W
willkommen
Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 17.01.2009
- Beiträge
- 20
- Reaktionspunkte
- 2
hallo,
habe vom finanzamt mitgeteilt bekommen, dass meine umsatzsteuer für das vergangene kalenderjahr weniger als 1000€ war. ich wurde von der entrichtung von umsatzsteuer-vorauszahlungen befreit ( §8 abs. 2 satz 3 umsatzsteuergesetz)
ich hatte zuvor die vierteljährliche regelung.
was heisst das jetzt? darf ich jetzt auf meine rechnungen keine mwst ausweisen, da ich jetzt kleinunternehmer bin? das währe fatal, da ich mit unternehmen zu tun habe und nicht als kleinkrauter da stehen möchte.
oder muss ich jetzt nur jedes jahr die mwst abführen.
ich befürchte, ich bringe hier zwei dinge durcheinander....oder?!
vielen dank im voraus!
habe vom finanzamt mitgeteilt bekommen, dass meine umsatzsteuer für das vergangene kalenderjahr weniger als 1000€ war. ich wurde von der entrichtung von umsatzsteuer-vorauszahlungen befreit ( §8 abs. 2 satz 3 umsatzsteuergesetz)
ich hatte zuvor die vierteljährliche regelung.
was heisst das jetzt? darf ich jetzt auf meine rechnungen keine mwst ausweisen, da ich jetzt kleinunternehmer bin? das währe fatal, da ich mit unternehmen zu tun habe und nicht als kleinkrauter da stehen möchte.
oder muss ich jetzt nur jedes jahr die mwst abführen.
ich befürchte, ich bringe hier zwei dinge durcheinander....oder?!
vielen dank im voraus!