janpi3
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Hi,
ich denke mir, dass ich hier am besten aufgehoben bin mit der Frage:
Ich bin durch Erbschaft in den Besitz von 100% Gesellschafter Anteilen an einer GmbH geworden. In der selbigen erhalte ich allerdings auch meine Ausbildung. Geschäftsführerisch tätig kann ich nicht werden.
Meine Krankenkasse war jetzt aber der Meinung, dass man als Gesellschafter eigentlich doch gleichzusetzen ist mit einem Selbständigen und bürgt mir damit jetzt den Mindestsatz für Selbständige auf. Dummerweise liegt der über meiner Ausbildungsvergütung zumal mir nicht mal im Ansatz klar ist warum ich denen auch nur einen Cent mehr geben sollte als vorher.
Kann mir von euch wer einen Tipp geben wie man da wieder heraus kommen könnte?
Nebenbedingungen:
Umschreiben der Anteile auf Eltern geht nicht (auch nicht treuhänderisch)
Hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich
--
gruß
jan
PS: Steuerberater waren wir schon, der war aber noch mehr irritiert als wir.
ich denke mir, dass ich hier am besten aufgehoben bin mit der Frage:
Ich bin durch Erbschaft in den Besitz von 100% Gesellschafter Anteilen an einer GmbH geworden. In der selbigen erhalte ich allerdings auch meine Ausbildung. Geschäftsführerisch tätig kann ich nicht werden.
Meine Krankenkasse war jetzt aber der Meinung, dass man als Gesellschafter eigentlich doch gleichzusetzen ist mit einem Selbständigen und bürgt mir damit jetzt den Mindestsatz für Selbständige auf. Dummerweise liegt der über meiner Ausbildungsvergütung zumal mir nicht mal im Ansatz klar ist warum ich denen auch nur einen Cent mehr geben sollte als vorher.
Kann mir von euch wer einen Tipp geben wie man da wieder heraus kommen könnte?
Nebenbedingungen:
Umschreiben der Anteile auf Eltern geht nicht (auch nicht treuhänderisch)
Hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich
--
gruß
jan
PS: Steuerberater waren wir schon, der war aber noch mehr irritiert als wir.