MacEnroe
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Hallo,
nach über 10 Jahren hab ich jetzt eine Ust-IdNr. bekommen. Wunderbar.
Die angegebene Tel.-Nummer ist natürlich ständig belegt...
Ich wollte da fragen, was ich damit machen soll. Auf deren Website steht u.a.:
Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet die Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 10. Tage nach Ablauf jedes Meldezeitraums (Kalendervierteljahr) beim BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung StDÜV zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG).
Hier steht alles genau: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/index.html
Ich bin aber leider zu blöd für sowas.
Heißt das, wenn ich keine steuerfreien Waren ausführe, dann betrifft mich
das ganze nicht?
Wieso hab ich dann diese Nummer bekommen? Ich dachte bisher, als freier
Grafiker brauche ich die nicht und muss die nirgendwo angeben.
Aber vielleicht hat sich ja was geändert...?
Und weil wir schon dabei sind: In diesem PDF stehen die neuen Ust.-Sätze, geht
mal auf die letzte Seite, bei "Grafiker" steht 5,2% des Umsatzes"
Kann das sein, dass ich da mit meinen bisher 7% falsch liege?
nach über 10 Jahren hab ich jetzt eine Ust-IdNr. bekommen. Wunderbar.
Die angegebene Tel.-Nummer ist natürlich ständig belegt...
Ich wollte da fragen, was ich damit machen soll. Auf deren Website steht u.a.:
Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet die Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 10. Tage nach Ablauf jedes Meldezeitraums (Kalendervierteljahr) beim BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung StDÜV zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG).
Hier steht alles genau: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/index.html
Ich bin aber leider zu blöd für sowas.
Heißt das, wenn ich keine steuerfreien Waren ausführe, dann betrifft mich
das ganze nicht?
Wieso hab ich dann diese Nummer bekommen? Ich dachte bisher, als freier
Grafiker brauche ich die nicht und muss die nirgendwo angeben.
Aber vielleicht hat sich ja was geändert...?
Und weil wir schon dabei sind: In diesem PDF stehen die neuen Ust.-Sätze, geht
mal auf die letzte Seite, bei "Grafiker" steht 5,2% des Umsatzes"
Kann das sein, dass ich da mit meinen bisher 7% falsch liege?
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