Start der Garantielaufzeit bei online-Kauf??

metropol

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Hi zusammen,

ich habe am 2.8. letzten Jahres ein Macbook bestellt (!). Geliefert wurde mit TNT am 11.8. Jetzt frage ich mich, wann die Garantielaufzeit beginnt. In den Appleunterlagen steht "Kaufdatum" = Garantiebeginn. Auf der Rechnung ist auch ein Kaufdatum angegeben - nämlich der 3.8. . Ich würde nun gerne noch ein applecare zu diesem Rechner kaufen - aber das geht nur innerhalb der Garantiezeit.

Die online Abfrage sagt, dass das Kaufdatum irgendwo zwischen dem 3.8. und 6.8. geschätzt (!!!) wird und damit die Garantie abgelaufen ist.

Jetzt ist es aber natürlich so, dass ich das Gerät zu diesem Zeitpunkt gar nicht hatte, weil es irgendwo in Shanghai ins Flugzeug geladen wurde.

Ein Jurist würde sicher fragen, wann der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist - auch hier herrscht IMHO noch eine gewisse Unklarheit, so lange alle Willenserklärungen etc. nur elektronisch ausgetauscht werden.

Schlußendlich stellt sich für mich die Frage: Fängt die Garantie wirklich mit dem Bestelldatum an, oder ist dies erst mit dem Tag der Auslieferung der Fall. In meinem Fall liegt zwischen diesen Daten ja nur eine Woche - aber bei anderen hat das locker mal 14 Tage bis 3 Wochen gedauert. Wäre es nicht zumindest komisch, wenn Apple mit einem solchen Vorgehen seine eigene Garantiezusage einfach verkürzen könnte?

danke für konstruktiven input.
metropol

ps - natürlich ruf ich morgen die Hotline an - aber wenn jemand sowas schonmal erlebt hätte ...

Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übergabe. Ein sehr netter Mitarbeiter von der After-sales-hotline (01803-000061) hat mit gerade das Kaufdatum korrigiert und den Code für den applecare-Plan aufgenommen. Grundsätzlich sieht es so aus: per System wird das Kaufdatum auf das Auslieferungsdatum an den Versender gesetzt. Dieses kann man aber anpassen lassen!

Bei mir:
Bestelldatum: 1.8.
REchnungsdatum: 3.8.
Korrigierter Garantiestart: 11.8.06.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach müsste es ab Datum Erhalt der Ware sein. Da hast du vollkommen Recht dass da teilweise enorm viel Zeit dazwischen liegt. Wenn ich beispielsweise etwas vorbestelle (2 .. 3 Monate vor Verkaufsbeginn) und gleich bezahle steht auf der Rechnung auch das Datum von vor 2 ... 3 Monaten und aufm Lieferschein dann das richtige. Wäre ja nicht gerade Verbraucherfreundlich.

Bin mal gespannt was die Hotline sagt.

Bei wiki steht auch was interessantes:

"...Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird...."

Woanders wiederum steht dass das Datum auf dem Beleg (Rechnung? oder Lieferschein?) zählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja - das ist es eben! In dem Garantiedokument (cpuwarranty.pdf) steht:
Der Garantiegeber gemäß der im Anhang abgedruckten Tabelle („Apple“) gewährleistet, dass
dieses Hardware-Produkt frei ist von Material- und Herstellungsfehlern, und zwar für die
Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des ersten Kaufs („Gewährleistungsfrist“).

Dann hab ich aber noch dies hier gefunden:
Gewährleistungsansprüche des Käufers im IT-Bereich verjähren in zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache und zwar unabhängig davon, ob dieser Verbraucher oder Unternehmer sowie die Kaufsache neu oder gebraucht ist.

Jetzt müsste man ja eigentlich davon ausgehen können, das Garantie und Gewährleistung zumindest am gleichen Tag beginnen.
 
der kaufvertrag ist erst vollkommen abgeschlossen wenn du die ware erhalten hast.
 
Hi zusammen,

ich habe am 2.8. letzten Jahres ein Macbook bestellt (!). Geliefert wurde mit TNT am 11.8. Jetzt frage ich mich, wann die Garantielaufzeit beginnt. In den Appleunterlagen steht "Kaufdatum" = Garantiebeginn. Auf der Rechnung ist auch ein Kaufdatum angegeben - nämlich der 3.8. . Ich würde nun gerne noch ein applecare zu diesem Rechner kaufen - aber das geht nur innerhalb der Garantiezeit.

Die online Abfrage sagt, dass das Kaufdatum irgendwo zwischen dem 3.8. und 6.8. geschätzt (!!!) wird und damit die Garantie abgelaufen ist.

Jetzt ist es aber natürlich so, dass ich das Gerät zu diesem Zeitpunkt gar nicht hatte, weil es irgendwo in Shanghai ins Flugzeug geladen wurde.

Ein Jurist würde sicher fragen, wann der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist - auch hier herrscht IMHO noch eine gewisse Unklarheit, so lange alle Willenserklärungen etc. nur elektronisch ausgetauscht werden.

Schlußendlich stellt sich für mich die Frage: Fängt die Garantie wirklich mit dem Bestelldatum an, oder ist dies erst mit dem Tag der Auslieferung der Fall. In meinem Fall liegt zwischen diesen Daten ja nur eine Woche - aber bei anderen hat das locker mal 14 Tage bis 3 Wochen gedauert. Wäre es nicht zumindest komisch, wenn Apple mit einem solchen Vorgehen seine eigene Garantiezusage einfach verkürzen könnte?

danke für konstruktiven input.
metropol

ps - natürlich ruf ich morgen die Hotline an - aber wenn jemand sowas schonmal erlebt hätte ...

Mal davon ab, dass das ärgerlich ist:
Warum fällt einem immer erst am letzten Tag der Garantie ein, dass man einen AppleCare haben will?
Der Wunsch muss doch schon eher da gewesen sein.

Und auch wenn man im Recht ist: Man spart sich, wenn man das ein paar Wochen eher kauft, jede Menge Ärger, Telefonate, Stress etc.
Auch wenn mal mit der Lieferung was schief gehen sollte, hat man noch Aktionsspielraum.
 
Wie immer gilt grundsätzlich:
Die Gewährleistung richtet sich nach gesetzlichen Regeln.
Die Garantie richtet sich nach Apples Garantiebedingungen.

Wenn Apple den Beginn der Gewährleistungsfrist als Garantiebeginn definiert, dann sei es so...
 
Jetzt müsste man ja eigentlich davon ausgehen können, das Garantie und Gewährleistung zumindest am gleichen Tag beginnen.
Nein.

Die "Gewährleistungsfrist" in den Garantiebedingungen wird sich eindeutig auf die Garantie selbst (bei Apple als "Weltweite Einjährige (1) beschränkte Gewährleistung" bezeichnet) beziehen.

Das deutsche BGB spricht aber - wenn ich mich nicht irre - NIE von "Gewährleistung" oder "Gewährleistungsfrist", sondern eben immer nur von "Verjährung" von Ansprüchen aus Mängeln, etc...

Man sollte, bzw. muß also zwischen Umgangssprache und juristischen termini technici unterscheiden. Da Apple vom "Datum des Kaufs" spricht, das BGB aber von "Ablieferung der Sache", liest sich das nach wortgetreuer Auslegung für mich eindeutig:

Die Garantie ist abgelaufen.



 
Jetzt müsste man ja eigentlich davon ausgehen können, das Garantie und Gewährleistung zumindest am gleichen Tag beginnen.
Nein.

Die "Gewährleistungsfrist" in den Garantiebedingungen wird sich eindeutig auf die Garantie selbst (bei Apple als "Weltweite Einjährige (1) beschränkte Gewährleistung" bezeichnet) beziehen.

Das deutsche BGB spricht aber - wenn ich mich nicht irre - NIE von "Gewährleistung" oder "Gewährleistungsfrist", sondern eben immer nur von "Verjährung" von Ansprüchen aus Mängeln, etc...

Man sollte, bzw. muß also zwischen Umgangssprache und juristischen termini technici unterscheiden. Da Apple vom "Datum des Kaufs" spricht, das BGB aber von "Ablieferung der Sache", liest sich das nach wortgetreuer Auslegung für mich eindeutig:

Die Garantie ist abgelaufen.






PS: Ich würde trotzdem mal bei Apple anrufen.
Sagen, dass du enttäuscht bist, dass die Garantie schon vorbei sei, da du das Gerät ja noch nicht ein Jahr in den Händen hältst... Und du nun AppleCare kaufen wolltest. Bedenken: Macht ja zusätzlichen Umsatz für Apple.

Ich könnte mir vorstellen, dass Apple dir da entgegenkommt - und es damit mehr eine Frage wird, ob man das AppleCare im IT-System so einfach noch "einbuchen" kann...
 
In deinem zweiten Satz steht es schon mit drin.
Auf der Rechnung ist auch ein Kaufdatum angegeben - nämlich der 3.8.

Ab ausstellung der Rechnung gilt dies.
 
Nein.



Die Garantie ist abgelaufen.

Also nach erstem Telefonat über die kostenfreie Hotline sieht es so aus: Garantiebeginn bei Übergabe. Der Apple Mitarbeiter wörtlich "nee - es ist ja nicht ihre Schuld, wenn die Lieferung 2 Wochen dauert."

Mal davon ab, dass das ärgerlich ist:
Warum fällt einem immer erst am letzten Tag der Garantie ein, dass man einen AppleCare haben will?
Der Wunsch muss doch schon eher da gewesen sein.
Ich habe nur auf diesen Rat gewartet ... bis vor 4 Wochen war das Gerät 1a - dann fällt zuerst die Festplatte aus und am Freitag war dann der Akku hinüber - da hab ich mir dann schon Gedanken gemacht.
Grundsätzlich hast Du natürlich recht.

Um den Thread fokussiert zu halten: Bitte keine weiteren Spekulationen - genau weiß ich es später und werde hier posten.
 
updates im OP!
 
der kaufvertrag ist erst vollkommen abgeschlossen wenn du die ware erhalten hast.

Nein, so ist es nicht. Der Kaufvertrag an sich ist schon vorher wirksam geschlossen worden - hier in elektronischer Form. Im Übrigen können Kaufverträge geschlossen werden, wie sie wollen, solange und soweit keine andere gesetzliche Regelung besteht (hier z.B. Grundstückskaufvertrag, Heirat, Bürgschaft, ...)

Das hat mit der Übergabe der Kaufsache nichts zu tun. In Deutschland gibt es ein sog. Abtraktions- und Trennungsprinzip (für Nichtjuristen und Ausländer sehr schwer zu verstehen). Kaufvertrag und dingliche Einigung (Erklärung zum Eigentumsübergang) werden getrennt und sind auch getrennt zu behandeln (oft fallen sie zusammen). D.h. die Kaufverträge sind meist schon vorher geschlossen worden, durch die Übergabe der Sache wird der Käufer erst Eigentümer (nie durch Kaufvertrag).
 
Also nach erstem Telefonat über die kostenfreie Hotline sieht es so aus: Garantiebeginn bei Übergabe. Der Apple Mitarbeiter wörtlich "nee - es ist ja nicht ihre Schuld, wenn die Lieferung 2 Wochen dauert."
Steht zwar (meines Erachtens) nicht so in den Garantiebedingungen - aber wundert mich auch nicht, dass sie das so sagen.

Irgendwie ja auch vernünftig.
 
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