Unlock-SIMs - erste Anzeige liegt vor

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Shat

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Hallo,
wie bereits vor längerer Zeit von mir beschrieben sind die "Unlock-SIMs" verboten und können zur Anzeige führen.
Unlock-SIMs sind kleine Adapter, die man auf / an die SIM-Karte bastelt um den SIMlock eines Handys zu umgehen.

Über iFun meldete sich nun ein erster Nutzer, der schon längere Zeit einen solchen Adapter einsetzt und jetzt wegen Betruges ein Ermittlungsverfahren an der Backe hat.


Ich möchte an dieser Stelle nochmals bekräftigen, dass es nicht sinnvoll ist ein gelocktes iPhone zu kaufen und mit solchen Adaptern zu entsperren.
Es ist nach wie vor gesetzlich verboten und wie ihr seht kann soetwas auch geahndet werden!
 
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würde mich ja interessieren, wie das funktionieren soll. Der Beschuldigte hat ja sicher eine gültige SIM-Karte für diesen Kommunikationsdienst, die er sicherlich vorlegen kann. Über diese Formulierung wird wohl nicht viel zu holen sein.
 
Anklage wegen: "Zugang zu Kommuniktionsdiensten"

Aber wieso, den "Kommunikationsdienst" hat er doch wohl über Vertrag/PrePaid bezahlt. Er hat doch "nur" ein Mobiltelefon mit einer Sim-Karte verwendet, die es nicht nimmt - normalerweise.

Wo ist da ein Betrug?
:confused:

wie wäre es denn, man kauft sich ein PrePaid iPhone (gibt´s die eigentlich noch?) und legt dann seine Not-TM-Karte mit dem Apdapter rein?

Wann hört das mit diesen Exklusiven-Vetriebs-Quatsch mal auf! :sleep:
 
die anzeige beschreibt eine anzeige bei unerlaubtem nutzen eines wlan accesspoints. bekräftigt wird dies durch die örtliche angabe der tat mit tatzeitpunkt. mit unlock sims hat das nichts zu tun.
 
Soweit mir bekannt manipulieren diese Adapter den Zugang zum Netz und gaukeln irgendwelche Dinge vor... Von daher kann das auch nachvollziehbar sein.

Ich hab es mal oben festgepinnt, weil ich denke das das schon von Interesse ist. Sehen wir mal was draus wird.
 
Meint ihr, das da noch eine zweite Welle ansteht, in der User von JB iPhones die nicht bei T-Mob sind zur Rechenschaft gezogen werden?

:Pfeif:
 
die anzeige beschreibt eine anzeige bei unerlaubtem nutzen eines wlan accesspoints. bekräftigt wird dies durch die örtliche angabe der tat mit tatzeitpunkt. mit unlock sims hat das nichts zu tun.

Laut Foreneintrag des Users bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf den Kauf des SIM-Adapters. Mehr konnte lt. betroffenem User bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Ich würde gerne verlinken, aber ihr wisst ja wie das mit der Nennung von Adaptern etc ist.
 
okay, ich verstehe. dann wird die sache ja noch richtig interessant.
 
Das bezieht sich aber nur auf den "Unlock" über einen SIM-Adapter (Hardware), nicht auf die softwarebasierte Methode. Oder liege ich da falsch?
 
Im der Anzeige zugrundeliegenden Fall wurde wohl mit SIM-Adapter "gearbeitet."
Und auch wenn es keiner wahr haben möchte ist und bleibt das Entfernen eines Netlocks potentiell strafbar, auch wenn bislang nur gewerblicher Unlock verfolgt wurde.
 
Und auch wenn es keiner wahr haben möchte ist und bleibt das Entfernen eines Netlocks potentiell strafbar, auch wenn bislang nur gewerblicher Unlock verfolgt wurde.
Falsch. Im sog. Simlockurteil wurde ausschließlich der gewerbliche unauthorisierte SIM-Unlock als strafbar bezeichnet.

Hier bei den Stickies ist das von Riddeck oder Toto detailierter erklärt bzw. zitiert.
 
...
Und auch wenn es keiner wahr haben möchte ist und bleibt das Entfernen eines Netlocks potentiell strafbar, auch wenn bislang nur gewerblicher Unlock verfolgt wurde.

Wie ist es denn, wenn man "offenes" iPhone gekauft hat. Ist dann der der es "geöffnet" hat "fällig" und/oder der der das "offene" benutzt?
 
Kommt drauf an wie das iPhone geunlocked wurde.
Softwareunlock ist kein Problem (strafrechtlich gesehen), aber wenn du nen SIM-Adapter im Handy hast kann auch die Benutzung Schadensersatzforderungen u.Ä. nach sich ziehen.Siehe Sendowski-Link.
 
Das heist also im klartext ein EU-iPhone sollte keinerlei Probleme bereiten, wenn ich da mein sim z.B von VF reinstecke. Hätte ja sein könne das die sich neuerdings auch was einfallen ham lassen.
 
warum wird hier nur auf die anzeige verlinkt aber nicht auf das topic wo der betroffene direkt drüber berichtet?
Shat das sieht mir nen bissel danach aus als wenn du nur deine meinung unterstreichen willst ohne alle fakten da zu legen.

also hier mal der link zum entsprechenden forumsbeitrag http://iszene.com/thread-64688-page-1.html

grob zusammen gefasst der herr hat sich 2008 den adapter gekauft und die anzeige ist wohl zeitgleich zum kauf getätigt worden. zugestellt aber erst ende november 2009! zudem hat er sich diesen adapter angeblich in deutschland gekauft.
inzwischen hat sich der betroffene (und er ist wohl auch nicht der einzige) einen anwalt geholt der sich jetzt drum kümmert.
 
Siehe mein Beitrag..

Laut Foreneintrag des Users bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf den Kauf des SIM-Adapters. Mehr konnte lt. betroffenem User bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Ich würde gerne verlinken, aber ihr wisst ja wie das mit der Nennung von Adaptern etc ist.
 
Gibts es aktuell schon Urteile?
 
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