2nd
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So, ich heute schon wieder
Die Frage brennt mir schon lange unter den Nägeln: Es müssen ja auf alle möglichen künstlerischen und multimedialen Dienstleistungen die Künstlersozialabgaben an die KSK gezahlt werden.
Wenn Ihr einen neuen Kunden mit langfristigem (also nicht gelegentlichen Jobs, z. B. 2x im Jahr) Auftragspotenzial akquiriert - wie sagt Ihr es dem Kunden am Anfang, dass auf jedes/jede Honorar/Rechnung 5.x % aufgeschlagen und an die KSK abgeführt werden müssen?
Oder sagt Ihr es gar nicht? Pflicht des Kunden, sich zu informieren? In die AGB eintragen?
Ich bin da im Moment unsicher, zumal mir ein Ex-Kunde vor kurzem erzählt hat, dass sie KSK-Betriebsprüfung hatten und ordentlich nachzahlen mussten...
2nd
Die Frage brennt mir schon lange unter den Nägeln: Es müssen ja auf alle möglichen künstlerischen und multimedialen Dienstleistungen die Künstlersozialabgaben an die KSK gezahlt werden.
Wenn Ihr einen neuen Kunden mit langfristigem (also nicht gelegentlichen Jobs, z. B. 2x im Jahr) Auftragspotenzial akquiriert - wie sagt Ihr es dem Kunden am Anfang, dass auf jedes/jede Honorar/Rechnung 5.x % aufgeschlagen und an die KSK abgeführt werden müssen?
Oder sagt Ihr es gar nicht? Pflicht des Kunden, sich zu informieren? In die AGB eintragen?
Ich bin da im Moment unsicher, zumal mir ein Ex-Kunde vor kurzem erzählt hat, dass sie KSK-Betriebsprüfung hatten und ordentlich nachzahlen mussten...
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