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harlekin33
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delanta75 schrieb:........
Mir wird immer häufiger berichtet, dass es üblich sei (zumindest hier in Hamburg),
eine prozentuale Vorrauszahlung auf das Projektentgeld zu verlangen. ......
Gruss
Hallo
Ja, dass ist üblich. Allerdings sollten die Akonto-Zahlungen dann schon im Verhältnis zum offerierten Endbetrag stehen. Meine Staffelung sieht vor: 1/3 bei Auftragsbeginn, 1/3 bei Produktionsbeginn und der Rest nach Abschluss, zahlbar innert einer Frist. Du kannst es auch so sehen: du erbringst Leistung, wärst du angestellt, hättest du Lohn. Aber als Selbständigerwerbender kannst du es dir nicht leisten Bank zu spielen - vorallem dann nicht, wenn der Auftraggeber nicht pünktlich zahlt.
Wenn du die Zahlungskonditionen bei Auftragserteilung offen und ehrlich besprichst, wir das jeder Auftraggeber verstehen. Und wenn nicht, kannst du fast davon ausgehen, dass du nach Rechnungsstellung ebenfalls um dein Honorar streiten musst.
Im übrigen finde ich die unterschriebene Auftragsbestätigung immer noch den besten Schutz im Sinne eines Vertrages. Will nämlich ein Auftraggeber mal nicht zahlen, dann ist dessen Argumentation manchmal fast unerschöpflich und dich selber (der, der die Knete wirklich braucht) kostet es nur Kraft und Energie, die man wohl besser in die Akquise investiert.
Grüsse