rechtliche Frage...

ohneschuhe

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Hallo,
ich bekomme von meiner Firma als Anerkennung und weil ich viele Überstunden gemacht habe, meine Überstunden ausgezahlt. Nun meine Fragen:
1.Lohnt es sich wegen den Abzuegen wirklich nicht sich die Überstunden auszahlen zu lassen? Im Vergleich zu Hardware Auszahlungen.
2.Wem gehoert die Hardware dann??? Der Kauf ist ja auf die Firma ausgestellt , da sie von der Steuer abgesetzt werden soll. Aber die Hardware wird mir ja geschenkt! Wie ist da die rechtliche Lage? Ist in dem Zusammenhang vielleicht doch eine Auszahlung besser?
3.Wenn die Hardware doch der Firma gehoert, muesste ich im Fall einer Kündigung doch zurueckgeben oder ich duerfte sie auch nicht verkaufen.....

Danke im Vorraus
gruss ohneschuhe
 
ein macbook pro zum Beispiel....aber das spielt erstmal keine Rolle . ....
Entweder netto (ausgezahlt): 1000 euro oder fuer 2000 euro ein laptop (nur ein Beispiel). der Unterschied besteht durch die Steuer die beim ausbezahlen entsteht und der Unterschied zu einer Hardware(laptop) Auszahlung waere....

gruss
 
Da es Geschenke sind (was für ein Traum!) und diese bezahlt sind, gehören sie Dir. Es lohnt sich auf jeden Fall, wie Du sagtest - entweder die Hälfte des Geldes oder den vollen Betrag als Comp. z. B..
 
hoert sich gut an..... Nur ich traue der Geschichte nicht ganz... Immerhin ist die Rechnung auf die Firma ausgestellt. Gibt es da irgendwelche Gesetze oder so? Bytheway: Ort:am Meer hoert sich auch traumhaft an...;-)
 
Sachzuwendungen müssen immer versteuert werden, als "geldwerter Vorteil". Das gilt für die Nutzung von Dienstwagen wie auch für solche Entgelte. Ist auf jeden Fall komplizierter als Geld.
Es sei denn, ihr habt irgendeinen Dreh am Finanzamt vorbei.
 
ja ist mir aber wurscht...wenn mir mein chef sagt: entweder 1000 euro auszahlung oder 2000 euro hardware, dann wird er schon wissen was er macht....wichtig is mir eben nur, ob die Hardware(Macbook oder so) dann mir gehoert, ansonsten wuerde ich mir lieber die 1000 euro schnappen und geld drauf legen so dass es mir gehoert....
 
jetz wirds interressant....und auch wiederrum kompliziert. Wie verrechnet sich diese Steuer? Ich habe so ueberhaupt keine Ahnung von solchen Steuersachen...:-( . Heisst das im Prinzip dass ich dann weniger Geld im Monat bekommen wuerde?
Woran erkenne ich denn das die Firma mir das geschenkt hat, und nicht als eigene Hardware eingekauft und an mich ausgeliehen hat? Reicht da das wort von meinem Chef?
Rechnet es sich am Ende dann doch wenn ich die Kohle nehme? Da die Steuer dann vom Arbeitgeber uebernommen werden muss???
Fragen über Fragen und das auch noch kurz vor 19.00 uhr..;-)
 
schon mal ne einkommenstuererklärung gemacht? ich empfehle aber dir mal ne beratung in der örtlichen lohnsteuerhilfe, oder deinem bisherigen steuerberater, sofern vorhanden
 
ja hab ich schon mal gemacht...sogar selber..;-)
aber was heisst das konkret bei einem Geschenk...Aber du hast schon recht, dafuer gibts professionelle Anlaufstellen...
 
Hi,

ich bin kein Steuerexperte, aber hatte mal so einen ähnlichen Fall. Wie die Vorredner schon sagten, erlangst Du mit dem "MacBook" etc. einen "geldwerten Vorteil", den Du versteuern mußt. Es gibt hier einen bestimmten Betrag ab dem Du die Steuer fällig wird.

Ich weiß nicht ob es bei Euch in der Firma vielleicht auch spezielle Regelungen gibt.

Ggf. hilft hier auch ein Steuerberater weiter.

Sonst wäre die Überlegung, Du nimmst das Geld mit Steuerabzug oder Du nimmst einen Teil oder soviel Du willst als Urlaub :D ;)

Viele Grüße
 
Der Geldwerte vorteil wird auf deinen Bruttolohn aufgeschlagen,der wird dann mit dem gültigen Steuersatz versteuert,von deinem Nettolohn wird dann der Betrag(geldwerte vorteil abgezogen)
 
ohneschuhe schrieb:
Hallo,
ich bekomme von meiner Firma als Anerkennung und weil ich viele Überstunden gemacht habe, meine Überstunden ausgezahlt. Nun meine Fragen:
1.Lohnt es sich wegen den Abzuegen wirklich nicht sich die Überstunden auszahlen zu lassen? Im Vergleich zu Hardware Auszahlungen.
2.Wem gehoert die Hardware dann??? Der Kauf ist ja auf die Firma ausgestellt , da sie von der Steuer abgesetzt werden soll. Aber die Hardware wird mir ja geschenkt! Wie ist da die rechtliche Lage? Ist in dem Zusammenhang vielleicht doch eine Auszahlung besser?
3.Wenn die Hardware doch der Firma gehoert, muesste ich im Fall einer Kündigung doch zurueckgeben oder ich duerfte sie auch nicht verkaufen.....

Danke im Vorraus
gruss ohneschuhe

Ich würde die Hardwareauszahlung nehmen, denn 50 % Steuern wirst du wahrscheinlich nicht zahlen, es sei denn du würdest den Spitzensteuersatz zahlen, da fährst du mit einem Sachwert von 2000 Euro besser, als mit 1000 Bargeldauszahlung.

Das wird dir dann zwar im nachhinein als geldwerter Vorteil, bei deiner Steuererklärung mit angerechnet, aber du zahlst dann nur nachträglich Steuer auf den Vorteil, keine Sozialversicherungsabgaben.
Wenn du überhaupt eine Steuererklärung machst, ich kenne noch genug Leute, die bis zum heutigen Tage keine Steuererklärung gemacht haben.

Wichtig ist natürlich, dass klar ist, dass das Gerät ein Geschenk ist,damit sie es nicht irgendwann von dir zurückverlangen können.
Beim Schenken ist es wir beim Kaufen, als Beschenkter erwirbt man das Eigentum an einer Sache.
 
ohneschuhe schrieb:
jetz wirds interressant....und auch wiederrum kompliziert. Wie verrechnet sich diese Steuer? Ich habe so ueberhaupt keine Ahnung von solchen Steuersachen...:-( . Heisst das im Prinzip dass ich dann weniger Geld im Monat bekommen wuerde?
Woran erkenne ich denn das die Firma mir das geschenkt hat, und nicht als eigene Hardware eingekauft und an mich ausgeliehen hat? Reicht da das wort von meinem Chef?
Rechnet es sich am Ende dann doch wenn ich die Kohle nehme? Da die Steuer dann vom Arbeitgeber uebernommen werden muss???
Fragen über Fragen und das auch noch kurz vor 19.00 uhr..;-)

Wie das steuerlich berücksichtigt wird, das ist jetzt schon weiter unten erläutert worden.

Weniger Geld bekommst du deswegen monatlich nicht, es wird dann nur im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung mit auf deinen Bruttoarbeitslohn geschlagen, und dann wird halt berechnet, was du hättest zahlen müssen, an Steuern, und was du gezahlt hast, und dann gibt es entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

Ob dir das Wort deines Chefs reicht, das kann ich dir auch nicht beantworten, rein rechtlich ist das vollkommen ausreichend, nur halt im Bestreitensfall nicht beweisbar.

Wenn du was Beweisbares haben willst, musst du dir es halt schriftlich geben lassen.
 
Rick42 schrieb:
Der Geldwerte vorteil wird auf deinen Bruttolohn aufgeschlagen,der wird dann mit dem gültigen Steuersatz versteuert,von deinem Nettolohn wird dann der Betrag(geldwerte vorteil abgezogen)

Exakt.
Beispiel:

Bruttogehalt: 1500, Steuer: 500
Bruttogehalt: 3500. Steuer: 1000

Bruttogehalt: 1500
MacBook: 2000
---------
3500, somit Steuer 1000

Das war eine reine Steuerberechnung.
Jetzt deine Abrechnung:

Bruttogehalt: 1500
- Steuern 1000 (s.o.)
--------
Nettogehalt 500

In diesem Beispiel (!) bekommst du also wegen des MacBooks ca. 500 weniger Netto.

Dasselbe passiert aber auch beim auszahlen der Überstunden! Die musst auch DU (!) versteuern, da es DEIN Gehaltsbestandteil ist.
 
ok danke erstmal... Werd ich mir mal ein paar mal durchlesen und wenn ich es kapiert hab kommen die Fragen..;-) Ich muss erstmal verdauen dass es kein neues macbook pro gab heute abend bei der keynote..:-(
gruss ohneschuhe
 
Bei den von dir erwarteten Produktlebenzyklen wuerde die Qualitaet dann wirklich Anlass zur Kritik geben :)
 
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