Verarsche der übelsten Sorte...ebay.de

höhö. Dafür ist insoverwaltung doch der richtige Bieter.
 
Sorry, aber wer 250€ auf sowas bietet hat's nicht anders verdient!
 
Es ist aber schon sehr sehr schwer zu sehen. Trotzdem, rechtlich gesehen hat er nichts falsch gemacht.
 
Trotzdem, bevor ich 250 Euro biete les ich mir die Aution 5x durch.
 
Im Auktionstitel steht Dummy. Und wer trotzdem bietet ist ein Dummi.
 
das ist keine abzocke! er hat den artikel in der richtigen kategorie eingesetzt: > Handy-Dummys
wer da 250€ bietet ist 1. selbst schuld und hat 2. anscheinend zu viel geld!

man beachte vorallem unten die frage eines interessierten:
F: hallo, handelt es sich hierbei um tatsächlich um ein dummy oder ist dir hier ein fehler unterlaufen ? danke stefan
Antwort: hallo stefan, nein es ist ein Dummy! liebe grüße manuela
 
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Aber wenn es definitiv ein Dummy ist, dann schreibt man sowas nicht rein:"NOKIA 9300 BUSSNISSHANDY

Original verpackt !

Informationen über das Nokia 9300 gibt es im Internet auf der Webseite vom Nokia nachzulesen."

Klar dumm wer bietete aber rechtens find ich das nicht...
 
zumal unten bei den kommentaren auch richtig auf die frage nach dem dummy geantwortet wird.
 
Wenn man sich den Angebotstext durchliest:
NOKIA 9300 BUSSNISSHANDYOriginal verpackt !Informationen über das Nokia 9300 gibt es im Internet auf der Webseite vom Nokia nachzulesen.Da dies ein Privatverkauf ist wird keine Garantie gegeben,sowie kein Umtausch oder Rücknahme. Viel Spass beim Bieten!
dann ist das klarer Betrug. Fraglich ist, wer da dämlicher ist. Wenn der Käufer auf hart macht, könnte es "manuela" passieren, dass sie einen Communicator liefern muss. Ein teurer Spaß....

Snoop
 
genau das meinte ich...
sie beschreibt wenn auch indirekt das gerät und nicht den dummy und egal in welcher auktion es steht...muss sie liefern was beschrieben ist. in der auktions beschreibung steht ja nicht da es ein dummy ist... und nur weil ein auto in der kategorie häkeldecken ist bleibt es ein auto...
 
ms510 schrieb:
zumal unten bei den kommentaren auch richtig auf die frage nach dem dummy geantwortet wird.
Das wird vor Gericht kaum helfen. Wenn Du so ein Ding verkaufen willst, und dabei nicht bescheißen, dann musst Du schon richtig groß dazuschreiben, dass es keine Funktion hat, nur ein Dummy ist usw.

Ansonsten dürfte hier fast jeder Richter das gleiche Rechtsempfinden wie die meisten hier haben: Beschiß, und die-/derjenige darf damit nicht durchkommen.

Snoop
 
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snoop69 schrieb:
dann ist das klarer Betrug. Fraglich ist, wer da dämlicher ist. Wenn der Käufer auf hart macht, könnte es "manuela" passieren, dass sie einen Communicator liefern muss. Ein teurer Spaß....

Snoop
warum? es wird doch nirgens erwähnt, das es sich um ein voll funktionstüchtiges gerät handelt! okay, es wird auch nicht erwähnt dass es sich um einen dummy handelt...
aber zu sagen das sei betrug ist auch nicht rechtens!
 
LOL! :D

Das lustige ist, der Verkäufer hat schonmal etwas ähnliches verkauft, damals ist der Preis zwar nicht ganz so hoch gegangen, aber auch da wusste der Käufer nicht, was Sache ist. Er hat dem Verkäufer 'ne negative Bewertung gegeben... gebracht hat's ihm aber wohl nix...

Hier zu sehen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9397&item=6438287671
 
Ist doch aber nichts Neues, daß man die Artikelbeschreibungen bei ebay genauestens durchlesen muss. Es werden relativ häufig ja auch nur Verpackungen unter der Bezeichnung der Geräte versteigert. Da steht dann irgendwo in der Artikelbeschreibung, daß es sich nur um die Verpackung handelt und das Gerät nicht Gegenstand der Auktion ist. Rechtlich ist das ok, aber die Verkäufer spekulieren dann natürlich auf einen Dummen. Ist in meinen Augen hart an der Grenze zum Betrug.
Geht übrigens auch andersrum: Meinen iPod hatte die Verkäuferin unter der Überschrift "iPod Photo Original Verpackung" angeboten. Erst in der Artikelbeschreibung stand dann drin, daß es sich um einen nagelneuen iPod mit sämtlichem Zubehör und eben der Original Verpackung handelt. Tja, ich hatte nur einen Mitbieter :D
 
Naja, lustig ist das ja auch nur für den, der nicht mitbietet. Da das Bildchen schon sehr "echt" aussieht, kann man da schon in die Irre geführt werden.

Rechtlich ist das wohl aber wasserdicht... muss mal überlegen, was ich alles noch im Schrank habe, das verkauft werden will :D
 
Nachdem ich jetzt nach 4 Jahren auch zum ersten mal 'verarscht' wurde bei ebay hab ich z.zt. echt die Schnautze voll von dem Laden, wenn ich dann soetwas lese, kommts mir hoch, aber da kann man nix machen, Beschreibung ist zwar bewusst irreführend, aber rechtlich dennoch OK.
Solche Menschen sind A...löcher!!!
:eek:

Edit: Hab den Artikel einfach nicht bekommen, bezahlt habe ich...
 
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Rupp schrieb:
warum? es wird doch nirgens erwähnt, das es sich um ein voll funktionstüchtiges gerät handelt! okay, es wird auch nicht erwähnt dass es sich um einen dummy handelt...
aber zu sagen das sei betrug ist auch nicht rechtens!
Doch Rupp, das ist Betrug. Hier zaehlt, welchen Anschein Du erweckst. Und der Verkaeufer nimmt zumindest billigend in Kauf, dass der Kaeufer getaeuscht wird. Allein die Kategorie wird nichts helfen, es kommt oft vor, dass etwas in einer falschen Kategorie landet. (Im Zweifelsfall koennte ein Kaeufer vermutlich sogar darauf plaedieren, das Wort "Dummy" sei ihm nicht gelaeufig.) Wuerde da jetzt nur das Modell stehen, saehe es anders aus, aber mit den Hinweisen auf die Features etc. wird der Verkaeufer vor keinem Gericht bestehen koennen. Und das ist auch gut so (TM). Vielmehr kann er hier durchaus Pech haben, wenn der Richter eine Betrugsabsicht anerkennt.
Wile
 
Also, alle die glauben, dass man so einfach seine Verpackungen umweltfreundlich und gewinnbringend entsorgen könnte, sollten sich mal §119 BGB zu Gemüte führen:
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums​
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Damit kann dann der gelackmeierte Käufer den Vertrag anfechten und das wars. Es könnte aber auch noch eine Anzeige wegen Betrugs nachfolgen, dann hat man als Verkäufer richtig viel Spaß.

Snoop
 
In der Kategorie Handy Dummys verkauft sie einen Nokia Dummy.
Ich sehe da kein Problem. **klick*
 
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