USA: Bis zu zehn Jahre Haft für illegale Filmkopien

marco312

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Verhältnismässigkeit ist in den USA sicher ein Fremdwort.


Das US-Repräsentantenhaus hat am gestrigen Dienstag mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das langjährige Haftstrafen für Raubkopierer vorsieht. Wer in den USA künftig ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigt und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbietet, soll nach dem Family Entertainment and Copyright Act of 2005 (FECA) mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar bestraft werden können. Wiederholungstätern droht das doppelte Strafmaß. Wem nachgewiesen wird, er habe mit dem Anfertigen der Kopien ein kommerzielles Interesse verfolgt, soll sogar für fünf Jahre und im Wiederholungsfall für zehn Jahre hinter Gittern verschwinden.


Nach dem neuen Gesetz, das schon den US-Senat passiert hat und lediglich noch der Unterschrift des US-Präsidenten bedarf -- die als sicher gilt --, kann allein schon das Mitführen einer normalen Digicam in einem Kino künftig als Indiz gewertet werden, dass der Besitzer den Versuch unternehmen wollte, audiovisuelle Aufnahmen eines urheberrechtlich geschützten Werkes anzufertigen. Das Kinopersonal erhält das Recht, verdächtige Personen auch unter Anwendung von Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Aber auch die Nutzer von Tauschbörsen müssen sich in den USA künftig vorsehen: "Personen, die innerhalb von 180 Tagen ein (oder mehrere) kopierrechtlich geschützte(s) Werk(e) im Gesamtwert von mehr als 1000 US-Dollar tauschen, können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und im Wiederholungsfall mit bis zu sechs Jahren bestraft werden", heißt es im Gesetzestext.

"Der 'Family Entertainment and Copyright Act' stopft ein Loch in der bisherigen Gesetzgebung", erklärte Mitch Bainwol, Vorsitzender des Verbandes der US-Musikindustrie (RIAA) nach der Abstimmung. Jetzt lasse sich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen "einfacher und schneller" betreiben. US-Politiker wie die demokratorische Senatorin Dianne Feinstein aus Kalifornien begrüßten die Entscheidung ebenfalls. "Ich freue mich, dass das Repräsentantenhaus dem Gesetz zugestimmt hat, denn es unterstützt uns im Kampf gegen eine der unverschämtesten Formen des Raubkopierens, nämlich das illegale Kopieren und Verbreiten von noch nicht freigegebenem Material", sagte Feinstein gegenüber US-Medien.

Kritiker bemängeln unterdessen, dass die Straftatbestände in dem Gesetz derart vage formuliert sind, dass im Prinzip jeder mit einem Bein im Gefängnis steht, der wissentlich auch nur eine einzige geschützte Film-, Musiktitel- oder Softwarekopie in Tauschordner stellt und anderen zum Download anbietet. Auch sei die "Fair-Use"-Doktrin, also die Nutzung von geschütztem Material auch ohne Autorisierung, in dem Gesetz deutlich zu kurz gekommen. Zudem seien im Family Entertainment and Copyright Act of 2005 gleich mehrere Gesetze zu verschiedenen Urheberrechtsverstößen zusammengefasst worden, was die Sache unnötig kompliziere. So wurde in dem Gesetz beispielsweise auch ein Passus untergebracht, der den Einsatz von Techniken zur Ausblendung anstößiger Inhalte in Filmen und Fernsehsendungen regelt.

Hersteller von DVD-Playern, die ihre Geräte beispielsweise mit "ClearPlay"-Technik versehen, müssen nun nicht mehr befürchen, dass ihre Zensur als Urheberrechtsverletzung angesehen wird. Bereits im September 2002 hatten Regisseure wie Steven Spielberg und Martin Scorsese sowie andere Mitglieder der Directors Guild of America (DGA) gegen diese Praktiken geklagt, weil sie der Überzeugung sind, dass ClearPlay mit der Filmzensur ihre Urheberrechte verletzt. ClearPlay steht hingegen auf dem Standpunkt, dass mit der Technik das Original überhaupt nicht angegriffen, sondern nur eine Fernbedienung simuliert wird, mit der sich Szenen überspringen und Dialoge stumm schalten lassen.

>Quelle<
 
"Die Spinnen die Römer!" Ach ne, sind ja die ollen Amis ;)

Besonders diese Passage ist krank:

Nach dem neuen Gesetz, das schon den US-Senat passiert hat und lediglich noch der Unterschrift des US-Präsidenten bedarf -- die als sicher gilt --, kann allein schon das Mitführen einer normalen Digicam in einem Kino künftig als Indiz gewertet werden, dass der Besitzer den Versuch unternehmen wollte, audiovisuelle Aufnahmen eines urheberrechtlich geschützten Werkes anzufertigen. Das Kinopersonal erhält das Recht, verdächtige Personen auch unter Anwendung von Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Da kann man einfach nur mit dem Kopf schütteln. Naja, was erwartet man auch von einem Land, das Filme als sittenwidrig ansieht, in denen mal eine nackte Brust zu sehen ist, wohingegen in den 12Uhr-News mehr Blut als in irgendwelchen ekligen Zombie-Filmen aus den 70ern oder 80ern fliesst…

Just my 2 Cents ;)

Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
Hauptsache man kann Automatsche Waffen und Pumpguns kaufen und bekommt ein Bier mit 21 J
 
na dann viel spaß mit den Fotohandys;)
 
Naja ist doch ganz einfach - keine Filme raubkopieren oder runterladen und schon hat das ganze einen nicht zu interessieren. Und auch in Amerika gilt, das scheinen viele zu vergessen, im Zweifel für den Angeklagten und die zehn Jahre sind im Wiederholungsfall für Extremfälle gedacht. Also mal nicht so reißerisch bitte.

Ich finde das ganze ehrlich gesagt völlig korrekt - es betrifft Personen, die sich widerrechtlich Urheberrechtlich geschütztes Material besorgen und Gesetz ist nun mal Gesetz.
 
Für Totschlag bekommt man vermutlich weniger Gefängnis als ein Raubkopierer, was für eine kranke Welt.

Gruss
Marti :mad:
 
D'Espice schrieb:
Naja ist doch ganz einfach - keine Filme raubkopieren oder runterladen und schon hat das ganze einen nicht zu interessieren. Und auch in Amerika gilt, das scheinen viele zu vergessen, im Zweifel für den Angeklagten und die zehn Jahre sind im Wiederholungsfall für Extremfälle gedacht. Also mal nicht so reißerisch bitte.

Ich finde das ganze ehrlich gesagt völlig korrekt - es betrifft Personen, die sich widerrechtlich Urheberrechtlich geschütztes Material besorgen und Gesetz ist nun mal Gesetz.

Das sollte die Raubkopiererei keineswegs schönreden ;) Es ist nun mal kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Aber es ist halt extrem, wie auch marti so schön anmerkte ;)

Dirk
 
Bevor hier alle von wegen Unverhältnismäßigkeit schreien, ich zitiere:

Wem nachgewiesen wird, er habe mit dem Anfertigen der Kopien ein kommerzielles Interesse verfolgt, soll sogar für fünf Jahre und im Wiederholungsfall für zehn Jahre hinter Gittern verschwinden.
Das heißt, der Täter muss kommerzielles Interesse verfolgen ergo Wiederholungstäter sein und das im großen Stil betreiben um die fünf oder zehn Jahre zu bekommen. Und wer nach fünf Jahren Gefängnis das gleiche nochmal macht, der gehört für weitere zehn Jahre weggesperrt - manche lernen's eben nie.

Für den privaten Kopierer zu Hause wird sich nichts ändern, diese Gesetze sowie die derzeitigen Präzedänzverhandlungen dienen mehr der Abschreckung als sie tatsächlich bewirken sollen.
 
OMG. Die sind echt krank. Da erschießen sich taeglich
tausende von Menschen und was machen die? Stecken
Leute, die "nur" ne Digicam im Kino dabei haben in den
Knast.

Die Amis spinnen echt.
 
Und was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun?
 
"Personen, die innerhalb von 180 Tagen ein (oder mehrere) kopierrechtlich geschützte(s) Werk(e) im Gesamtwert von mehr als 1000 US-Dollar tauschen, können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und im Wiederholungsfall mit bis zu sechs Jahren bestraft werden", heißt es im Gesetzestext.

Das ist absolut krank und überzogen, keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr...
 
D'Espice schrieb:
Naja ist doch ganz einfach - keine Filme raubkopieren oder runterladen und schon hat das ganze einen nicht zu interessieren.

Toll.

Führen wir einfach für alles absolut überzogene Strafmaße für alle vorstellbaren Vergehen ein und alle sind glücklich, da niemand mehr gegen irgendetwas verstößt, oder wie?

Es geht hier einzig und allein um die Verhältnismäßigkeit (die hier, meiner Meinung nach nicht mehr gegeben ist)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso interessiert euch überhaupt die Verhältnismäßigkeit? Das Gesetz betrifft die USA und die dortige Rechtsprechung und es ist korrekt. Bisherige Rechtsprechung hat absolut nichts geholfen - wenn man die Spatzen nicht mit Steinen erwischt, muss man eben zu Kanonen greifen.
 
Abgesehen davon wird auch bei uns nicht jeder gleich für "bis zu 5 Jahre"
in den Kerker geworfen, bloss weil er sich mal einen Film oder ein paar
MP3s herunter lädt. Die Industrie ist in erster Linie darauf bedacht, den
kommerziellen Handel mit den sogenannten "Raubkopien" zu unterbinden.

Was nicht bedeutet, dass ich ein Freund dieser neuzeitlichen "Kultur" bin.

;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
D'Espice schrieb:
...
Bisherige Rechtsprechung hat absolut nichts geholfen
...
Und die neue wird auch nichts helfen! :p
 
marti schrieb:
Für Totschlag bekommt man vermutlich weniger Gefängnis als ein Raubkopierer, was für eine kranke Welt.

Gruss
Marti :mad:

Naja, in den USA wohl kaum … da werden selbst Leute hingericht, die nachweislich falsch verurteilt wurden.
Aber in der Tat ist das Threadthema reißerisch gewählt. Und wenn ich richtig gelesen habe, geht es darum, ob jemand VOR Veröfffentlichung diesbezügliches zum Tausch anbietet. Das ist klare Geschäftsschädigung, da kann man nicht so einfach (wie auch ich es gerne tue) über die böse Industrie schimpfen, die z. B. millionenfach verkaufte Musik-CDs noch immer zum hohen Neuheiten-Preis verkaufen will. Und – mit Verlaub – wozu nimmt man eine Digicam mit ins Kino?
 
Die Türsteher vorm Kinosaal werden alle mit den modernsten Waffen ausgestattet um diese Bedrohung aus den Digicams in den Griff zu bekommen. Ein toter kann schliesslich keinen Versuch mehr unternehmen dem amerikanischen Rechtsverständins in den Rücken zu fallen....
 
marti schrieb:
Für Totschlag bekommt man vermutlich weniger Gefängnis als ein Raubkopierer, was für eine kranke Welt.

Wie sollst du dich auch sonst wehren, wenn jemand ungefragt auf deinem Claim rumspaziert?

*vorsicht ironie*
 
Mord - legal
Raubkopieren - 10 Jahre
Sex unter 16 - Lebenslang
Küssen auf der Straße - ...
...
Extreme Dummheit, Geldgier, Fanatismus, Blutrünstigkeit, Machtgeilheit, usw. - 4 Jahre, und zwar Präsidentschaft mit Wiederwahlgarantie :D oder besser :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
TNC schrieb:
Ein toter kann schliesslich keinen Versuch mehr unternehmen dem amerikanischen Rechtsverständins in den Rücken zu fallen....
Das erinnert mich an einen Passage der zentralen Dienstvorschrift der BW:
Ein Toter Feind hat viel von seiner Gefährlichkeit verloren , da er auf Grund seines körperlichen Zustandes nicht mehr in der Lage ist Gegenwehr zu leisten. :D
 
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