Stimmt, das ist bei dem verlinkten Artikel ja zum Glück nicht der Fall!Auf einen Artikel mit PayWall zu verweisen ist selten hilfreich.
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Stimmt, das ist bei dem verlinkten Artikel ja zum Glück nicht der Fall!Auf einen Artikel mit PayWall zu verweisen ist selten hilfreich.
Bei mir kam keine Paywall und ich musste auch nichts bestätigen (nutze AdGuard) – aber man kann auch einfach bei Google (oder der Suchmaschine der Wahl) nach "Eltern haften für ihre Kinder" suchen und wird überall darüber aufgeklärt. Bspw. bei HanseMerkur oder Ergo oder Generali.Auf einen Artikel mit PayWall zu verweisen ist selten hilfreich.
ja, in der Tat, die Haftung für einen potentiellen Schaden trägt eine Versicherung nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Dennoch liegt natürlich (siehe Mietverträge für die iPads) hier eine Aufsichtspflicht vor, die Eltern verpflichten sich dazu, darauf zu achten, dass …Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" (bspw. auf einem Schild) hat nur eine abschreckende Wirkung, rechtlich gesehen stimmt er aber so nicht. Eltern haften nur dann, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, was immer im Einzelfall zu beurteilen ist. Kann man bspw. hier nachlesen.
Aber nur im Rahmen dessen, was insachen Aufsichtpflicht rechtlich von ihnen erwartet werden darf. Die Besitzschaft dieses Gerätes durch das Kind darf ja die Freiheit dessen Eltern nicht unbillig einschränken.Dennoch liegt natürlich (siehe Mietverträge für die iPads) hier eine Aufsichtspflicht vor, die Eltern verpflichten sich dazu, darauf zu achten, dass …
Ähnlich, aber du willst sicher nicht dein komplettes häusliches Netzwerk demontieren? Also besser nur das iPad dem Gast-Wlan zuordnen.Ist das nicht die gleiche Option auf dem Router wo man sagen kann das die Geräte nicht untereinander kommunizieren dürfen?
Ja, was die Kinder mit dem iPad machen dürfen wird über den Mietvertrag geregelt.Aber nur im Rahmen dessen, was insachen Aufsichtpflicht rechtlich von ihnen erwartet werden darf. Die Besitzschaft dieses Gerätes durch das Kind darf ja die Freiheit dessen Eltern nicht unbillig einschränken.
Nicht alles, was in privatwirtschaftlichen Vereinbarungen gerne reingeschrieben wird, ist auch gültig.Aber Hauptsache mit Auflagen, nehme an, die Knobelei steht in Vordegrund, um Macht zu demonstrieren.
Die Lehrer bekommen ein "Dienst-iPad", so wie das in vielen anderen Firmen auch der Fall ist, und zwar immer da, wo der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, mit IT Geräten zu arbeiten. Das ist übrigens gesetzlich geregelt, ein Arbeitnehmer hat da einen Anspruch. Die bekommen dann aber nicht noch ein anderes Gerät einfach mal so dazu, das ist doch absurd.So ein Mietvertrag ist ein Verwaltung Unsinn. Die Lehrer bekommen es umsonst, samt Air Mac und die Kinder geliehen, wo je nach 4-5 Jahren so ein iPad eigentlich Null Wert ist. Aber Hauptsache mit Auflagen, nehme an, die Knobelei steht in Vordegrund, um Macht zu demonstrieren. Wo vergessen wird, wer es am Ende finanziert, die Arbeitnehmer, die Eltern.
"Grenzen im Sittenwidrigen"...es sind Kinder, die sicher je nach Alter was zu entdecken haben. Klar sollte man mit Schülern das Verhalten diskutieren, aber so ein Vertrag, wo auch die Eltern, unter Umständen mit Zero Ahnung in Sachen IT, Apple, in die Pflicht eingezogen werden, das können nur Beamten aus ihre Position Staat, produzieren.