Sorry aber mal wieder eBay

Jordan2Delta

Jordan2Delta

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Hey Leute,

ich weiß nicht ob ich ein Problem habe, oder ob es eines werden kann. Schildere euch mal den Vorfall.

Habe am 12.08.07 meinen Intel iMac bei eBay verkauft.
Habe dem Käufer direkt, alle relevanten Zahlungsdetails geschickt und ihm auch mitgeteilt, das ich ab Donnerstag 4 Wochen im Ausland bin. Habe natürlich Lesebestätigungen angefordert und diese auch kurz danach zurückerhalten, als bestätigt. Der Verkäufer meldete sich jedoch nicht bei mir. Habe ihm dann noch einige Mails geschickt, er möge sich doch mal melden (unter anderem habe ich gefragt, ob er noch Interesse habe?). Lesebestätigungen kamen, aber keine Antwort. Habe dann den iMac 3 Tage später an den unterlegen Bieter per eBay Funktion verkauft. Er hat direkt gezahlt und ich habe den iMac direkt losgeschickt. Habe dem ersten Käufer das natürlich mitgeteilt und bekam immer noch keine Antwort, dann auf einmal am 17.08 bestätigte der erste Bieter den Kauf bei eBay. Aber ich bekam immer noch keine Antwort. Heute mailt er dann und fragt ob das Geld drauf ist, denn er würde darauf bestehen den iMac zubekommen. Ich sollte mir also etwas einfallen lassen wie der iMac den weg zu Ihm finden würde, das alles auf einer sehr unfreundlichen Art und Weise. Ich teilte ihm dann mit, das ich annahm er hätte kein Interesse an dem Artikel, da er auf keine meiner Mails geantwortet hat. Dann sagt er wieder, er würde das bei eBay melden und nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

Soll ich ihm überhaupt noch antworten? Er will mir zwar eine schlechte Bewertung geben, aber da kann ich ja immer noch mein Statement zu abgeben und bei 103 positiven Bewertungen werde ich eine negative verkraften.

Ich habe keine Lust mich mit Ihm rumzustreiten, vor allen Dingen mich beschimpfen zu lassen.

Bye Marcel
 
Bisschen länger als 3 Tage hätte ich halt schon gewartet. Aber was willst Du jetzt noch machen? Du hast keinen iMac mehr, die Sache ist also eh gegessen.
 
Ja hätte ich auch gemacht, wenn ich nicht am nächsten Tag ins ausland hätte gehen müssen, er hat die E-Mails doch gelesen, warum hat er dann nicht mal geantwortet und was dazu gesagt. Meldet sich fast 2 Wochen später.

Aber hast ja recht der iMac ist nunmal weg ....
 
Hi.

passiert in letzter Zeit leider immer öfter, sowas. Ich würde Ihm zurückschreiben, dass Du die Funktion Angebot an unterlegenen Bieter benutzt hast, er hatte eindeutig genug Zeit, seine Mail zu checken. Du hast ja auch Bestätigung bekommen, dass er sie gelesen hat. Das würde ich erwähnen. Wenn er dann immer noch nicht Ruhe gibt, sein Pech, nicht antworten, wenn Geld kommt, zurücküberweisen lassen. Er wird Dir wahrscheinlich keine schlechte Bewertung geben, sonst riskiert er ja auch eine...

Gruss, Basti
 
Es ist schon nachvollziehbar, dass Du die Sache vor Deinem Auslandsaufenthalt regeln wolltest, aber: Den iMac an den unterlegenden Bieter zu verkaufen war nicht sehr klug.

Rechtlich gesehen musst Du den Kaufvertrag erfüllen - und den hast Du jetzt mit beiden Bietern geschlossen, allerdings hat der erste Bieter das Vorrecht auf den iMac, da er nunmal zuerst gekauft hat.

Daraus könnte er Dir rechtlich einen Strick drehen. Ich würde mir mal seine Telefonnummer geben lassen und ihm die Sache nochmal persönlich erklären. Vielleicht gibt der dann Kleinbei.

Wenn er aber mit der Geschichte zum RA läuft, was durchaus sein kann, dann hast Du das rechtliche Nachsehen.

Bei Google hatte ich mal einen Thread im einem Rechtsforum entdeckt, der sich genau mit dem Thema beschäftigt.

Da fragte jemand aus Käufersicht in einem sehr ähnlichen Fall mit einem IBM Thinkpad nach rechtlichem Beistand. Vielleicht suchst Du mal danach, ich find den gerade nicht.
 
Ich denk auch, dass du etwas zu schnell warst.. Mir ists auch schon passiert,
dass ich plötzlich für 3-4 Tage wegmusste aus fam. Umständen.
Den Ebay toleranzzuschlag brauchs eh. Manche stellen blöde Fragen usw.usw.
: 12.08. Gebotsende, 17.08 Bestätigung ist so weit ich weiss nach Ebayregeln o.k...auch wenn du in Urlaub willst..
 
Erst anbieten, dann Vertrag schließen, dann nicht einhalten - und das völlig von dir zu vertreten.

Das ist natürlich schon sehr unschön. :rolleyes:

Selbstverständlich dürfte der Verkäufer da mindestens schadenersatzpflichtig sein.
 
Habe dann den iMac 3 Tage später an den unterlegen Bieter per eBay Funktion verkauft.

Ich denke das das trotz aller gegebenen Umstände ein Fehler war.
Mal abgesehen davon finde ich es auch ein wenig kurzfristig einen Mac vier Tage bevor ich für längere Zeit ins Ausland möchte per Auktion zu verkaufen. Es ist sehr optimistisch gedacht alles inkl. Kontakt, Zahlungeingang, Versand etc. in vier Tagen abzuhandeln. Es kann natürlich im besten Fall klappen, aber im Normalfall dauert ja eine Kontaktaufnahme sowie eine Überweisung bis zum Zahlungseingang schon eine gewisse Zeit.
Den Mac aber sofort und innerhalb einer so kurzen Zeitspanne gleich dem Zweitbieter zu verkaufen, na ich weiss nicht... (was sagen eigentlich die Ebay AGB, gibt es da nicht auch gewisse Fristen?)
Imho bekommst Du aber vermutlicherweise Probleme wenn der Höchstbieter tatsächlich auf Erfüllung besteht.
 
Ich habe keine Lust mich mit Ihm rumzustreiten, vor allen Dingen mich beschimpfen zu lassen.

Rechtlich dürfte er sogar im Recht sein. Gerade vor ein paar Wochen ging ein Fall durch die Presse, bei dem ein Verkäufer Schadensersatz in Höhe der entgangenen Auktion leisten oder für gleichwertigen Ersatz sorgen mußte. Wenn Du Pech hast, hast Du Deinen iMac letztendlich verschenkt, weil Du den Kaufpreis jetzt an den Erstbietenden erstatten mußt. Genaueres kann Dir wie üblich nur ein Rechtsanwalt sagen. Und die 5 Tage Wartezeit sind zwar ärgerlich, aber laut eBay wohl völlig im Rahmen.
 
Den Mac aber sofort und innerhalb einer so kurzen Zeitspanne gleich dem Zweitbieter zu verkaufen, na ich weiss nicht... (was sagen eigentlich die Ebay AGB, gibt es da nicht auch gewisse Fristen?
Ich glaube nicht in AGB, aber die eBay-Grundsätze für nicht bezahlte Artikel legen das dar.

Meldung über nicht bezahlten Artikel an eBay.
7 Tage Frist.

Wenn Du Pech hast, hast Du Deinen iMac letztendlich verschenkt, weil Du den Kaufpreis jetzt an den Erstbietenden erstatten mußt
Bitte?!?! :eek:
Keinesfalls!

Wenn der Erstbietende das Gerät nicht bekommt, aber auch nicht gezahlt hat, so ist sein Schaden keinesfalls der Kaufpreis.
Wenn der Erstbietende das Gerät nicht bekommt, aber gezahlt hat, so hat der Threadersteller ja keinesfalls sein Gerät "verschenkt".
 
Jaja, Schadenersatz ist schon klar.

Allerdings wird der sicher nicht in Höhe des Kaufpreises sein. ;)
 
Du bist im Unrecht!

BITTE du hast 3 TAGE nach ende der Auktion den Artikel an einen anderen Verkauft nur weil du deinen Privaten Terminmist nicht auf die Reihe bekommst??? :eek:

Also Leute die Rechtlich so wenig Ahnung haben, sollten bei ebay echt verboten werden… :rolleyes:

Also wenn ich dein Erstkäufer währe, würde ich mir den iMac jetzt doppelt so teuer besorgen und dich auf die Zahlung der Differenz verklagen und das lustige währe der Käufer währe im RECHT! Weil er nach dem Deutschen Gesetzbuch über Kauverträge und deren Erfühlung den Anspruch auf Schadenersatz hat wenn er jetzt gezwungen ist sich das Gerät wo anders (teurer) zu besorgen… (Die Schadenersatzsumme ist dann der Mehrbetrag den er bezahlen muss um den Artikel zu erlangen + eventuell Ausfallnutzung weil er ihn dadurch erst später nutzen kann als wenn er ihn jetzt bei dir bekommen hätte… das entscheidet, wenn man sich nicht gütig einigen kann, dann ein Richter, dann wirst du noch die Gerichtskosten tragen müssen, also ich würde an deiner Stelle mich ganz schnell mit dem gütlich einigen und etwas Reue zeigen…. )

Du bist IMMER noch verpflichtet den Vertrag zu erfüllen… (Beide Verträge)
Niemand ist bei eBay gezwungen dir auf deine Mails zu antworten, das nicht antworten heißt nicht automatisch das er kein Interesse hat ER muss als Käufer nur die Zahlung vornehmen und dir die Lieferadresse zur Verfügung stellen... und das hat er ja gemacht.

Denn er kann ja auch gedacht haben Ok der ist jetzt 4 Wochen weg, egal dann zahle ich erstmal und bekomme mein iMac halt in 5 Wochen… Der Käufer konnte ja nicht ahnen, dass du dich nicht an den Kaufvertrag hälst und den iMac anderweitig verkaufst. (also einen 2. Kaufvertrag abschließt…)

Also ich hoffe der Käufer nimmt sich einem Rechtsanwalt damit Leute wie du mal Deutsches Vertragsrecht lernen statt dumme Sprüche abzugeben (die ebay Funktionen nehmen einen nicht die Pflicht ab selber darüber nachzudenken was man tun und lassen muss… Pflichten und Rechte ) Lesebestätigungen haben z.b. überhaupt keine Aussagekraft .. du hast sie als Desinteresse gedeutet weil er gelesen, aber nicht geantwortet hat.. das war absolut dämlich! Du weißt ja nicht mal ob dein Käufer (Vertragspartner) die Mails aufgemacht hat oder seine Ehefrau... deine persönlich Annahme das er kein Interesse mehr hat (3 tage nachdem er so viel geboten hat das er die Auktion gewinnt….:rolleyes: ) nur weil er nicht direkt auf Mails antwortet ist absolut unhaltbar….
Denn wenn er dir nicht schriftlich mitteilt, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, dann hast du mit ihm einen gültigen Vertrag, unbeantwortete Emails ändern an dem Kaufvertrag nix (oder hast du in deiner Auktion drinstehen, das du neben der gewonnen Auktion noch einen Bestätigung der Kauf-Willenserklärung per Mail voraussetzt? Wenn nicht Pech gehabt!)

DU hast überhaupt kein recht irgendwie beleidigt zu sein weil DU alleine dich rechtlich und menschlich Falsch verhalten hast!

Viel Spaß beim erfüllen deiner rechtlichen Pflicht als Verkäufer…

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE042602377



ganz davon abgesehen das es zusätzlich dämlich war einen Auktion zu starten, wenn man weiß das man am ende der Auktion nicht mehr lange da ist währe es doch durchaus möglich gewesen ein Familienmitglied / Bekannten oder sonst wen mit der Abwicklung (versenden wenn das Geld da ist) zu beauftragen während du weg bist..

Es war absolut KEINE eile geboten…
Noch mal: Du bist im Unrecht!
 
Man könnte das ganze auch mal aus der anderen Perspektive betrachten:

- Verkäufer von hochwertigem Computer von (mindestens annähernd) 4-stelligem EUR-Betrag dringt auf schnelle Zahlung, weil er 4 Wochen ins Ausland ginge.

- Eventuell hat er noch andere, geringerwertige Artikel verkauft, deren ordnungsgemäße Lieferung der Käufer abwarten will

- Nach nur drei Tagen (!) bietet der Verkäufer den Artikel einem unterlegenen Bieter an, bevor er ins Ausland abtaucht.

Zumindest der letzte Punkt würde bei mir schon erste Alarmglocken schrillen lassen. Klar, ich kenne nun das Bewertungsprofil des Threadstarters und seine Auktionsbeschreibung nicht...
 
Achja es stand übrigens in der Beschreibung drin, also wusste er worauf er sich einlässt....

Ich habe hier um Hilfe gebeten, wie ich mich verhalten soll und nicht mir voreilige und blöde Kommentare von jemandem anzuhören.

Achja und er hat sich nicht 5 tage später gemeldet sondern 10 Tage und nach den Kontodaten gefragt.....


Außerdem ist bis heute noch kein Geld von ihm auf meinem Konto, obwohl die Daten bei eBay hinterlegt sind.....aber was solls es wird immer Leute geben, die meinen Sie können mit Ihren Paragraphen alles regeln, anstatt einfach mal genauer auf das Problem einzugehen, wie gesagt ich habe hier um Rat gefragt...aber das kann man wohl auch nicht mehr so einfach...
 
Du hast ein sehr großes Problem wenn der erste Käufer nicht locker läßt, nämlich ein in Art und Beschaffenheit vergleichbares Gerät zu besorgen. Und wenn das teurer ist als der von Dir erzielte Preis legst Du drauf.
 
Ich finde schon, dass DU derjenige bist, der sich nicht korrekt verhalten hat! Man sollte schon wenigstens 14 Tage warten, bevor man davon ausgeht, dass es mit dem Käufer nichts wird.

Andererseits kann der Erstkäufer nicht von Dir verlangen, dass Du ihm ein Gerät verkaufst, welches Du gar nicht mehr hast. Er wird Dir eine negative Bewertung geben und die hast Du ja auch verdient! Mehr Möglichkeiten hat er wohl nicht!
 
wie gesagt ich habe hier um Rat gefragt...aber das kann man wohl auch nicht mehr so einfach...
also wolltest du die meinugn der anderen user hören, oder? nun gefällt dir diese meinugn nicht, also wolltest du die meinung der andern doch lieber nicht hören? du wolltest praktisch nur ne bestätigung daß du alles richtig gemacht hast?
 
Ich denke auch, dass Deine schnelle Handlung ein Fehler war. Wenn er nicht antwortet, muss erst eine angemessene Fristsetzung erfolgen. Wenn er sich Rechtsbeistand sucht ziehst den Kürzeren.

P.S.: Trotz allem ist es mir auch unbegreiflich, wie Leute Dinge bei ebay erwerben und sich dann tagelang nicht melden. Ich habe vor kurzem einen Anzug verkauft und der Käufer meldete sich erst nach 2 Wochen.
 
Du hast ein sehr großes Problem wenn der erste Käufer nicht locker läßt, nämlich ein in Art und Beschaffenheit vergleichbares Gerät zu besorgen. Und wenn das teurer ist als der von Dir erzielte Preis legst Du drauf.

Das glaube ich kaum, denn auch wenn sich der Verkäufer hier ein bisschen ungeduldig verhalten hat, kann der Käufer von einer Privatperson nicht auf Erfüllung klagen. Sein Geld muss der Erstbieter, falls gezahlt, natürlich zurückerhalten.
 
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