Schwiegersohn/Schwiegermutter Pflegeheim, wer bezahlt?

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Macmolle

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Hallo,

von einem Freund dessen Schwiegermutter ist diesen Monat in ein Pflegeheim verlegt worden.

Er ist verheiratet, verdient so ca. 2800-3000 € Netto, seine Frau hat kein eigenes Einkommen (Hausfrau). Ergo liegen beide unter dem Selbstbehalt von 3240€. Beide haben ein Leben lang gespart und ein Barvermögen von ca. 50000 € aufgebaut und dieses auf ein entsprechendes Konto angelegt. Von dem Geld war angedacht sich Eigentum zur Altersvorsorge zu kaufen. Das Sozialamt wird höchst wahrscheinlich eine Vermögensauskunft einholen. Andersrum liest man hier.
Zitat: Künftig werden die Sozialämter wohl noch weniger erstattet bekommen, denn der von Union und SPD ausgehandelte GroKo-Vertrag sieht vor, dass nur noch Kinder mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro beteiligt werden sollen.
Quelle: (https://www.westfalen-blatt.de/OWL/...00.000-Euro-Einkommen-Kinder-werden-entlastet).

Kann dieses ersparte Vermögen herangezogen werden? Ich meine nein, weil auf der einen Seite kann man 100000 € verdienen und auf der anderen Seite werden 50000 € vom ersparten herangezogen. Für mich ein Widerspruch. Was meint Ihr?
 
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Sie wird ja wohl nicht ohne Grund in ein Pflegeheim verlegt werden. Dementsprechend muss dann ja auch eine Pflegestufe vorliegen und die Kasse sich hierran beteiligen.
 
ja und von der Beteiligung kannste dir n Sandwich kaufen aber kein Pflegeheim bezahlen...
 
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Ich vermute mal, damit musst du rechnen, denn sonst bezahlen Alle das obwohl du Geld hast.:eek:
 
Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
Es sind ja einige Dinge wie Immobilien, private Altersvorsorge, etc zu berücksichtigen.
Es gibt wohl auch Fällte wo der Unterhaltsanspruch auf die Enkel übertragen wird.
 
Bei Deinem Beispiel vermute ich, daß sie nichts dazu zahlen müssen (wir waren vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation).
Allerdings sind die Bemessungsgrenzen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Auskunft kannst Du bei einigen Stellen bekommen. Bei uns in BW gibt es angegliedert ans Bürgeramt (Rathaus) eine Abteilung für "Ältere" "Senioren",
die Bescheid wissen und beraten.
Ebenfalls sogenannte Pflegestützpunkt, die sowohl direkt betroffenen als auch Angehörigen Auskunkt geben und beraten können.
 
Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

Man kann vielleicht auch einfach mal im Pflegeheim oder beim zuständigen Amt nachfragen. Das ist deren täglich Brot und die wollen sicher niemanden über den Leisten ziehen und werden entsprechend Auskunft geben können. Sollte einem der dann kommende Bescheid nicht gefallen, kann man immer noch den juristischen Weg einschlagen.
 
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Man kann vielleicht auch einfach mal im Pflegeheim oder beim zuständigen Amt nachfragen. Das ist deren täglich Brot und die wollen sicher niemanden über den Leisten ziehen und werden entsprechend Auskunft geben können. Sollte einem der dann kommende Bescheid nicht gefallen, kann man immer noch den juristischen Weg einschlagen.
Richtig. Uns hat damals, als es um meine Mutter ging, schon der örtliche Pflegestützpunkt sehr gut beraten. Die aktuellen Sätze der Pflegekassen kann man hier nachlesen.
 
Was passiert denn wenn einfach kein Vermögen, kein Einkommen und keine Verwandten vorhanden sind?

Dann bezahlt das Sozialamt. Die versuchen natürlich alles was Recht und auch Unrecht ist um sich das Geld von den Angehörigen wieder zu holen.
 
Man kann vielleicht auch einfach mal im Pflegeheim oder beim zuständigen Amt nachfragen. Das ist deren täglich Brot und die wollen sicher niemanden über den Leisten ziehen und werden entsprechend Auskunft geben können. Sollte einem der dann kommende Bescheid nicht gefallen, kann man immer noch den juristischen Weg einschlagen.

Gaaaanz dünnes Eis, das mit dem Pflegeheim. Die wollen nur ihr Geld haben, wer es bezahlt ist denen egal.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Als Angehöriger wird dir keiner helfen und eine wahrheitsgemäße Auskunft geben. Das Heim nicht weil du als Angehöriger der sich mit der Fachmaterie nicht auskennt leichter über den Leisten gezogen werden kann als bspw. das Sozialamt, und das Sozialamt auch nicht weil sie mit allen Mitteln versuchen sich vor einer Kostenübernahme zu drücken.

Als bei meinem Vater die Entscheidung ihn in ein Pflegeheim geben zu müssen anstand war ich auch mal auf dem Sozialamt unfd habe mich erkundigt welche Möglichkeiten es gäbe und wie man am besten vorgeht. Die Antwort war, dass ich alleine die kompletten 3000 Euro zu bezahlen habe, das Sozialamt gibt da keinen Cent für ein solches "Prvatvergnügen" dazu. Mein Einwand dass ich zu dem Zeitpunkt selber nur 1500 Euro netto verdiente interessierte keinen. Wenn ich da nicht einspringe wäre das unterlassene Hilfeleistung und würde angezeigt werden, also müsste ich dann 3000 Euro bezahlen auch wenn ich selber nur 1500 Euro Einkommen hätte. Dann soll ich halt noch 3-4 Jobs annehmen und noch mehr arbeiten. DAS ist die "Beratung" die man beim Amt bekommt.

Das Pflegeheim wollte einfach nur eine Unterschrift unter dem Aufnahmevertrag, alles andere hat die auch nicht interessiert.

Wenn man als Angehöriger ohne spezielle juristishce Ausbildung fragt lassen sie einen alle vor die Wand laufen.

Geregelt wurde das am Ende dann von einer amtlichen Betreuung, denn unter den Umständen hatte ich es natürlich abgelehnt die Betreuung für meinen Vater zu übernehmen, wenn einem von allen Seiten nur Knüppel zwischen die Beine geworfen werden und man keinerlei Rat oder Unterstützung erhält. Und oh Wunder, kaum hat die amtliche Betreuung die Papiere in die Hand genommen war alles das, was vorher ein Ding der absoluten Unmöglichkeit war eine Selbstverständlichkeit.

Wenn man sich also Rat holen möchte dann bitte beim Anwalt, aber niemals beim (A)Sozialamt oder beim Pflegeheim.
 
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