Selbstständigkeit Gerbebe?

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seepferdchen199

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Hallo, ;)

kann mir jemand sagen was der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbe ist. Bzw. Der Freiberufler muss ja auch ein Gewerbe anmelden. Aber wenn man nur ein Gewerbe hat und sich "Selbstständig" macht wie ist das. Vielleicht ist es verständlicher wenn ich meine Situation beschreibe. Bin im Moment unter der Woche Schülerin auf der BOS und am Wochenende mache ich ein Studium zur Dipl. Kommunikationswirtin. Vorher habe ich Mediengestalterin gelernt und würde mich etz gerne Selbstständig machen. Aber die absolute Selbststädigkeit ist mir im moment zu Risikoreich.

Mit selber Verischer und so wohne zwar noch daheim aber könnte es mir trotzdem nicht leisten. Und von der ICH-AG halte ich nicht viel. 600 Euro hören sich zwar viel an im ersten Augenblick aber ist doch trotzdem sehr wenig. Deckt ja nicht mal einen Bruchteil der Ausgaben. Ist ein heisses Flaster.

Kann man nicht einfach ein Gewerbe anmelden und das Nebenbeiherlaufen lassen und dazu einen 400 Euro Job zwecks der Krankenversicherung? Oder einen Teilzeitjob haben und ein eigenes Gewerbe?

Was meint ihr. Hat das jemand so schon gemacht?:confused:
 
Solche Fragen UNBEDINGT mit einem guten Steuerberater klären! Wie Du schon sagst, ein heisses Pflaster. Ganz nebenbei kann Dir ein Steuerberater auch andere Wege der Finanzierung zeigen (Fördergelder: es gibt rund 170 Programme ab 10000 Euro aufwärts).
 
Original geschrieben von seepferdchen199
Mit selber Verischer und so wohne zwar noch daheim...
 

Mit was bitte ??

Also - als Schülerin oder Auszubildende kannst Du als
Klein-Unternehmerin nebenbei tätig sein. Das Ganze musst
Du aber vorher mit Deinem Steuerberater klären. Du hast
dann jährlich eine Umsatzgrenze von 8000,00 Euro, die
soweit dann unter der "Klein-Unternehmer-Klausel" versteuert
wird. Natürlich kannst Du dann auch Rechner, Büromaterial, etc.
absetzen; was somit Deinen Gewinn erhöhen wird.

Im Grunde genommen läuft das so:

1. Kunden bedienen
2. Rechnung schreiben mit Randbemerkung: "Diese Rechnung
unterliegt der Klein-Unternehmer Klausel, blablabla", den Text
gibt Dir dann Dein Steuerberater
3. am Ende des Jahres alle Rechnungen sammeln und dem
Berater geben, der dies dann der Steuererklärung anfügt


Du musst also Dich nicht gleich gewerblich anmelden.

Und... ein Selbstständiger arbeitet in seinem gemeldeten
Gewerbe und kann aber auch "freiberuflich" für eine andere
Agentur arbeiten; was später wiederum über sein Gewerbe
abgerechnet wird. Solltest Du als Mediengestalterin aber
eigentlich wissen ;)


Grüsse,
[[:::CHRIS:::]]
 
Selber Versichert bin ich dadurch das ich Halbwaisenrente bekomme und davon wird Krankenversicherungsbeiträge abgefürt. Aber denke mal das bei einer Selbstständigkeit das wegfällt.

Ha schön wäre es wenn ich das als Mediengestalterin gelernt hätte. Dank der IHK durfte ich ein Jahr lang sämtliche Druckverfahren lernen. Was meiner Meinung nach ein MG nicht so ausführlich ja überhaupt nicht braucht. '(Gibt ja schließlich nicht umsonst den Beruf Drucker ;) )Sparte Gewerbe und Recht wird ja in dem Beruf komplet ausgelassen was ja eigentlich super wichtig wäre (Nutzungsbed. Honorar,) aber was erzähle ich die Idioten der IHK ... wissen ja alles 10 x mal besser.

Danke das mit dem Tip Klein-Unternehmer dann habe ich schon mal was für den Steuerberater.
 
Original geschrieben von seepferdchen199
Ha schön wäre es wenn ich das als Mediengestalterin gelernt hätte.
 

Hast Du Mediengestaltung rein schulisch gelernt?

Aber wie heisst es so schön:

"Man ist, was man aus sich macht"
- und nicht, wer was aus einem macht."

Da hilft nur "Learning by doing" und ne Menge Bücher.

Das Erlernen der Druckverfahren ist aber durchaus wichtig
beim Erstellen Deiner Druckmedien. Jede Maschine reagiert
anders und wenn Du sowas weisst, dann bist Du meistens
auf der sicheren Seite und kriegst bessere Ergebnisse.

Mediengestaltung und Schule ... das ist eben ein Thema für sich.

Im Grunde genommen ist Mediengestaltung ein "Selbst-Erlern-Beruf".
Die Lehrer wissen zwar ne Menge, aber meistens ist es nur das,
was im Unterricht auch behandelt wird. Was Selbstständigkeit
und Weiterbildung angeht; da können nur die Wenigsten etwas
zu sagen.


viel Erfolg weiterhin,
[[:::CHRIS:::]]
 
Hallo seepferdchen199,

kann mir jemand sagen was der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbe ist. Bzw. Der Freiberufler muss ja auch ein Gewerbe anmelden.

Nein, muss er nicht, wenn du "beweisen" kannst, dass du kreativ tätig bist.
Dann bekommst du z.B. beim Finanzamt den §18, der dir die sozusagen
"schöpferische Tätigkeit" belegt. In diesem Falle ist kein Gewerbeschein
nötig, sondern man muss nur eine Steuernummer beantragen.
Keine Buchführung nötig (aber trotzdem empfohlen!), am Jahresende
muss man eine "Eingabe/Ausgabe-Bilanzierung" abgeben.


Das Gewerbe ansich hat den §15. Dann ist man auch aufgefordert in irgendwelchen Innungen einzutreten z.B..
Buchführungspflicht, ...äh,...und einiges Anderes Geschreibsel...(sorry,
hab halt kein Gewerbe angemeldet! - Bin Freiberufler)

Die Ich-Ag ist so schlecht garnicht, sie verlangt halt, dass man von vornerein
sich seines Erfolges (Einkommen, Aufträge...) sicher wägen sollte.
In deinem Falle, würde ich dir auch nicht zur Ich-Ag raten.
Und die 600 Euro decken in der Regel auch "nur" die Pflichtversicherungen.
Dafür sind sie (die 600 Euro), aber auch erfunden worden.
Sie sollen einen finanziell unterstützen! - Du sollst nicht von ihnen leben!
...dass hat sich die Hartzkommision halt so hingebogen...!

Bringe in Erfahrung, wie dein "arbeiten" an sich aussehen würde / bzw.
aussieht.
Wenn Du den kreativen Arbeitsweg gehen kannst, dann brauchst du halt
nur eine Steuernummer...zwar käme hier noch der Status der Schülerin ins
Spiel, aber ich denke, dass es sich sogar positiv auf dein Steuerverhältniss
auswirken könnte. Es gibt da einige Sondersätze in unserem Steuerrecht.

Frage mal einen "Steuerfachmann" oder rufe mal, in dem für dich gültigem
Finanzamt an und lasse dich auf jeden Fall beraten.
Da muss man durch - sollte man zumindest - es ginge weiterführend um dein
eigenes Geld.

Kann man nicht einfach ein Gewerbe anmelden und das Nebenbeiherlaufen lassen und dazu einen 400 Euro Job zwecks der Krankenversicherung? Oder einen Teilzeitjob haben und ein eigenes Gewerbe?


Ja. In deinem Status: Schülerin, Selbstständig, 400 EuroJob/s
Musst halt deine Einkommensgrenze einhalten, wird quasi vom Fiskus
ermittelt - finanzielle Einstufung deines Arbeitsbereiches etc...


(jetzt hab' ich so viel geschrieben, will schon automatisch apfel-s drücken ;))

...so, vielleicht habe ich ja einige aufklärende Sonnenstrahlen in dein Dickicht
der Fragen werfen können.

Gruß Difool
 
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