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Weber's Patrick
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spoege schrieb:@ Al:
Investitionsrücklagen sind Ansparungen für bestimmte Investitionen, die man dem Finanzamt gegenüber auflisten muss.
Beispiel: Scanner Microtek A3, geplant für 2007, 1200 Euro. Das reicht.
Diese 1200 Euro können zurückgelegt werden – ob virtuell oder real ist egal, wichtig ist, dass ein bestimmten Prozentsatz nicht versteuert werden muss. (Ich glaube, die Obergrenze liegt bei 47%, die man aber besser nicht schon von Beginn an ausreizt, um sie im Bedarfsfall erhöhen zu können.)
Mt diese Liste kann man nun seine Einkünfte abschwächen (indem man mehr zurücklegt) oder steigern (indem man Rücklagen wieder auflöst).
Wenn man etwas weniger verdient hat als erwartet, kann man beispielsweise einen Computer wieder rausnehmen, weil man ihn doch nicht benötigt, und kommt wieder auf die bisherige Steuerlast.
Wenn man überraschend viel verdient hat, kann man beispielsweise den Prozentsatz der Ansparsumme etwas hochsetzen, um das Einkommen wieder zu drücken.
Dies Liste nimmt von nun Jahr für Jahr mit und aktualisiert sie für jede Steuererklärung: Einiges hat man tatsächlich angeschafft, andere Rücklagen werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen wieder aufgelöst, neue Rücklagen kommen dazu.
Was und wieviel bei jedem sinnvoll ist, sagt der Steuerberater, meiner hat mir das so erklärt. Bei mir klappt das jedenfalls so gut, dass ich trotz recht unterschiedlicher Jahreseinkommen in etwa die gleiche Steuerlast habe, vor allem keine höheren Vorauszahlungen verkraften muss.
Wobei folgendes zu berücksichtigen wäre:
1. Lediglich 40% der geplanten Investition (das wären z.B. 480,00 EUR für den o.g. Scanner) als Ansparabschreibung angesetzt werden können.
2. Wird eine geplante Investition nicht innerhalb von 2 Jahren getätigt, muß die entsprechende Ansparabschreibung aufgelöst werden und der Gewinn wird dann mit einem Aufschlag i.H.v. 6% der jeweiligen Ansparabschreibung pro Jahr, in dem die Rücklage bestanden hat, versehen.