umsatzsteuervoranmeldung, ich brauche hilfe..

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hallo,
habe vom finanzamt mitgeteilt bekommen, dass meine umsatzsteuer für das vergangene kalenderjahr weniger als 1000€ war. ich wurde von der entrichtung von umsatzsteuer-vorauszahlungen befreit ( §8 abs. 2 satz 3 umsatzsteuergesetz)
ich hatte zuvor die vierteljährliche regelung.
was heisst das jetzt? darf ich jetzt auf meine rechnungen keine mwst ausweisen, da ich jetzt kleinunternehmer bin? das währe fatal, da ich mit unternehmen zu tun habe und nicht als kleinkrauter da stehen möchte.
oder muss ich jetzt nur jedes jahr die mwst abführen.
ich befürchte, ich bringe hier zwei dinge durcheinander....oder?!:confused::(

vielen dank im voraus!
 
Nein, Du kannst weiterhin MwSt ausweisen, muss aber keine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen, solange Du im Jahr unter 1000 Euro bleibst.
 
Hallo,

keine Sorge, Du darfst weiterhin die MwSt ausweisen. Du brauchst nun nur nicht mehr vierteljährlich die Umstaztsteuer anmelden, sondern kannst dies am Ende des Jahres nachträglich machen.
Eigentlich ist es eine Verbesserung für dich, Du musst nur dran denken, dass am Ende des Jahre die gesamte Umsatzsteuer abzuführen ist.
 
mensch bin ich euch dankbar!:) dieses forum ist klasse!:p

es hatte sich jedoch herausgestellt, dass vierteljährliche abführungen ans finanzamt ganz gut sind, da ich 1. die mwst. `los` bin und andererseits die ausgegebene mwst geltend machen konnte.
frage: kann man freiwillig zurück zur vierteljährlichen umsatzsteuer-voranmeldung optieren?!
 
Ist zwar OT, aber ist es nicht so, dass man MwSt. als Gewerbetreibender sprich mit Gewerbeschein immer ausweisen kann und nur ab einem gewissen Umsatz dazu verpflichtet ist? Sprich bis 35.000 EUR Umsatz kann ich es mir aussuchen, ob ich MwSt. ausweise oder nicht, aber ab 35.000 EUR Umsatz im Geschäftsjahr muss ich MwSt. ausweisen.
 
Sprich bis 35.000 EUR Umsatz kann ich es mir aussuchen, ob ich MwSt. ausweise oder nicht, aber ab 35.000 EUR Umsatz im Geschäftsjahr muss ich MwSt. ausweisen.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung meinst: Hier liegt die Grenze bei 17.500 EUR...

O.k., ganz früher, als es noch echtes Geld™ gab, waren das wohl mal 35.000 DM... aber das ist lange her :crack:
 
frage: kann man freiwillig zurück zur vierteljährlichen umsatzsteuer-voranmeldung optieren?!


Nein, das entscheidet immer das FA. Hast du also wieder mehr Mwst abzuführen, dann wirst du wieder umgestellt.
 
Ist zwar OT, aber ist es nicht so, dass man MwSt. als Gewerbetreibender sprich mit Gewerbeschein immer ausweisen kann und nur ab einem gewissen Umsatz dazu verpflichtet ist? Sprich bis 35.000 EUR Umsatz kann ich es mir aussuchen, ob ich MwSt. ausweise oder nicht, aber ab 35.000 EUR Umsatz im Geschäftsjahr muss ich MwSt. ausweisen.
Grenze habe ich keine Ahnung, aber man muß sich einmal entscheiden, wenn man das Gewerbe anmeldet. Man kann eine reine Kosten-Überschußrechnung (oder irgend son Kram) machen und darf dann keine UST ausweisen und nicht ziehen etc. oder man macht es eben mit der UST Ausweisung und Voranmeldung.
Hat man sich einmal für die UST Geschichte entschieden gibts kein zurück mehr.
Anders schon und ganz automatisch, wenn man über die Einkommensgrenze gekommen ist.

Bei solchen Fragen immer und grundsätzlich zum Finanzamt oder dort anrufen, die sind verpflichtet einem zu jeder Frage ausführlich zu antworten.
Sie dürfen keine Beratung machen, aber wenn man geschickt fragt, bekommt man sehr brauchbare Antworten und das immer wieder und for free. Dieser Tip kam übrigens von meinem Berater vom Finanzamt ;)
 
Nein, das entscheidet immer das FA. Hast du also wieder mehr Mwst abzuführen, dann wirst du wieder umgestellt.

Naja entscheiden kann das FA das nicht grundsätzlich. Es gibt gesetzliche Regelungen, die besagen, für welchen Voranmeldezeitraum du die Voranmeldung zur USt abgeben musst!

Nur in Ausnahmefällen kann der Unternehmer wählen

Der Unternehmer kann an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 6 136 Euro ergibt und sobald du unter 512 EUR kommst, kann dich halt das FA komplett von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Du musst dann aber trotzdem eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
 
...
Hat man sich einmal für die UST Geschichte entschieden gibts kein zurück mehr.
Anders schon und ganz automatisch, wenn man über die Einkommensgrenze gekommen ist...

OT:
Es müsste aber denoch möglich sein, wieder auf die Kleinunternehmer-Regelung zurückzuschwenken. Verzichtet man auf die Kleinunternehmer-Regelung bindet man sich für mindestens 5 Kalenderjahre, danach kann man seinen Verzicht widerrufen und die Kleinunternehmer-Regelung wieder anwenden.
 
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