Steuerklassen 4 vs 3&5

sutz2001

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
28.02.2005
Beiträge
3.857
Reaktionspunkte
1.188
Hallo zusammen,
kennt sich hier zufällig jemand mit Steuerklassen aus?
Ob es ggf. sinnvoll ist, von zweimal 4 auf 3&5 zu wechseln? Wir sind DINKs, nicht wirklich viel zum Absetzen ausser der Freibeträge.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es doch nur während des laufenden Steuerjahres eine "Entlastung", am Ende ist die real zu zahlende Steuerlast doch eh gleich, oder? Oder habe ich noch irgendwelche anderen (Steuer)vorteile?
Bis dato haben mit der Klasse 4 immer jedes Jahr ein bisschen was wiederbekommen am Ende des Jahres, aber es ist auch nicht die Welt - meistens im niedrigen vierstelligen Bereich.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es doch nur während des laufenden Steuerjahres eine "Entlastung", am Ende ist die real zu zahlende Steuerlast doch eh gleich, oder?

Ja richtig.

3 und fünf ist geeignet für stark unterschiedlich verdienende Paare.
Da passt dann der mtl. "Abschlag (LSt)" besser.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tamuli
Ja richtig.

3 und fünf ist geeignet für stark unterschiedlich verdienende Paare.
Da passt dann der mtl. "Abschlag (LSt)" besser.
Ok, gut zu wissen.
Dann kann man es auch einfach so lassen. Der prozentuale Unterschied ist aktuell zwar schon gegeben, aber dann lieber am Ende des Jahres ein paar Euro zurück als ggf. nachzahlen zu müssen.
Wie gesagt, die Erstattung lag bisher immer nur im niedrigen vierstelligen Bereich.
 
Es kann schon interessant sein 3/5 zu wählen, da sich ja manche Dinge aus dem Netto berechnen. Z.b. Elterngeld, Krankengeld usw.
Das sollte man im Hinterkopf haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: t_h_o_m_a_s
Elterngeld mangels Kinder nicht.
Krankengeld gibt es ja max 120 Euro pro Tag, von daher würde das egal in welcher Konstellation keinen Unterschied machen.
Aber trotzdem danke für die Hinweise, für den ein oder anderen bestimmt hilfreich
 
bei vier/vier finanzierst du den staat übers jahr, bei drei/fünf bittet er dich am ende zur kasse.
 
Bei Steuerklasse 3/5 bittet das FA um Quartalsvorauszahlungen, sodass das Finanzamt nicht solange auf Nachzahlung warten darf.
 
Bei Steuerklasse 3/5 bittet das FA um Quartalsvorauszahlungen, sodass das Finanzamt nicht solange auf Nachzahlung warten darf.
Tut es nicht.
Bzw. nur wenn die völlig falsch gewählt sind und zu Nachzahlungen führen.
In der Praxis doch recht selten.
Habe ich bei 3/5 bei mir persönlich nie erlebt in über 40 Jahren.
 
Steuer bemisst sich nun mal nach den Tabellen basierend auf dem zu versteuernden Einkommen. Die Stkl ist da erstmal unerheblich und definiert nur, wie der Betrag entrichtet wird, nicht dessen Höhe.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: t_h_o_m_a_s
Elterngeld mangels Kinder nicht.
Ich kenne ja deine Lebensplanung nicht, sollten aber in Zukunft noch Kinder kommen, muss halt die Steuerklasse rechtzeitig angepasst sein, also 3Monate vor der Zeugung ;-)

Ansonsten kann das Nettogehalt bei Bankfinanzierungen u.ä. eine Rolle spielen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Deine Mudda
BTE: Ich hab ben mal in meiner Steuersoftware Buhl data TAX den Vergleichsrechner genutzt. Der zeigt alle Steuerklassenoptionen untereinander an, wenn man einfach das Brutto von beiden angibt.
Ich bin doch etwas überrascht, das 4/4, 3/5 und 5/3 zu 3 unterschiedlichen Summen führt. Ich bin davon ausgegangen, die Summe ist identisch?
 
Wieviel Prozent sind es denn vom Gehalt, diese Steuerklassen?
 
Steuerklassen haben nichts mit der zu entrichtenden Steuer zu tun. Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einkommen ab. Dazu gibt es die EkSt Tabellen mit und ohne KSt.
 
Steuerklassen haben nichts mit der zu entrichtenden Steuer zu tun. Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einkommen ab. Dazu gibt es die EkSt Tabellen mit und ohne KSt.
Aber warum kommt der Rechner dann je nach Steuerklassenkombi zu unterschiedlichen Ergebnissen?
Der Unterschied von 3/5 zu 4/4 sind über tausend Euro und der zu 5/3 sogar über 5000 Euro.
Bisher hat die Berechnung von Tax immer sehr genau gestimmt. Abweichungen gab es nur durch nichtanerkennung von irgendwelchen Ausgaben.
 
Steuerklassen haben nichts mit der zu entrichtenden Steuer zu tun. Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einkommen ab. Dazu gibt es die EkSt Tabellen mit und ohne KSt.
https://www.steuertipps.de/lp/steuern-steuerklassen

Auch dieser Rechner kommt zu unterschiedlichen Steuersummen je nach Steuerklassenkombi.

Edit: habs verstanden. Das Teil berechnet nur die Lohnsteuer. Mit der Nachzahlung/Rückzahlung zusammen wird die Einkommenssteuer, und die ist tatsächlich in der Summe gleich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sutz2001 und JarodRussell
Ich kenne ja deine Lebensplanung nicht, sollten aber in Zukunft noch Kinder kommen, muss halt die Steuerklasse rechtzeitig angepasst sein, also 3Monate vor der Zeugung ;-)

Ansonsten kann das Nettogehalt bei Bankfinanzierungen u.ä. eine Rolle spielen.
Ist zumindest nicht geplant.
bei vier/vier finanzierst du den staat übers jahr, bei drei/fünf bittet er dich am ende zur kasse.
Naja, am Ende geht es da ja "nur" um ein paar tausend Euro, aber gut, das läppert sich in Summe.
Bezogen auf die Steuerzahlungen die man übers Jahr leistet sind das ja noch nicht mal 10%.
Tut es nicht.
Bzw. nur wenn die völlig falsch gewählt sind und zu Nachzahlungen führen.
In der Praxis doch recht selten.
Habe ich bei 3/5 bei mir persönlich nie erlebt in über 40 Jahren.
Am Ende ist es wahrscheinlich am einfachsten bei 4/4 zu bleiben.
 
Am Ende ist es wahrscheinlich am einfachsten bei 4/4 zu bleiben.
3/5 ist halt der Klassiker bei 1 Hauptverdiener/in und 1 der/die erheblich weniger verdient, z. Bsp. Halbtagsjob, um die mtl. Lohnsteuer an die Gesamt-Einkommensteuer anzupassen.
Bei 4/4 bekommt man dann halt erst i. R. der Jahreserklärung den überzahlten Betrag zurück.
Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast hat es nicht.
 
3/5 ist halt der Klassiker bei 1 Hauptverdiener/in und 1 der/die erheblich weniger verdient, z. Bsp. Halbtagsjob, um die mtl. Lohnsteuer an die Gesamt-Einkommensteuer anzupassen.
Bei 4/4 bekommt man dann halt erst i. R. der Jahreserklärung den überzahlten Betrag zurück.
Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast hat es nicht.
Eben.
Es ist zwar aktuell eine deutlich Differenz durch div. Boni, aber das kann sich auch immer wieder ändern.
Die Steuerlast ist hier auch eher ein "Luxusproblem", ob ich jetzt die paar Euro nicht zahle über das Jahr oder am Ende des Jahres ein bißchen was wiederbekomme ist relativ egal
 
Ist zumindest nicht geplant
Dann fällt mir nur noch die ALG 1 ein, welche nach dem letzten netto berechnet wird.

Wonach berechnen sich die Gelder, die man z.b. als Schöffen, für einen FFW/THW-Einsatz oder o.ä. bekommt?
Entschädigungen für Verdienstausfall nach z.B. einem Verkehrsunfall werden hoffentlich auch nach dem netto berechnet?
 
Dann fällt mir nur noch die ALG 1 ein, welche nach dem letzten netto berechnet wird.

Wonach berechnen sich die Gelder, die man z.b. als Schöffen, für einen FFW/THW-Einsatz oder o.ä. bekommt?
Entschädigungen für Verdienstausfall nach z.B. einem Verkehrsunfall werden hoffentlich auch nach dem netto berechnet?
ALG 1 ist ja auch gedeckelt, von daher auch da egal.
Und dann müsste im Falle eines Falles ja auch die “richtige” Person arbeitslos werden.

Also alles in allem zahlt man am Ende eh dieselbe Steuer, bringt also unterm Strich keinen Vorteil.
Nur das halt während des Jahres etwas weniger abgezogen wird und es vielleicht besser passt.
Ist durchaus relevant je nach Einkommen.
Aber in meinem Fall irrelevant (ja, ein verdammtes Luxusproblem).
 
Zurück
Oben Unten