Rechnung schreiben (mal wieder)

lokiberlin

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Hallo!

Ich habe noch nie eine Steuererklärung geschrieben oder schreiben müssen und befinde mich in einer bekannten Situation, dazu unten mehr. Ich habe hier schon viele Topics dazu gelesen, mich auf http://www.ratgeber-e-lancer.de und anderen Ratgeberseiten erkundigt, und möchte nun bevor ich morgen mit dem Finanzamt telefoniere von euch Wissenden nochmal einen Tipp erfragen.

Ich stehe kurz vor einer Ausbildung, bin dann wieder familienversichert, im Moment noch freiwillig, da ich 23 Jahre alt bin.

Ich mache gelegentlich kleinere Jobs als Filmschaffender, mit denen ich nicht über 8000 Euro im Jahr einnehme.

Ich verdiene bei den Jobs zwischen 100-200 Euro am Tag.

Meine erste Frage ist, kann ich eine Rechnung mit meiner Steuernummer und dem Zusatz, dass ich nach Paragraph XY als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweise, ohne weitere Probleme schreiben und bei mehreren Tagen Arbeit sagen wir mal 500 Euro auf die Rechnung schreiben und heraus bekommen? Ist es uninteressant, dass ich momentan privat, ab April familienversichert bin? Gibt es dort unterschiede?

Muss ich nachdem ich eine Rechnung geschrieben habe eine Steuererklärung schreiben, wenn ich durch diese und andere Tätigkeiten wie Praktika insgesamt weniger als ~5000 Euro im Jahr verdiene?

Ist es vorteilhaft die Vergütung über Lohnsteuerkarte zu erhalten?


Ich bin ziemlich übersättigt mit den verschiedensten Informationen und Aussagen, vielleicht kann jemand ein bisschen Licht in mein Dunkel bringen, bevor ich beim Amt anrufe oder sogar einen Steuerberater kontaktiere.

Vielen Dank schon mal fürs lesen und einen schönen Gruß,
loki
 
Zuletzt bearbeitet:
Das habe ich nur geschrieben, weil es dazu hier schon viele Topics gibt und ich hoffe als Neuling dieses Forums euch nicht zur Weissglut zu bringen ;)
 
Als Freischaffender über Lohnsteuerkarte? Dann müsstest Du jedes Mal angestellt werden beim Kunden. Oder ist es nur ein Kunde? (Einkommen)Steuererklärung wirst Du machen müssen, muss man eigentlich immer, sobald man Einkünfte hat (außer bei sogenannten Minijobs (<=400 Euro), wenn der AG pauschale Lohnsteuer zahlt). Und eine Umsatzsteuererklärung auch, und sei es, um anzugeben, das Du nach Paragraph 19 (glaub ich) Kleinunternehmer bist.
 
Es sind verschiedene Arbeitgeber.
Freischaffender ist nicht Freiberufler, richtig? Denn Freiberufler bin ich nicht.
Das mit der Lohnsteuerkarte war Unsinn, danke für die Aufklärung. Das rentiert sich also nur für längerfristige Arbeitsverhältnisse, wie ich es mal einen Monat für mehr Honorar hatte.
Und danke für die grundsätzliche Aufklärung über die verschiedenen Steuererklärungen. Bin gespannt was das Finanzamt sagt.


//e: a propos honorarrechnung; was ist der große Unterschied zu einer normalen Rechnung? Ein Bekannter riet mir, dass ich damit eventuell mehr Geld verrechnen kann, was ich jedoch bezweifle?
 
So, habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Die Mitarbeiterin meinte ich werde dafür kurzfristig Freiberufler sein (für 4 Tage...), darf auf Rechnung keine USt ausweisen und ich muss natürlich die Steuererklärung schreiben. Außerdem soll ich mich umgehend mit dem mir zugesandten Formular steuerlich anmelden. Die Steuernummer die ich vor 3 Jahren über Telefon vom gleichen Finanzamt erhalten habe existiert wegen einer Umstrukturierung der Nummern nicht mehr(?) und kann auch nicht mehr im System gefunden werden. Interessant. Dann hätte ich damit letztes Jahr mal richtig auf die sprichwörtliche K* hauen sollen, oder was. Man wird darüber auch nicht per Post informiert...

Was sagt ihr dazu?
 
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