S
sevY
Hallo zusammen,
ich weiß das nur jemand, der in einem steuerberatenden Beruf tätig ist, Auskunft über steuerliche Fragen geben darf.
Daher formuliere ich meine Frage entsprechend.
Ich hab im Dezember 2003 für ca. 1800€ Software bei Adobe/Macromedia/Emagic bestellt und bezahlt und diese nicht bei der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 03 angegeben, da ich erst seit Januar 2004 umsatzsteuerpflichtig aufgrund des Jahreseinkommens bin.
Kann man Rechnungen des Vormonats bzw. sogar des vergangenen Jahres nachträglich geltend machen… Ich vermute mal eher nicht… das sagt einem ja der vernünftige Rechtsverstand.
Ging es jemandem mal ähnlich? Was habt ihr dann gemacht?
Yves
ich weiß das nur jemand, der in einem steuerberatenden Beruf tätig ist, Auskunft über steuerliche Fragen geben darf.
Daher formuliere ich meine Frage entsprechend.
Ich hab im Dezember 2003 für ca. 1800€ Software bei Adobe/Macromedia/Emagic bestellt und bezahlt und diese nicht bei der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 03 angegeben, da ich erst seit Januar 2004 umsatzsteuerpflichtig aufgrund des Jahreseinkommens bin.
Kann man Rechnungen des Vormonats bzw. sogar des vergangenen Jahres nachträglich geltend machen… Ich vermute mal eher nicht… das sagt einem ja der vernünftige Rechtsverstand.
Ging es jemandem mal ähnlich? Was habt ihr dann gemacht?
Yves