Umsatzsteuer | Rechnungen aus vorherigen Monaten

S

sevY

Hallo zusammen,


ich weiß das nur jemand, der in einem steuerberatenden Beruf tätig ist, Auskunft über steuerliche Fragen geben darf.

Daher formuliere ich meine Frage entsprechend.


Ich hab im Dezember 2003 für ca. 1800€ Software bei Adobe/Macromedia/Emagic bestellt und bezahlt und diese nicht bei der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 03 angegeben, da ich erst seit Januar 2004 umsatzsteuerpflichtig aufgrund des Jahreseinkommens bin.

Kann man Rechnungen des Vormonats bzw. sogar des vergangenen Jahres nachträglich geltend machen… Ich vermute mal eher nicht… das sagt einem ja der vernünftige Rechtsverstand.

Ging es jemandem mal ähnlich? Was habt ihr dann gemacht?


Yves
 
Ausschlaggebend ist das Datum der Bezahlung, bzw. wann der Betrag vom Konto abgebucht wurde.

Ich würde dir auch nicht raten, die Rechnungen einfach trotzdem im neuen Jahr zu verbuchen, da wegen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes bei den Voranmeldungen sehr streng kontrolliert wird.

Ich war erst gestern auf dem Finanzamt und hab mich erkundigt, da hat mir der Finanzbeamte erzählt, dass gerade bei der Umsatzsteuer viel gemogelt wird und seit Anfang des Jahres sehr genau geprüft wird.
 
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