Schul-iPad - WLAN kann nicht deaktiviert werden.

??? Bei mir schon.
 

Anhänge

  • IMG_0685.jpeg
    IMG_0685.jpeg
    184,4 KB · Aufrufe: 82
Wenn du zustimmst, dass deine Daten von diesem „Anbieter“ zum Beispiel in die USA weitergeleitet werden, nur um ein paar lausige € zu sparen, dann ist dir wirklich nicht mehr zu …..
 
Auf einen Artikel mit PayWall zu verweisen ist selten hilfreich.
Bei mir kam keine Paywall und ich musste auch nichts bestätigen (nutze AdGuard) – aber man kann auch einfach bei Google (oder der Suchmaschine der Wahl) nach "Eltern haften für ihre Kinder" suchen und wird überall darüber aufgeklärt. Bspw. bei HanseMerkur oder Ergo oder Generali.
 
Du hast behauptet, der Artikel liegt hinter einer Paywall. Das ist falsch, der Artikel ist kostenlos zugänglich.
 
Du bist ja wieder gut drauf heute morgen. Wenn ich für etwas mit meinen Daten bezahlen muss, dann ist das nicht kostenlos.
 
Du musst nicht mit Deinen Daten bezahlen, guten Ad-Blocker vorausgesetzt. Wieder eine Falschbehauptung von Dir.
 
Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" (bspw. auf einem Schild) hat nur eine abschreckende Wirkung, rechtlich gesehen stimmt er aber so nicht. Eltern haften nur dann, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, was immer im Einzelfall zu beurteilen ist. Kann man bspw. hier nachlesen.
ja, in der Tat, die Haftung für einen potentiellen Schaden trägt eine Versicherung nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Dennoch liegt natürlich (siehe Mietverträge für die iPads) hier eine Aufsichtspflicht vor, die Eltern verpflichten sich dazu, darauf zu achten, dass …
Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, sondern nur Lehrer, wäre möglicherweise die Haftung für einen Schaden an einem iPad gerichtlich zu klären.
Zum Thema Haftung bei Internet Nutzung gibt es die unterschiedlichsten Urteile, z.B. WhatsApp ; allgemeiner Tenor ist hier, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und Eltern eben auch für die Internetnutzung ihrer Kinder eine Aufsichtspflicht haben.
 
Moin, ich hatte viel zu tun, deswegen melde ich mich erst jetzt.
Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich die iPads auf einen WLAN-Gast-Zugang lege, können diese nicht mit dem restlichen Netzwerk kommunizieren?
Ist das nicht die gleiche Option auf dem Router wo man sagen kann das die Geräte nicht untereinander kommunizieren dürfen?

VG
 
Dennoch liegt natürlich (siehe Mietverträge für die iPads) hier eine Aufsichtspflicht vor, die Eltern verpflichten sich dazu, darauf zu achten, dass …
Aber nur im Rahmen dessen, was insachen Aufsichtpflicht rechtlich von ihnen erwartet werden darf. Die Besitzschaft dieses Gerätes durch das Kind darf ja die Freiheit dessen Eltern nicht unbillig einschränken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht die gleiche Option auf dem Router wo man sagen kann das die Geräte nicht untereinander kommunizieren dürfen?
Ähnlich, aber du willst sicher nicht dein komplettes häusliches Netzwerk demontieren? ;) Also besser nur das iPad dem Gast-Wlan zuordnen.
 
Aber nur im Rahmen dessen, was insachen Aufsichtpflicht rechtlich von ihnen erwartet werden darf. Die Besitzschaft dieses Gerätes durch das Kind darf ja die Freiheit dessen Eltern nicht unbillig einschränken.
Ja, was die Kinder mit dem iPad machen dürfen wird über den Mietvertrag geregelt.
Anders ist das byod Geräten, die unterliegen Einschränkungen nur in der Schule.
 
So ein Mietvertrag ist ein Verwaltung Unsinn. Die Lehrer bekommen es umsonst, samt Air Mac und die Kinder geliehen, wo je nach 4-5 Jahren so ein iPad eigentlich Null Wert ist. Aber Hauptsache mit Auflagen, nehme an, die Knobelei steht in Vordegrund, um Macht zu demonstrieren. Wo vergessen wird, wer es am Ende finanziert, die Arbeitnehmer, die Eltern.
 
Aber Hauptsache mit Auflagen, nehme an, die Knobelei steht in Vordegrund, um Macht zu demonstrieren.
Nicht alles, was in privatwirtschaftlichen Vereinbarungen gerne reingeschrieben wird, ist auch gültig.
Das Minenfeld des Zulässigen findet sein Grenzen im Sittenwidrigen – oder demjenigen, das gleich gegen Gesetze oder gefestigte Rechtsprechung läuft.
 
"Grenzen im Sittenwidrigen"...es sind Kinder, die sicher je nach Alter was zu entdecken haben. Klar sollte man mit Schülern das Verhalten diskutieren, aber so ein Vertrag, wo auch die Eltern, unter Umständen mit Zero Ahnung in Sachen IT, Apple, in die Pflicht eingezogen werden, das können nur Beamten aus ihre Position Staat, produzieren.
 
So ein Mietvertrag ist ein Verwaltung Unsinn. Die Lehrer bekommen es umsonst, samt Air Mac und die Kinder geliehen, wo je nach 4-5 Jahren so ein iPad eigentlich Null Wert ist. Aber Hauptsache mit Auflagen, nehme an, die Knobelei steht in Vordegrund, um Macht zu demonstrieren. Wo vergessen wird, wer es am Ende finanziert, die Arbeitnehmer, die Eltern.
Die Lehrer bekommen ein "Dienst-iPad", so wie das in vielen anderen Firmen auch der Fall ist, und zwar immer da, wo der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, mit IT Geräten zu arbeiten. Das ist übrigens gesetzlich geregelt, ein Arbeitnehmer hat da einen Anspruch. Die bekommen dann aber nicht noch ein anderes Gerät einfach mal so dazu, das ist doch absurd.
Auch in privaten Firmen ist es üblich, dass die Geräte von einer IT Abteilung gewartet werden, dass man damit nur bestimmte Dinge machen kann, dass man eben nicht alles Mögliche darauf installieren darf usw …

"Grenzen im Sittenwidrigen"...es sind Kinder, die sicher je nach Alter was zu entdecken haben. Klar sollte man mit Schülern das Verhalten diskutieren, aber so ein Vertrag, wo auch die Eltern, unter Umständen mit Zero Ahnung in Sachen IT, Apple, in die Pflicht eingezogen werden, das können nur Beamten aus ihre Position Staat, produzieren.

Auch in Schulen werden die KOSTENLOS den Schülern von der Schule zur Verfügung gestellten iPads (in manchen Schulen sind es auch schon mal MS Surfaces) von einer IT Abteilung gewartet. An einigen Schulen ist das ein unabhängiger Dienstleister, an anderen die IT Abteilung des jeweiligen Schulträgers.
Diese Mietverträge sind in den meisten Fällen 1:1 von privaten Firmen übernommen, nur wenig an schulische Bedingungen angepasst und von Juristen überprüft.
Wie bereits erwähnt ist es etwas anderes, wenn die Eltern das iPad selber kaufen, byod, da darf die Schule die Geräte nur im schulischen Umfeld einschränken.
Niemand, aber wirklich niemand, schränkt ein Gerät ein, weil das eine "Machtposition" ist. Es geht bei diesen Einschränkungen darum, dass in Schulen manche Dinge eben nicht gemacht werden können sollen. So schränken viele Schulen zB den Zugang zu Streaming Diensten ein, damit die leider meist recht dünne Leitung für das Internet nicht von einigen wenigen Schülern geblockt werden. Ebenso werden Netzwerke gesperrt, damit die schulischen Einschränkungen (Pornoseisten zB) über eine Software gesperrt bleiben.
 
"Die Lehrer bekommen ein "Dienst-iPad", so wie das in vielen anderen Firmen auch der Fall ist, und zwar immer da, wo der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, mit IT Geräten zu arbeiten."
Das Argument ist nicht zu halten, weil auch die Schüler die Verpflichtung haben. Dazu sind die in der Schule integriert und verpflichtet, diese, oder andere zu besuchen. In etwa der gleiche Status haben wie die Lehrer. Somit sind Schüler keine Kunden, sondern ein Bestandteil der Schule, in Sachen der Ausbildung, die verpflichtend ist.
 
Im Rahmen der neu Orientierung des Unterrichts und den Maßnahmen und Versprechungen in der Corona Zeit, für alle Schüler was wie iPads zu verteilen, verstehe das "nicht verpflichtend" nicht. Das erinnert an 2019, wo Lehrer in der Mehrheit, gegen das "Digitalisierung" in der Schule, gemauert haben.
 
Zurück
Oben Unten