim Verkauf von Gegenständen achten muß, die ich zuvor beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend gemacht habe?

Gibt es einen Unterschied zwischen Dingen, die noch nicht abgeschrieben sind (Auto, Computer) und kleineren Sachen (Handy). Bzw. was ist mit dem Auto, wenn es nach einigen Jahren abgeschrieben ist?

Ich muß doch sicher die Einnahmen aus dem Verkauf melden, oder? Muß ich dann auch irgendwie die UsSt. nachzahlen, die mir ja beim Kauf vom Finanzamt erstattet wurde?

vG
KiloWatt.
 
Hallo,

wer weiß, worauf ich beim Verkauf von Gegenständen achten muß, die ich zuvor beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend gemacht habe?

Gibt es einen Unterschied zwischen Dingen, die noch nicht abgeschrieben sind (Auto, Computer) und kleineren Sachen (Handy). Bzw. was ist mit dem Auto, wenn es nach einigen Jahren abgeschrieben ist?

Ich muß doch sicher die Einnahmen aus dem Verkauf melden, oder? Muß ich dann auch irgendwie die UsSt. nachzahlen, die mir ja beim Kauf vom Finanzamt erstattet wurde?

vG
KiloWatt.

Grundsätzlich ist jeder Erlös durch den Verkauf ist steuerpflichtig. Der Gewinn errechnet sich vereinfacht aus der Differenz vom Buchwert (Kaufpreis abzüglich Abschreibungen) zum Verkaufspreis. Daher ist es unerheblich ob die Wirtschaftsgüter teilweise oder vollständig abgeschrieben sind.

Die Tücke steckt hier allerdings im Detail. Daher am Besten einen Steuerberater konsultieren.
 
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Zum Steuerberater geht das ganze am Ende eh...

Mal ein Bsp. Ich habe mir einen neuen Monitor für 200,- + 38,- (MwSt) = 238,- gekauft. Die 38,- € habe ich vom FA zurück. Irgendwann will ich dann diesen Monitor für 100,-€ verkaufen. Muß ich dem Käufer dann eine Rechnung ausstellen, also 100,- + 19,- (MwSt) = 119,-.
Geht das dann genauso, wenn ich mein Auto verkaufe, daß halt noch nicht abgeschrieben ist?
 
Ich habe vor kurzem mit meiner Steuerberaterin genau darüber gesprochen. Die Gegenstände müssen aus dem Firmenkapital entnommen werden müssen.

Das kann wohl auf mehrere Wege erfolgen:

• Man macht es formell und verkauft dann als Privatperson - dann klärt der St-Berater die finanzrechtlichen Dinge.

• Oder man verkauft als Unternehmer und weist die Ust-Steuer aus - allerdings kommt man dann in die Situation, Gewährleistung beim Käufer für den Gegenstand zu anzubieten.

Ich werde nach der ersten Methode verfahren.

2nd
 
Zum Steuerberater geht das ganze am Ende eh...

Mal ein Bsp. Ich habe mir einen neuen Monitor für 200,- + 38,- (MwSt) = 238,- gekauft. Die 38,- € habe ich vom FA zurück. Irgendwann will ich dann diesen Monitor für 100,-€ verkaufen. Muß ich dem Käufer dann eine Rechnung ausstellen, also 100,- + 19,- (MwSt) = 119,-.
Geht das dann genauso, wenn ich mein Auto verkaufe, daß halt noch nicht abgeschrieben ist?

Die 38,-- hast Du zurückbekommen? Wieso dass? Zurück bekommst Du doch nur dann die MwSt(=Vorsteueuer), wenn an einen anderen (zB Kunden) weitergegeben wurde.

Wenn Du selbst oder Deine Firma was einkaufst, bist Du doch selbst der Endverbraucher.
 
Die 38,-- hast Du zurückbekommen? Wieso dass? Zurück bekommst Du doch nur dann die MwSt(=Vorsteueuer), wenn an einen anderen (zB Kunden) weitergegeben wurde.

Wenn Du selbst oder Deine Firma was einkaufst, bist Du doch selbst der Endverbraucher.

Ein Unternehmens ist Umsatzsteuer neutral - immer. Es zahlt nur dann, wenn es mehr einnimmt als ausgibt, also es praktisch "Gewinn" mit der Steuer machen würde. Nachdem normalerweise Unternehmen Gewinn machen (sollten) können Sie die Vorsteuer absetzen. Vorsteuer ist nicht nur bei Gütern die an einen Kunden weitergereicht werden, sondern im gesamten des Unternehmens zu betrachten...
 
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Die 38,-- hast Du zurückbekommen? Wieso dass? Zurück bekommst Du doch nur dann die MwSt(=Vorsteueuer), wenn an einen anderen (zB Kunden) weitergegeben wurde.

Wenn Du selbst oder Deine Firma was einkaufst, bist Du doch selbst der Endverbraucher.


DER Vorschlag für unseren Finanzminister. Oder bist Du es gar, Peer? :D
 
Das heißt also, ich kann 'einfach' was verkaufen. Muß ich dem Steuerberater dann nur noch sagen, daß ich Gegenstand x für y,- € verkauft habe?
 
Das liegt nahe, dass Du den Verkauf für Deinen Steuerberater irgendwie dokumentierst ;)

2nd
 
[...]
Das kann wohl auf mehrere Wege erfolgen:
• Man macht es formell und verkauft dann als Privatperson - dann klärt der St-Berater die finanzrechtlichen Dinge.

• Oder man verkauft als Unternehmer und weist die Ust-Steuer aus - allerdings kommt man dann in die Situation, Gewährleistung beim Käufer für den Gegenstand zu anzubieten.
[...]

Alternativ verkauft man es an eine weitere Firma weiter. Dann braucht man keine Gewährleistung zu geben. An eine Non-DE/EU-Firma mit Steuernummer sogar nichtmal die USt. ausweisen (wenn ich mich recht erinnere).
 
Ich habe mir einen neuen Monitor für 200,- + 38,- (MwSt) = 238,- gekauft. Die 38,- € habe ich vom FA zurück. Irgendwann will ich dann diesen Monitor für 100,-€ verkaufen. Muß ich dem Käufer dann eine Rechnung ausstellen, also 100,- + 19,- (MwSt) = 119,-.
Geht das dann genauso, wenn ich mein Auto verkaufe, daß halt noch nicht abgeschrieben ist?
Genauso geht es.

Verkaufst du das Auto an ein anderes Unternehmen, stellst du ihm eine Netto-Rechnung+USt.. Das Geld erscheint dann für das Finanzamt nachvollziehbar auf deinem Konto, die Abschreibung spielt keine Rolle.

Entnimmst du das Auto dem Betriebsvermögen, um es privat an privat zu verkaufen zu können (damit es dann keine Gewährleistungsansprüche an dich gibt), dann wird der momentane Marktwert angenommen. Der wird als Einnahme verbucht, die entsprechende MwSt. kommt dazu und muss bei der nächsten Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt werden.
Was du dann als tatsächliche Einnahme beim Verkauf erzielst, ist dann deine Privatsache.
Sollte das Finanzamt allerdings dahinter kommen, dass du zu wenig in das Betriebsvermögen gebucht hast, gibt's Ärger. Die haben Tabellen, die für den Zeitwert eines Autos maßgeblich sind.
Dann musst du nachweisen, dass das Auto diesen Wert nicht hatte, z.B. durch Unfallschäden etc., die aber dokumentiert sein müssen.

Wasserdicht wäre also, wenn du das Auto zunächst nachweislich zum Zeitwert anbietest und dir die Anzeige ausdruckst. Beim nächsten Versuch mit dem niedrigeren Preis genauso, bis es dann verkauft worden ist. Dann können sie nichts sagen.
 
Zum Steuerberater geht das ganze am Ende eh...

Mal ein Bsp. Ich habe mir einen neuen Monitor für 200,- + 38,- (MwSt) = 238,- gekauft. Die 38,- € habe ich vom FA zurück. Irgendwann will ich dann diesen Monitor für 100,-€ verkaufen. Muß ich dem Käufer dann eine Rechnung ausstellen, also 100,- + 19,- (MwSt) = 119,-.
Geht das dann genauso, wenn ich mein Auto verkaufe, daß halt noch nicht abgeschrieben ist?

Ich kommen noch einmal auf deinen 2. Beitrag zurück.

a) Du bist Unternehmer. Alle Rechnungen, die Du stellst, enthalten die Mehrwertsteuer (USt), die Du an das Finanzamt (FA) abführst.

b) Wenn Du etwas einkaufst, erstattet Dir das FA die USt.

c) Wenn Du Umlaufvermögen erwirbst, ist das eine Betriebsausgabe. Umlaufvermögen bei einem Grafiker wäre z.B. Papier, das für einen Kunden bedruckt wird.

d) Wenn Du Anlagevermögen erwirbst (z.B. einen Monitor, den Du selber nutzt), ist das KEINE iche wiederhole KEINE Betriebsausgabe, ABER
d1) Die USt für den Erwerb eines Anlagegutes erstattet dir das FA im Jahr der Anschaffung (siehe Punkt b)
d2) Und noch ein ABER: Die Abschreibung auf den Monitor ist eine kalkulatorische Betriebsanusgabe.

Ein Beispiel zu d: Du kaufst im Januar 2007 einen Computer für 3.000 Euro zzgl. 570 Euro USt.
- Die USt. erstattet Dir das FA im Jahr der Anschaffung.
- Dein Gewinn nach Kosten und vor Abschreibung des Computers beträgt jedes 50.000 Euro. Drei Jahre lang (2007, 2008 und 2008) schreibst Du den Computer ab und zwar pro Jahr 1.000 Euro. D.H. Dein Gewinn nach Abschreibung des Computers beträgt 49.000 Euro.
- Im Jahr 2008 verkaufst Du den Computer für 2.500 Euro. Da kommmt die USt drauf (siehe a) also 2.500 + 475 = 2.975 Euro brutto. EGAL ob Du an eine Privatperson oder an einen Kunden verkaufst oder den Computer privat nutzt (Privatentnahme)
-- Die USt in Höhe von 475 Euro führst Du an das FA ab (siehe a)
-- Der Verkaufserlös beträgt 2.500 Euro. Damit erhöht sich Dein Gewinn nach Verkauf des Computers auf 52.500 Euro
-- Den Computer entnimmst Du aus dem Anlagevermögen. Damit sinkt Dein Gewinn ii Jahr 2008 nach Entnahme des Computers auf 50.500 Euro.
 
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Ich will noch mal auf die Unterschiede zwischen Privatverkauf und gewerblichem Verkauf hinweisen:
Laut EU-Recht ist man zur Gewährleistung verpflichtet, wenn man ein Gerät, Fahrzeug usw. aus dem Betrieb direkt weiterverkauft. Wie Meeresgrund beschrieben hat, stellt man ja einfach eine Rechnung + MwSteuer. Bei einem fitten Käufer kann man sich so eine Menge Ärger einhandeln, weil der die gleichen Rechte dir gegenüber hat wie gegenüber einem Händler.

Deshalb entnehme ich Dinge, die ich verkaufen möchte, immer erstmal in mein Privatvermögen. Dann muss ich den entnommen Wert zwar als Einnahme verbuchen und dafür Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, kann sie dann aber problemlos ohne Gewährleistung weiterverkaufen.
 
Verschenken wäre in vielen Fällen auch eine Möglichkeit. Dann machst Du noch Leute glücklich und musst nicht mehr groß rechnen. Für dich ist das Wirtschaftsgut ja sowieso schon abgeschrieben, sprich: nahezu wertlos.
 
-- Den Computer entnimmst Du aus dem Anlagevermögen. Damit sinkt Dein Gewinn ii Jahr 2008 nach Entnahme des Computers auf 50.500 Euro.

Und das ist so, weil er noch einen Buchwert von 2000 Euro hat, nicht? Was wäre aber nun - als generelle Frage - wenn ich eine Sache in den Privatgebrauch übernehme, die bereits abgeschrieben ist.

Am beispiel: Ich habe den Computer 2007,08 und 09 abgeschrieben und übernehme ihn 2010 in mein Privatvermögen - zum Buchwert 0. Also keine USt.-Zahlung an das Finanzamt, kein Gewinn, nichts.

Einzig mein Anlagenspiegel wird korrigiert - die Geräte gehen raus.

Soweit richtig?

Jetzt folgendes:
a) ich nutzte ich das Teil weiter (weil das bei Rechnern ja geht - ich habe einen uralt Toshiba Laptop von 1998 - der läuft für so alte Klamotten immer noch ganz gut).

b) nach 1 Jahr Nutzung stelle ich fest, das die Kiste doch mehr rumliegt als sonstwas und
b1) verschenke sie an einen Kumpel - wieder nichts fürs Finanzamt und/oder Steuerberater

b2) verticker die Kiste bei eBay (wohlgemerkt inzwischen aus meinem Privatvermögen) und erziele aufgrund von fanatischen Käufern einen Erlös von 500 Euro ... muss ich die jetzt irgendwo angeben?
 
Also wenn dir die Firma gar nicht gehört musst du aufpassen, dass dich der Chef nicht beim Verkauf der Firmenausstattung erwischt. :hehehe:
 
hab da mal ne frage aber nur angenommen !!!!!!! ein bekannter hat ein unternehmen und ich will nen mac . bestelle uber seinen nahmen und gebe ihm das geld ohne mwst. natürlich die er ja zurück bekommen würde sowieso . wie funzt es dann wenn er ihn aber in seinem betrieb ja gar net hat weil ich ihn habe bzw. betriebsvermögen steuer entdeckt werden usw. wie würde die person das den jetzt machen das das net auffählt irgendwie , hab da keine ahnung von sowas .

alles rein teoretisch, alle personen sind frei erfunden usw.
habe auch schon nen mac brauch also auch keinen mehr . aber das ginge doch irgendwie oder ??
 
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