Samsung Galaxy S4 bei mobilcom gekauft - jetzt Probleme mit der Rückgabe

Sandman78

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Hallo zusammen,

eine Freundin rief mich gerade an und klagte mir ihr Leid - folgendes ist passiert:
Sie hat bei mobilcom eine Galaxy S4 bestellt und dieses für 4 Tage zu Hause gehabt und ein wenig rumgespielt, Fotos gemacht, Musik gehört, usw. Sie hat denn schnell gemerkt, dass ihr das Handy und Android überhaupt nicht zusagen. Also hat sie es zurück geschickt. Dann bekam sie einen Anruf von mobilcom, ihr wurde mitgeteilt, dass das Handy so nicht zurückgenommen wird und sie den Wertverlust tragen muss, insgesamt soll sie 375€ zahlen. Sie sagte mir, dass sie einmal für ca 2 min mit dem Gerät telefoniert habe und dies als Begründung von mobilcom angegeben wird. Ihr wurde jetzt empfohlen, dass sie den Gesamtbetrag (499€) zahlt, dass Gerät wiederbekommt und es privat bei eBay verkauft.
Ich finde das ziemlich dreist von mobilcom. Ich hatte bei der Telekom auch mal ein Gerät bestellt, welches mir nicht gefiel. Mit diesem habe ich auch öfters telefoniert, es wurde aber zurück genommen.
Wie bewertet ihr das? Kann man da noch etwas machen?

Gruß!!
 
Das S4 kostet neu schon "nur" 380€.


Kommt halt drauf an wie sie das Teil zurück geschickt hat. Wenn die paar Videos, Bilder etc noch drauf waren und das Gerät nicht komplett zurückgesetzt wurde
ist sie schon selbst mit Schuld dran.

Aber den Wertverlust den die Komiker von Debitel da geltend machen wollen ist meiner Meinung nach zu hoch.

EDIT: Das Teil selbst kostet bei Debitel nur 374€. Irgendwas stimmt da doch nicht.
 
@TE
Vielleicht hilft Dir diese Information etwas Licht in den Dschungel zu bringen
 
… Sie sagte mir, dass sie einmal für ca 2 min mit dem Gerät telefoniert habe und dies als Begründung von mobilcom angegeben wird …

Sie soll die auf ihre eigene Widerrufsregelung aufmerksam machen, wo nichts einer solchen Bedingung geschrieben steht. Selbst wenn sie dazu einen Mobilcom-Tarif noch genommen hat, müsste sie ± nur für die 2 min zahlen:

-> http://handyshop.mobilcom-debitel.de/info/agb.htm#widerruf

Ansonsten dick hinter die Ohren schreiben nie wieder einen Fuß in den (Online-)Laden zu setzen.
 
Hm, dort wird ja folgendes geschrieben:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Einen Wertverlust durch 2min Telefonieren erkenne ich jetzt nicht, oder zumindest nicht in dieser Höhe.

Was würdet ihr machen?
 
Ich würde noch mal alle Unterlagen durchforsten, ob das an irgendeiner Stelle erwähnt wird. Dann kann sie sich schon mal selbst auf die Finger hauen das unterschrieben zu haben. Dass die 75% Wertminderungsersatz verlangen machen die ja auch schon eine Weile, dass das nicht in Ordnung ist, da sind sich alle anderen aber auch irgendwie einig. Notfalls mal zum Anwalt gehen, oder zur Verbraucherschutzzentrale.

Edit: Das Problem ist etwas, dass telefonieren/SMS schreiben schon als normale Nutzung ausgelegt werden kann, aber andere Provider gewähren da eine längere Nutzungszeit, z.B. O2 mit 30 min, diese Null-Toleranz mit dem exorbitanten Abschlag ist von Mobilcom eine echte Frechheit und so sicherlich nicht rechtens.


@ AgentMax
vermutlich setzt der Abzockerverein die 499 € nur an um mit dem 75% Abschlag auf den derzeitigen Straßenpreis zu kommen … quasi doppelt abzocken.
 
Es ist ein Versuch die gesetzlichen Regeln zu umgehen.
Andererseits soll damit auch erreicht werden das der Kunde sich überlegt das Produkt zu behalten.
Weil ein geöffnetes Siegel an der Packung ein Verlust beim erneutem Verkauf bringt.
Denn es gibt auch "Kunden" die ein Laptop "kaufen" und es nach dem schreiben der Doktorarbeit
wieder zurückgehen lassen.
 
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