Schweiz : Geld zurück während der Garantiezeit ?

Bobby68

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Hallo zusammen

Gemäss einem älteren Bericht vom Kassensturz kann der Käufer während der Garantiezeit das defekte Gerät zurückgeben und seinen Kaufpreis verlangen, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Käufer muss auch nicht eine Reparatur akzeptieren, er kann ein neuwertiges Ersatzgerät verlangen. Leider ist dies bei vielen Geschäften noch nicht so, doch es gibt auch Ausnahmen.

Könnt Ihr mir bitte sagen, was Ihr für Erfahrungen gemacht habt und wie Ihr vorgegangen seid ?
Bei Letec und bei Dataquest stiess ich auf völlig taube Ohren und der Ton wurde merklich aggressiver. (Bei Letec ist mir aber mal eine Harddisk nach massiver Intervention ausgetauscht worden.)

Hier noch der Bericht :

Garantiert kein Occasions-Handy

Wer für ein defektes Handy innerhalb der Garantiezeit ein Ersatzmodell erhält, muss sich nicht mit einer Occasion zufrieden geben.

Von Hans Ruedi Schmid

Annähernd 900 Franken zahlte der Elektromechaniker Alain Wenger für ein Handy mit sämtlichen Schikanen. Die Freude an seinem Mobiltelefon dauerte allerdings nur acht Monate - dann gingen am Display die Lichter aus.
Er schickte das Gerät in die Reparatur. Nach einigen Wochen erhielt er das Handy zurück - mit dem alten Defekt. Er nahm einen neuen Anlauf, wartete und hoffte. Vergeblich: Der Fehler konnte nicht behoben werden.

Nach dem vierten Versuch hatte Wenger die Nase voll. Er verlangte ein neues Gerät oder die Rückerstattung des Kaufpreises. Doch der Verkäufer belehrte ihn, es entspreche nicht der Firmenkultur, Geld zurückzugeben, und verwies auf die Reparaturabteilung. Erst nach weiteren Verhandlungen versprach ihm die Mitarbeiterin ein Ersatz-Handy. Kurz darauf wurde auch ein gleiches Modell geliefert - aber ein bereits gebrauchtes!

«Ich lasse mich nicht mit einer Occasion abwimmeln - ich will lieber das Geld», protestierte Wenger. Völlig zu Recht, wie Professor Heinrich Honsell von der Universität Zürich bestätigt. Wenn während der Garantiezeit anstelle des defekten Telefons ein Ersatzgerät geliefert wird, dann müsse dieses neu sein.

Und: Sofern dies im Vertrag nicht klar ausgeschlossen wird, kann Wenger auch das Geld zurückfordern - zuzüglich 5 Prozent Zins ab Kaufdatum. Für den Gebrauch des Handys muss er sich jedoch einen Abzug gefallen lassen.

Copyright © Saldo 6/05 vom 30. März 2005 - Seite 22
 
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