Kopfkissen
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Hallo miteinander,
da das hier die größte Community ist, bei der ich angemeldet bin, hoffe ich, hier vielleicht einen Tipp zu bekommen. Mir stellt sich im Grunde genommen "nur" die Frage, ob das Landeshochschulgesetz in Ba-Wü über den Zulassungs- und Immatrikulationsverordnungen der einzelnen Hochschulen steht.
Im konkreten Fall geht es darum, dass in der hochschuleigenen Verordnung Nachweise gefordert werden, die nach LHG nicht ausdrücklich gefordert werden.
Darüber hinaus sind die Nachweise alles andere als sinnvoll, da verschiedene Vorraussetzungen gar nicht berücksichtigt werden.
da das hier die größte Community ist, bei der ich angemeldet bin, hoffe ich, hier vielleicht einen Tipp zu bekommen. Mir stellt sich im Grunde genommen "nur" die Frage, ob das Landeshochschulgesetz in Ba-Wü über den Zulassungs- und Immatrikulationsverordnungen der einzelnen Hochschulen steht.
Im konkreten Fall geht es darum, dass in der hochschuleigenen Verordnung Nachweise gefordert werden, die nach LHG nicht ausdrücklich gefordert werden.
Darüber hinaus sind die Nachweise alles andere als sinnvoll, da verschiedene Vorraussetzungen gar nicht berücksichtigt werden.