Schreckt die KSK Unternehmen ab?

@Difool

Ist es tatsächlich so, das „Programmierer“ und „Reinzeichner“ ein Gewerbeschein brauchen?

Ich hab zb auf meinen Rechnungen oft „Actionscripting“ usw. stehen. Das ist ja auch Programmierung… aber im kreativen Sinne…
Reinzeichnen kann auch kreativ sein :D …hehe ;)

Wie sieht es denn genau aus… aber wann braucht man ein Gewerbe?

Liebe Grüße

Yves
 
Yves schrieb:
Reinzeichnen kann auch kreativ sein

rechnungswesen kann in der umschreibung der arbeitstätigkeit auch kreativ sein.. ;)
 
hey yves,
Ist es tatsächlich so, das „Programmierer“ und „Reinzeichner“ ein Gewerbeschein brauchen?

Die mal wirklich hilfsbereite Frau vom Finanzamt meinte das zu mir.
Und tief in den Fiskus-Analien meinte ich auch gleiches gelesen zu haben.
Aber wie gesagt, man kann mit denen reden, weil durch die, doch auch für die
Finanzämter, umfangreichen Änderungen (alleine z.B. der ganze ich-AG-KlimBim),
ist den Beamten dort auch nicht alles ins Eff-Eff gelegt worden. ;)

Ich musste wirklich mehrmals beim Amt anrufen und erläutern, daß ich kreativ
arbeite!! Die wußten da z.B. nicht was ein Dipl. GrafikDesigner so macht?!
Wenn man denen, mit allerdings viel Zeit, ausführlich erklärt, daß man kreativ &
gestalterisch tätig ist - könnte man so einiges erreichen.
Die haben intern halt auch so "Joblisten" - was, wo, in welchen Bereich fällt.
Und einiges ist da anscheinend nicht ganz so "up-to-date"...

„Programmierer“ und „Reinzeichner“ - da geht der Fiskus davon aus, daß die Leute
dann "ausführend" arbeiten, also eine reine Dienstleistung ohne die nötige
"angelernte Fähigkeit" Kopfarbeit zu leisten...:D

Die sind schon ein wenig komisch, die Beamten, aber durchaus lernwillig...
...wenn sie einen guten Tag haben!! :D

Gruß Difool
 
Hi,

ich sehe meine Arbeit (Vektoranimation / Director, Flash, PHP & SQL) als kreative Arbeit an und denke, das ich das im Zweifelsfalle auch dem Finanzamt glaubwürdig und ordentlich erklären kann, sodass sie es verstehen.

Aber da tun sich gerade noch ein paar Fragen auf…

Ich verkaufe auch Domains und Webspace an Kunden weiter, die bei mir Designleistungen in Auftrag gegeben haben… es sieht ganz danach aus, das das wohl nicht mehr kreativ ist, oder? Also was tun… schnell einen Gewerbeschein holen? Der kostet ja nix… aber dann auch Gewerbesteuer und Erklärungen und den ganzen Kram, oder?
Bisher reicht mir meine monatliche USt. Voranmeldung…

Und wie sieht es eigentlich mit folgendem Fall aus…

Ich arbeite mit 2 Dipl. Designer im Team. Wir haben keine rechtliche Gesellschaft sondern sind allesamt Freiberufler und schreiben uns untereinander Rechnungen.

Wenn wir nun für Firma X arbeiten, dann stellt einer von uns die Rechnung an das Unternehmen und die anderen beiden jeweils eine Rechnung dem von uns Rechnungsstellenden anteilmäßg für ihre Arbeit.

Wertet das Finanzamt das irgendwie gesondert? Nicht, das es hinterher irgendwie was mit „Dreiecksgeschäft“ oder „Weiterverkauf von Dienstleistungen“ zu tun hat…



Yves
 
Difool schrieb:
blues-skies, ist der abzugebende Anteil eines KSK-Mitgliedes nicht prozentual höher
unterm Strich, als eines Angestellten oder gewerblichen Mitarbeiters?

Richtig ist wohl, dass die Sätze angestellte "Künstler" anders berechnet werden als Freelancer. Nach denen war allerdings gefragt, und da beträgt der Satz einheitlich für alle Berufsgruppen 4,3% für den Verwerter.

Bye
blue-skies
 
@yves
… aber dann auch Gewerbesteuer und Erklärungen und den ganzen Kram, oder?
Jepp - und wahrscheinlich auch "tschüß" Vor-USt. Aber jedenfalls komplette
Buchhaltung und so. *schüttel*

Und wie sieht es eigentlich mit folgendem Fall aus…
...ähm...*hust*...wie überall? :D
Na, ich denke, daß ist in soweit ok. Würde aber mal unverbindlich deine
nette "Essenausgeh-Steuerfrau" fragen, ob sie näheres weiß dazu.
Und bei Weiterverkauf von Dienstleistungen: Wenn einer eine angeforderte
Dienstleistungen nur teilweise erledigen kann, ist es doch die Norm, um den
Auftrag wahrnehmen zu können, daß man freie, fähige Kapazitäten einholt.
Wenn ihr alle selbständig arbeitet, dürfte das wohl gut gehen.

@blue-skies
der Satz einheitlich für alle Berufsgruppen 4,3% für den Verwerter
Ahja...und ist das über den Daumen hoch für z.B. dich?
 
Oh weh… komplette Buchhaltung… ich frag mal die Britta :D
Das kann man bestimmt in dem Fall entsprechend deklarieren ;)

Yves
 
Also normalerweise müsste man bei gestalterischer Arbeit
im Gegensatz zu gewerblicher auch nur 7% MwSt. zurechnen.
Aber ich hab glücklicherweise nen Bruder, der Steuerberater ist :D .
Der sagt: "Schreib 16% drauf, dann machst du die nicht verrückt.
Ist auch besser um Verrechnen."

Mit: "Ich finde, ich bin ein Kreativer" kannst man weder bei der
KSK noch beim Finanzamt landen. Da hilft nur konkret nachfragen,
oder wie DiFool (..ich auch) eine Erklärung schreiben.

Dann ist die Gewerbesteuer wenigstens vom Tisch,
allerdings nur bis zu einem Umsatz von, glaub ich, 25.000 Euro.
Ab da muss man auch Gewerbesteuer beahlen, weil die einfach
von dann von Gewerbe ausgehen. Einspruch zwecklos.

Ich zitiere: Deutschland - Jobkiller!
 
Mein Brüderchen fragt bei der KSK mal an.
Ich werde berichten.

Denn, denn ich meinen Kunden sagen könnte:
"Die 4,3% können Sie von der Steuer absetzten", geht´s ja noch.
 
shortcut schrieb:
ich hatte in der gesamten zeit meiner selbstständigkeit zwischen 1993 - 2000 sowie seit 2004 noch nie probleme mit der ksk. auch nicht mit irgend welchen auftraggebern. ich finde die ksk klasse und kann nur jedem raten, sich um eine mitgliedschaft zu bemühen. ein/e kunde/agentur, dem/der die ksk-abgaben zuviel ist, ist in meinen augen auch nicht unbedingt vertrauenswürdig was die eigentliche honorarleistung angeht.

Kann ich nur bestätigen. Im Filmbereich ist das überhaupt kein Thema, da freie Autoren ganz selbstverständlich über die KSK versichert sind.

In sechs Jahren Arbeit habe ich weder als Freiberufler noch in meiner Zeit als Angestellter einer Produktionsfirma über die KSK reden müssen. Ich höre das hier zum ersten Mal, dass die Mitgliedschaft problematisch sein kann.
 
Hi zusammen.

Moah, was hab ich denn da nun wieder losgetreten? :)

Wenn ich jetzt mal kurz und kräftig die Ergebnisse meiner ursprünglichen Frage pragmatisch summieren darf (bitte Korr/Veto wenn unkorrekt):

_ Die Erfahrungen mit der KSK von gestandenen Leuten die dort als Künstler angemeldet sind ist durchaus positiv.
_ Klar, wenn man zu den Verwertern zählt, muss man bitter zahlen. Aber das weiß man ja schließlich vorher, wenn man z.B. Freelancer bucht und kann und sollte seine Preise entsprechend kalkulieren.
_ Wenn man das nicht tut, kann es einem das spröde Grafiker-Genick oder ähnliches brechen.

Die für mich wichtigste Aussage traf shortcut,
" ... noch nie probleme mit der ksk. auch nicht mit irgend welchen auftraggebern. ich finde die ksk klasse und kann nur jedem raten, sich um eine mitgliedschaft zu bemühen. ein/e kunde/agentur, dem/der die ksk-abgaben zuviel ist, ist in meinen augen auch nicht unbedingt vertrauenswürdig was die eigentliche honorarleistung angeht.".

Sehe ich ähnlich, allerdings hinge ich auch ganz schön am Fliegenfänger, wenn mein momentan wichtigster Kunde (TV) mich als Freelancer nicht mehr buchen würde, weil er die Abgaben scheut. Aber es steht sicherlich fest, dass ohne Freie diese Unternehmen sowieso nicht existieren könnten. Werauchimmerseidank.

so far, Al.
 
Gelöscht 27.10.2004. By bye. Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
absurd bei beispielsweise einem flyer den entwurf von
der reinzeichnung zu trennen und einen teil der arbeit
als gewerblich zu deklarieren!

ich werd mich da aber auch mal bei meinem steuerberater
und meinem finanzamt kundig machen.

:confused:
 
Urheberrecht!

Yves schrieb:
Hi,

ich sehe meine Arbeit (Vektoranimation / Director, Flash, PHP & SQL) als kreative Arbeit an und denke, das ich das im Zweifelsfalle auch dem Finanzamt glaubwürdig und ordentlich erklären kann, sodass sie es verstehen.
Yves

Kannst es ja mal probieren...
aber entscheiden ist doch bei der ganzen Sache, ob man Urheberrechtsgeschützte Werke schafft. So hab ichs jedenfalls noch im Kopf. Kunstwerke, Logos, Schriftstücke etc. (Nur dann kommt man auch in die KSK.)

Das dürfte als "Ausführender" nicht der Fall sein. Ausser vielleicht bei Vektoranimation, wenn kein anderer "Urheber" dahinter steht.

"Kreativ" an sich hat nichts zu sagen.

Oder?
MacEnroe
 
WerbeChecker schrieb:
Gerade habe ich bezüglich der KSK eine interessante Frage von einem Kunden gehört: "Verletzt der freie Grafiker nicht seine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wenn er ihn nicht auf die Künstlersozialabgabe informiert?".

Mmmmh, wie ist Eure Meinung?

Hm. Das hab ich mich auch letztens mal gefragt. Also Schissbux in diesen Sachen, die nun mal bin, hab ich da ein etwas schales Gefühl. Ich find's im Grunde genommen ungerecht, dass mein Auftraggeber einerseits davon ausgeht, dass mit meinem Honorar alles erledigt ist und ich mich selbst versicher etc. Und dann kommt die KSK und zieht ihm was aus der Tasche. Schon blöd.
Ja, würde mich brennend interessieren, wenn Du da was verbindliches findest.

Gruß,*****Al
 
Gelöscht 27.10.2004. By bye. Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@werbechecker
Gut zu hören. Das beruhigt. Zumindest mich. :D
Dank und Gruß, Al
 
Genau.
Ich muss einem Kunden ja auch nicht darauf hinweisen,
daß er meine Dienstleistung versteuern muss.
Vor allem deswegen, weil er KSK-Gebühren zahlen muss,
ob man selbst als Gestalter nun in der KSK ist oder nicht.

Interessant wär gewesen, ob man seinem Kunden sagen kann:
"Können Sie doch von der Steuer absetzte."

Hatte meinen Bruder, der ist Steuerberater mal gefragt.
In seiner Laufbahn ist ihm bis jetzt nicht vorgekommen,
daß jemand KSK-Gebühren als Betriebsausgaben angemeldet hätte.
Und da ja fast jede Firma mal Werbung im weitesten Bereich
macht und sei es nur ihr Logo, hätten die theorethisch alle mal zahlen müssen.

Seine Nachfrage bei der KSK, ob man diese Gebühren steuerlich
geltend machen könne ergab:

"Sehr geehrter Herr (mein Bruder :),
inwieweit die Künstlersozialabgabe steuerrechtlich als Betriebsausgabe
geltend zu machen ist, bitten wir beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.
Der Künstlersozialkasse liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Künstlersozialkasse"

Also von nix Ahnung und da er selber und sonst auch keiner in seinem Büro
auch nur mal etwas davon gehört hatte, es bei normalen Unternehmen
(also NICHT Verlage, Agenturen, TV, Theater oder ander direkt Kulturbildende, sondern normale Direktkunden)
also dermassen unüblich ist, soetwas zu zahlen, hat er mir gesagt:
"Spinn nicht rum, ich hab zu tun."

Dafür kriegt er dieses Jahr nix zu Weihnachten und ich mach mir keinen Kopp mehr.

Grüße,
Max
 
KÜnstler und die KSK - Das Forum

Hallo aus Hamburg ,
sehr interessant die Beiträge in diesem Forum zur Künstlersozialkasse - besonders
die Schilderung betr. der Musikschule !
Leider ist das nicht der gesamte "NERV" ...bedingt durch die leeren Kassen
werden immer mehr Antragsteller abgelehnt - die KSK ist mit Ihrer Aufgabe überfordert - und die Künstler bleiben ohne Krankenversicherung "auf der Strecke" . - und die Politik machr wie immer nichts...

Ich habe aus eigener Betroffenheit eine Webseite eingerichtet:
www.kskforum.de

Gerade für Leute die beabsichtigen einen Antrag zu stellen.
mfg
Joachim Griebe
 
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