iHeiko
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ich habe in den ersten vier monaten meiner selbständigkeit einer falschen info vertraut, dass ich als ich-ag nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. mein finanzamt hat mir da heute grünes licht gegeben. nun will ich meine formulare der letzten vier monate erneut/berichtigt einreichen und würde mich freuen, wenn mir hier jemand mal mit dem teil "abziehbare vorsteuerbeträge" auf der zweiten seite des formulars helfen könnte.
ich habe schon folgendes ergoogled:
"Bei 66 trägst Du ein was Du an Mwst. gezahlt hast (Z.B. wenn Du Dir nen PC gekauf hast oder Telefonrechnung wenn Du Geschäftstelefon hast u.s.w)
Bei 83 trägst du dann die Differenz ein." (gemeint sind die fetten zahlen auf der rechten seite des formulars!)
meine frage ist nun, wenn ich für vergangene monate eine "berichtigte anmeldung" einreichen will, muss ich dann die ausgegebenen mwst.-beträge ganz normal hinter die fette 66 eintragen oder hinter die fette 64 ("berichtigung des vorsteuerabzugs (§ 15a ustg)"?
gruss und dank, iheiko
ich habe schon folgendes ergoogled:
"Bei 66 trägst Du ein was Du an Mwst. gezahlt hast (Z.B. wenn Du Dir nen PC gekauf hast oder Telefonrechnung wenn Du Geschäftstelefon hast u.s.w)
Bei 83 trägst du dann die Differenz ein." (gemeint sind die fetten zahlen auf der rechten seite des formulars!)
meine frage ist nun, wenn ich für vergangene monate eine "berichtigte anmeldung" einreichen will, muss ich dann die ausgegebenen mwst.-beträge ganz normal hinter die fette 66 eintragen oder hinter die fette 64 ("berichtigung des vorsteuerabzugs (§ 15a ustg)"?
gruss und dank, iheiko