Rechtslage tumblr

teebeutel

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Ich habe seit neuestem ein Tumblr-Blog. Einfach um Bilder, die ich online sehe und mich inspirieren, zu sammeln. Ich mache das nicht mit Bookmarks usw. weil es ein paar Leute in meinem Umfeld gibt, die das auch interessiert. Dank tollem Firefox-Plugin kann ich diese Bilder ja recht einfach verlinken.
Jetzt meine Frage zur rechtlichen Situation: Ich "klaue" ja theoretisch Bilder von anderen. Diese Bilder sind aber ja eigentlich verlinkt, d.h. wenn man in meinem Tumblr-Blog auf das Bild klickt kommt man immer zur Ursprungsseite. Ist das legal bzw. nett? Kann mir da einer an den Karren fahren?

So wie ich das sehe ist ja Tumblr genau dazu da. Eine Kollektion aus Web-Fundsachen...was ja eigentlich auch der ursprüngliche Sinn eines "Blogs" ist.

Kann mir einer weiterhelfen?

PS: brauche ich bei so etwas ein Impressum?
 
Hallöle

(Eins vorneweg: Ich bin weder Jurist noch Rechtsexperte, ich sage nur meine Meinung)

> Ist das nett?
Stell dir vor, du hast ein total tolles Kunstwerk gemalt und bist mächtig stolz darauf. Nun kommt Fritz und leiht sich dein Kunstwerk aus. Über Bekannte bekommst du zwei Wochen später mit, dass Fritz allen erzählt hat, es wäre sein Kunstwerk und er hätte es gemacht. Fändest du das nett? Du machst es auf deiner Seite ähnlich. Du verlinkst immerhin auf das Original, aber so eine Verlinkung kann man als Besucher sehr leicht übersehen. Ich fände es anständig, wenn du wenigstens eine kleine Bemerkung dazu schreiben würdest, woher du das Bild/Video/was auch immer hast und wer der Urheber ist (sofern das feststellbar ist).
Das Argument, das Tumbler für was auch immer gemacht sei, halte ich da für schwach: 1. ist die Behauptung, Tumblr sei zum Sammeln fremder Inhalte gemacht, zumindest diskussionsfähig. Tumbler ist nach eigenen Angaben dazu da, "alles Mögliche mit anderen zu teilen", d.h. zunächst mal, dass du alles Mögliche aus deinem Besitz auf Tumblr teilen kannst. Ich geh auch nicht zu dir und teile deinen Computer mit meinen Freunden, oder? Zweitens ist es (rechtlich und auch moralisch) egal, wofür Tumblr gemacht ist. Ein Gewehr ist zum töten, darf ich jetzt Menschen umbringen?
Ich weiß, die Beispiele sind übertrieben, aber du bringst hier die selbe Argumentation, nur eben auf einer anderen Stufe.

Rechtlich sind Deeplinks übrigens eher fragwürdig. Es ist verboten, Inhalte anderer auf seiner Seite so zu präsentieren, als gehörten sie einem selbst. Du kannst jetzt natürlich mit dem Richter darüber diskutieren, ob eine Verlinkung des Bildes ausreicht, um klar zu kennzeichnen, dass der Inhalt nicht von dir ist. Eine eindeutige und dennoch unkomplizierte Variante wäre dagegen, einfach den Besitzer in einer kurzen Bemerkung zu erwähnen.
Das gilt allerdings nur für den Fall, dass der Betreiber der Seite keine Aussage über die rechtliche Situation macht. Sollte auf der Seite (z.B. im Impressum oder den AGB) etwas davon stehen, dass die Inhalte durch Urheberrecht/Copyright geschützt sind oder sogar explizit, dass kopieren etc. verboten ist, glaube ich kaum, dass du vor Gericht eine Chance hättest - egal ob du auf den Urheber verweist oder nicht. Nett wäre es in diesem Fall auch nicht.

Übrigens beziehen sich die oberen Aussagen hauptsächlich auf Dinge, die nur durch Urheberrecht geschützt sind. Bei Bilder, auf denen Personen das Hauptmotiv sind, kommt noch das Persönlichkeitsrecht hinzu, dass du verletzt. Bei Firmenlogos oder Markennamen sowie teilweise sogar bei Screenshots verletzt du das Markenrecht.

Nachdem du nun fast alles Rechte verletzt, kannst du dir dennoch relativ sicher sein, dass du keine Anzeige bekommst. Dafür ist deine Tumblerseite zu klein (es sei denn, du hast einen ziiiiiemlich großen Freundeskreis, dem du das zeigst). Meisten bemerken die Leute, denen du die Bilder "klaust", nicht einmal, dass du die Bilder "klaust". Woher auch? Die bekommen ja keine Post "Hallo, ihr Bild wurde gerade geklaut!"...

Du kannst also eigentlich selbst entscheiden, wie du das handhabst. Entweder, du machst es wie der Rest der Welt und kümmerst dich nicht um die Besitzer der Bilder oder du bist freundlich und machst die angesprochene Bemerkung mit Link.

Ein Impressum brauchst du übrigens nur für gewerbliche Seiten. In deinem Fall ist es aus rechtlicher Sicht also nicht nötig. Kannst du auf Wiki nachlesen unter Impressumspflicht.

Gruß, Micha
 
was dabei auch nicht sehr nett ist, du bringst damit natürlich den traffic von dem typen (auf dessen seite du verlinkt hast) stark in die höhe....
 
Ein Impressum brauchst du übrigens nur für gewerbliche Seiten. In deinem Fall ist es aus rechtlicher Sicht also nicht nötig. Kannst du auf Wiki nachlesen unter Impressumspflicht.

Hm... da wäre ich vorsichtig, eine Seite ist schneller als Gewerblich einzustufen als man glaubt. In manchen Fällen reicht schon ein Werbebanner zu einer weiteren "gewerblichen" Seite, das in Form eines Linkaustausches gesetzt wird, oder eine Werbeeinblendung des Providers.

Zur eigentlichen Frage: Als Rechteinhaber würde ich es zumindest prüfen lassen, ob man gegen den Betreiber des Blogs nicht eine Abmahnung aussprechen lassen kann, denn neben der möglichen Urheberrechtsverletzung haben wir bei Deeplinks auch noch den Traffic-Klau (viele Hostingangebote haben nunmal noch heute Trafficbeschränkungen) und, je nachdem wie die Seite aufgebaut ist, von der geklaut wird, eine Zerstörung des Gesamtwerkes (vgl. Pink Floyd, die verhindern, dass Einzeltracks aus ihren Alben verkauft werden)
 
Ich habe mal eine andere Frage zu Tumblr.

Weiss jemand ob das Angebot "Domain Basic" von Host Europe reicht um eine .de Domain bei Tumblr Blog als Domain einzubinden??

Danke
 
Ich grabe diesen alten Thread mal aus, weil auf jeden Fall die Überschrift sehr gut zu meiner Frage passt und auch vom Thema her.

Mich würde interessieren in wieweit meine Bilder geschützt sind und ob ich beim Anmelden irgendwo zugestimmt habe, dass die meine Bilder weiterverwenden dürfen ohne meine Erlaubnis. Reicht ein copyright in den Exif und auf dem Foto? Oder lieber doch mit watermark? Ich habe zwar die Policies gelesen, allerdings auf Englisch und wenn ich das richtig verstanden habe, dürften die meine Bilder weiterverwenden, allerdings nur für ihre Services, was auch immer das bedeutet. Ich fand es sehr schwammig formuliert, deswegen auch meine Frage hier ob vielleicht jemand mehr weiß oder einen guten Link hat. Ja, gegooglet habe ich auch schon, nur nichts passendes gefunden. Danke schonmal im voraus für eure Antworten.
 
Nein. Wenn du das Bild verlinkst und keinen Hinweis zum Urheber angibst, machst du dir das Bild rechtlich sogar noch zu Eigen. Unabhängig davon, ob ein Hinweis angegeben wird, darf die Verwendung (und auch wenn es technisch gesehen "nur" verlinkt wurde, es kommt aufs Endergebnis an) nur mit Erlaubnis des Urhebers erfolgen.

@TerminalX: Das Urheberrecht sagt, dass Nutzungsrechte ausdrücklich eingeräumt werden müssen. Ein Wasserzeichen, ein Copyright-Vermerk oder sonstige Hinweise sind nicht nötig, der Urheberrechtsschutz erwächst bereits mit der Schaffung des Werkes. Außerdem kennt das deutsche Urheberrecht kein Copyright (C), dies ist nur im anglo-amerikanischen Rechtsraum so.
 
@TerminalX: Das Urheberrecht sagt, dass Nutzungsrechte ausdrücklich eingeräumt werden müssen.
Genau. Meine Frage war halt ob ich Tumblr irgendwo unbewusst Nutzungsrechte eingeräumt habe. In den AGBs von Facebook zB. steht, dass ich denen Nutzungsrechte einräume sobald ich ein Foto hochlade. Bei den Terms Of Services von Tumblr steht unter anderem folgendes:
Subscriber shall own all Subscriber Content that Subscriber contributes to the Site, but hereby grants and agrees to grant Tumblr a non-exclusive, worldwide, royalty-free, transferable right and license (with the right to sublicense), to use, copy, cache, publish, display, distribute, modify, create derivative works and store such Subscriber Content and to allow others to do so (“Content License”) in order to provide the Services.
Kann ich davon ausgehn, dass die Betonung hier auf "in order to provide the Services steht und ich ihnen die Nutzungsrechte einschließlich dafür eingeräumt habe? Wie ich oben schon geschrieben habe finde ich "all the services" ein recht schwammiger Begriff. Außerdem macht es mir sorgen, dass ich auch anderen erlaube meine Werke zu modifizieren, abgeleitete Werke zu produzieren und zu verteilen. Eigentlich können die alles mit meinen Bildern machen und einfach behauptet das gehöre zu den Services. :O

Ein Wasserzeichen, ein Copyright-Vermerk oder sonstige Hinweise sind nicht nötig, der Urheberrechtsschutz erwächst bereits mit der Schaffung des Werkes. Außerdem kennt das deutsche Urheberrecht kein Copyright (C), dies ist nur im anglo-amerikanischen Rechtsraum so.
Meine Idee war eher durch Wasserzeichen, Copyright-Vermerk und so weiter das vorschnelle Kopeieren zu verhindern/einzudämmen und im Falle wo mein Bild geklaut wird, einfacher reagieren zu können, weil es eindeutig als urheberrechtlich geschützt markiert ist.
Als hätte ich eine Wiese, wo ich nicht wollen würde, dass jemand drauf spielt, diese aber weder umzäunt noch ein Schild "Betreten verboten" hingestellt hätte. Natürlich kann ich die Kinder, die auf meiner Wiese ohne Erlaubnis Fußball spielen, beschimpfen, doch ich bin selbst nicht ganz unschuldig, da die kaum wissen können, dass ich Fußball Spielen auf meiner Wiese nicht dulde. :) (Ich weiß der Vergleich hinkt ein wenig, aber finde den trotzdem passend.)
 
Ich würde sagen: Nein.

Dies stellt eine überraschende Klausel in AGB dar und ist somit unwirksam.

Du räumst höchsten die Nutzung zur Bereitstellung der Werke auf deinem Profil ein.
 
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