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Hallo zusammen,
um mal wieder hitzige Köpfe zu verursachen, stelle ich mal meinen Strafzettel in den Raum:
Habe gestern einen Zettel über 10 EUR bekommen, weil ich angeblich im Einmündungsbereich der Kreuzung stand. Das brisante: Der abgesenkte Teil des Geweges war komplett frei (ich war also nur am normalen Bordstein gestanden). Zudem steht auf dem Strafzettel ca. 2,5m (mein Auto ist kaum länger als 2,5m)
Jetzt frage ich mich:
Darf ein Strafzettel auf Basis einer Schätzung ausgestellt werden? Ist das nicht vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsmessung, die ja auch nicht geschätzt werden darf. Sollte nicht alles was eine Strafe mit sich bringt auf harten Fakten also Meßdaten beruhen?
Und weiter interessiert mich: Muss ich dann genau 10 EUR bezahlen oder darf ich den zu zahlenden Betrag auch abschätzen?
um mal wieder hitzige Köpfe zu verursachen, stelle ich mal meinen Strafzettel in den Raum:
Habe gestern einen Zettel über 10 EUR bekommen, weil ich angeblich im Einmündungsbereich der Kreuzung stand. Das brisante: Der abgesenkte Teil des Geweges war komplett frei (ich war also nur am normalen Bordstein gestanden). Zudem steht auf dem Strafzettel ca. 2,5m (mein Auto ist kaum länger als 2,5m)
Jetzt frage ich mich:
Darf ein Strafzettel auf Basis einer Schätzung ausgestellt werden? Ist das nicht vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsmessung, die ja auch nicht geschätzt werden darf. Sollte nicht alles was eine Strafe mit sich bringt auf harten Fakten also Meßdaten beruhen?
Und weiter interessiert mich: Muss ich dann genau 10 EUR bezahlen oder darf ich den zu zahlenden Betrag auch abschätzen?