Sam Playground
Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 28.08.2005
- Beiträge
- 46
- Reaktionspunkte
- 0
Bob S. schrieb:Bei deinem Originalpost klang es so, als wäre die Tasche oder die Schnalle "defekt". Da könnten Ansprüche gegen IBM nach dem Produkthaftungsgesetz in Betracht kommen. Ich weiß aber nicht, wie die Rechtslage in der Schweiz ist und ob es dort ein derartiges Gesetz gibt.
ich kann leider keinen defekt festellen. es ist nichts abgebrochen oder gerissen oder so. es haben sich zwei ineinander greifende Metalteile voneinander gelöst oder ausgehängt. Das lustige ist, ich schaffe es jetzt nichmal mehr das ganze zusammen zu setzen.