Projekte und Künstlersozialabgabe: Wie sagt Ihr es Euren Kunden?

2nd

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So, ich heute schon wieder :D

Die Frage brennt mir schon lange unter den Nägeln: Es müssen ja auf alle möglichen künstlerischen und multimedialen Dienstleistungen die Künstlersozialabgaben an die KSK gezahlt werden.

Wenn Ihr einen neuen Kunden mit langfristigem (also nicht gelegentlichen Jobs, z. B. 2x im Jahr) Auftragspotenzial akquiriert - wie sagt Ihr es dem Kunden am Anfang, dass auf jedes/jede Honorar/Rechnung 5.x % aufgeschlagen und an die KSK abgeführt werden müssen?

Oder sagt Ihr es gar nicht? Pflicht des Kunden, sich zu informieren? In die AGB eintragen?

Ich bin da im Moment unsicher, zumal mir ein Ex-Kunde vor kurzem erzählt hat, dass sie KSK-Betriebsprüfung hatten und ordentlich nachzahlen mussten...

2nd
 
Das kommt ein bisschen auf den Kunden an.
Wenn es sowieso schon ein schwieriger Kunde ist und man ständig
feilschen muss, würde ich den Teufel tun, ihn dann noch darauf hinweisen...

Bei entspannten Kundenverhältnissen kann man das schon eher mal auf
die Tagesordnung bringen. Letzlich bringt es ja auch mir als KSK-Versicherter was.

Aber ich denke, man gerät dann auch leicht in eine Position, die
für das Aussneverhältnis zum Kunden problematisch werden kann.
Denn plötzlich sieht der Kunde mich vielleicht als eine Art Kontrolleuse der KSK
(ähnlich dem "GEZ-Mann", der abends an der Haustür klingelt...)

Ich glaube, ich tendiere eher zum nichts sagen....
 
Ich arbeite meistens für Agenturen, die wissen eh Bescheid, bzw fragen oft nach ob man bei der KSK ist. Den Kunden selber drauf hinzuweisen ist mir bisher ehrlichgesagt noch gar nicht in den Sinn gekommen.
 
Den letzten Kunden, den ich darauf hinwies, bekundete folgendes:
"Wat? KSK, ... von mir aus. :noplan:
 
levante schrieb:
Ich arbeite meistens für Agenturen, die wissen eh Bescheid, bzw fragen oft nach ob man bei der KSK ist. Den Kunden selber drauf hinzuweisen ist mir bisher ehrlichgesagt noch gar nicht in den Sinn gekommen.

Bei Auftragsarbeiten im kreativen Bereich ist es prinzipiell egal, ob der Auftragnehmer in der KSK ist. Die Künstlersozialabgabe muss bezahlt werden, egal ob ein KSK-Mitglied oder kein KSK-Mitglied mitarbeitet.

Oder warum fragen die Agenturen nach?

2nd
 
"Im Falle einer Auftragserteilung berücksichtigen Sie bitte meine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.“
Steht unter jedem meiner Angebote, direkt vor dem Verweis auf meine AGB. :)

Es ist zwar nicht meine Pflicht, Kunden darauf hinzuweisen, denn die Informationspflicht liegt beim Kunde, soweit ich weiß. Dennoch halte ich es für fairer, diesen Schritt von meiner Seite aus zu gehen.

Es hat sich noch niemand beschwert. Wohl aus dem Grund, dass die Firmen, die mich buchen, dies kennen und die Kunden, die ich in Eigenregie führe, noch nie als Verwerter behelligt worden sind. Auf jeden Fall muss ich mir so nichts nachsagen lassen. Es kann und darf sich jeder informieren, was es mit der Künstlersozialkasse auf sich hat oder bei mir vorher nachfragen.

Gruß, Al
 
Hallo,
ich glaube, hier bin ich richtig.
Ich bin seit 0107 selbständig und hadere immer noch damit den Antrag von der KSK, den ich seit letzter Woche vorliegen habe, auszufüllen. Da einer meiner Kunden von mir sagte, er würde, wenn ich in der KSK bin, die 5% von meinem Honorar abziehen, bin ich nun ein wenig ratlos, denn ich möchte den Kunden nicht verlieren.

Frage: Muss ein großes unternehmen trotzdem KSK-Abgabe bezahlen, auch wenn ich jetzt nicht in der KSK aufgenommen werden/bin?

Freue mich auf Antworten....
Grüße
Darfe er das?
 
Ja! Die Aussage ist ja mal wieder der Kracher. Ich ziehe dem Angebot auch nicht den Rentenversicherungsanteil ab - der ist einfach da.

Selbst Künstler, die ich engagiere, wollen manchmal keine KSK-Anteil - nur muß ich den am Ende des Jahres so oder so abführen. Dazu bin ich verpflichtet auch wenn es bei mir keine großen Summen sind.
 
Da einer meiner Kunden von mir sagte, er würde, wenn ich in der KSK bin, die 5% von meinem Honorar abziehen, bin ich nun ein wenig ratlos, denn ich möchte den Kunden nicht verlieren.

Darfe er das?

Nein, das darf er nicht. Das ist völliger Schwachsinn.
:hamma:
Das muss wirklich ein sehr guter Kunde von Dir sein.
Würde einer meiner Kunden so einen Spruch bringen, hätte der am
nächsten Tag alle seine Unterlagen im Briefkasten...

Unglaublich...

Übrigens:
Wieso erzählst Du ihm, wo Du Dich krankenversicherst?
Das geht den doch gar nichts an.
 
Ja, so ist es.....
Klar, wollte ich dem Kunden nicht sagen, dass ich eventl. in die KSK aufgenommen werden, er fragte!

Nur beim Antrag muss ich ja Arbeitsproben, Angebote, Rechnungen abgegeben und da ist der Kunde schon öfter dabei...
Geht die KSK aufgrund der Unterlagen dann direkt auf den Kunden zu?

Sorry, für mein LAIENHAFTES Gerede...

Grüße
 
Nur beim Antrag muss ich ja Arbeitsproben, Angebote, Rechnungen abgegeben und da ist der Kunde schon öfter dabei...
Geht die KSK aufgrund der Unterlagen dann direkt auf den Kunden zu?

Sehr unwahrscheinlich!

Das dient eher dem Nachweis deiner tatsächlichen Arbeit, könnt ja jeder
kommen und behaupten er sei kreativ tätig und sich günstig versichern lassen.

Allerdings empfinde ich die Aussage deines Arbeitnehmers als ganz schönes
Armutszeugniss. Wenns es ein guter Kunde ist, nimms hin und berechne ihm bei
den nächsten Jobs eindfach ein paar Stunden zusätzlich, oder versuche ihm die
Kosten anderweitig unterzuschieben.
 
Nun gut, dann gebe ich die Nachweise ab.

Gibt es auch etwas zu beachten, wenn man einen Existenzgründerzuschuss vom AA gekommt (habe den BEWILLIGT bekommen vom AA)

Gibt es auch eine Grenze des Einkommens welche man beachten muss, wenn man in der KSK ist? (will ja irgendwann von meiner Selbstständigkeit leben wollen).

Eines ist mir auch nicht ganz klar.... Was ist wenn ich krank bin?
Muss ich mich da zus. absichern?

OH, OH, sorry, Fragen über Fragen.....
 
Die KSK fungiert stellvertretend

Hallo!

Also ich bin seit 1993 über die KSK als Filmautor und Kurator versichert. Es ist mir allerdings noch nie in den Sinn gekommen, meine Auftraggeber darauf hinzuweisen. Meines Erachtens ist das auch vollkommen unnötig, da die KSK selbst potentielle Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, an deren Stelle sie ja als Auftraggeberin im Sinne der Verschicherungsabgaben fungiert.
Neben meiner eigenen künstlerischen Arbeit habe ich auch jahrelang eine Galerie gehabt, und dort kam die KSK nach wenigen Wochen der Eröffnung bereits selbst auf mich zu mit dem Hinweis der Abgabe.

Und was den prozentualen Abzug durch einen Kunden betrifft, so würde ich das schlicht als kriminell bezeichnen. Jeder Arbeitgeber ist zu Sozialabgaben verpflichtet, und, wie gesagt, die KSK fungiert ja in diesem Sinne stellvertretend, das ist ja das Gute daran. Und jeder Auftraggeber, der sich dem auf diese Weise versucht zu entziehen oder sich der "Last" zu entledigen, macht sich starfbar, so als ob ich jemanden anstellen würde und dessen Abgaben unterschlüge, denke ich.
 
Nun gut, dann gebe ich die Nachweise ab.

Gibt es auch etwas zu beachten, wenn man einen Existenzgründerzuschuss vom AA gekommt (habe den BEWILLIGT bekommen vom AA)

Gibt es auch eine Grenze des Einkommens welche man beachten muss, wenn man in der KSK ist? (will ja irgendwann von meiner Selbstständigkeit leben wollen).

Eines ist mir auch nicht ganz klar.... Was ist wenn ich krank bin?
Muss ich mich da zus. absichern?

OH, OH, sorry, Fragen über Fragen.....

Wichtig ist im voraus ungefähr einschätzen zu können was man am Jahresende als "Reingewinn!!!"
zu erwaten hat, entsprechend diesem Wert wirst du prozentual deine Abgaben machen
(Diese Info musst du der KSK mitteilen). Und entsprechend deiner eingezahlten Summe wirst du
irgendwann (wenn du Glück hast) einen Teil als Rente etc. wiederbekommen. Am Anfang deiner
Existenz würde ich lieber weniger als mehr angeben da du (vermutlich) zunächst nicht so viel zur
verfügung haben wirst.

Deine Frage mit der Krankenversicherung lässt darauf schliessen das du dich noch nicht genau
genug mit der KSK beschäftigt hast -> Nachholen!!!

Generell gilt, wenn du krank bist solltest du zum Arzt (aber nicht übertreiben) :)

Du musst dir wie jeder andere eine Krankenversicherung suchen (gesetzlich oder privat) und dich versichern.
Die KSK steuert lediglich einen Teil zu der Beitragssumme hinzu und versichert dich nicht automatisch!
 
DANKE
hk1805
DANKE
tgamank

Mit der Krankenkase habe ich mich schon schlau gemacht :)
Werde weiterhin bei meiner "gesetzl." ab dann aber als "freiwilliges Mitglied" bleiben...

Habe auch einen Businessplan für die nächsten 2 Jahre vom Steuerberater erstellen lassen, da ist alles drin... das werde ich bei der KSK angeben...

Dann werde ich mir jetzt den Antrag zu GEMÜTE führen.....:eek:
 
Noch eine Frage, mit der Bitte um eine Antwort.
Die KSK verlangt Nachweise, habe leider noch nicht viele Rechnungen.
Muss/Soll ich auch Arbeitsproben meinen Lebenslauf/Berufspraxis beifügen
 
Ich kenne das bislang ausschließlich so, daß Produktionsfirmen in Verträgen mit Künstlern wie z.B. Schauspielern eine Klausel haben, daß die Künstler sich um ihre Versicherung etc. selbst kümmern müssen. Das heißt, ein Teil der Gage ist dazu bestimmt, daß sich die Künstler selbst bei der KSK melden und das Geld für ihren Job anteilig an die KSK abführen.
 
Ob Du über die KSK versichert bist oder nicht, spielt im Grunde genommen doch überhaupt keine Rolle (obwohl ich es wie oben beschrieben so handhabe, dass ich meine Kunden darauf hinweise).

Sobald ein Kunde die Leistungen eines Künstlers in Anspruch nimmt, sei es ein Musiker, ein Bildhauer oder ein Grafiker, ist sie im Sinne der KSK ein Verwerter künstlerischer Leistungen und kann zu den Abgaben laut Gesetz herangezogen werden und ist verpflichtet, diese zu zahlen. Ob dieser Künstler bei der KSK gemeldet ist, ist dabei unerheblich. Dein Kunde kann sich alternativ entscheiden, seine Aufträge an eine gewerblich orientierte Agentur oder einen ebensolchen Dienstleister zu geben.

Gruß, Al
 
Hallo,
das ich als KSK-Mitglied die entsprechenden Abgaben abführen muss, ist mir klar.
Aber wie sieht es in folgendem Fall aus?

Ich bin nur nebenberuflich als freiberuflicher Grafiker tätig, daher über meinen Arbeitgeber versichert und somit nicht Mitglied der KSK.
Muss ich jetzt trotzdem an die KSK die besgten 5,x% abführen?

Danke und Gruß
Thomas
 
Hallo,
das ich als KSK-Mitglied die entsprechenden Abgaben abführen muss, ist mir klar.
Aber wie sieht es in folgendem Fall aus?

Ich bin nur nebenberuflich als freiberuflicher Grafiker tätig, daher über meinen Arbeitgeber versichert und somit nicht Mitglied der KSK.
Muss ich jetzt trotzdem an die KSK die besgten 5,x% abführen?
Bitte korrigiere mich wenn ich glaube, dass Du da etwas missverstehst.

Als KSK-Mitglied zahlst Du keine Abgaben, sondern Beiträge. Und zwar 50% Deiner ganz normalen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Die andere Hälfte zahlt die KSK für Dich aus einem Pott, der aus dem Bund und den Abgaben derer gespeist wird, die an die KSK Abgaben zahlen müssen, weil sie die Leistungen von Künstlern in Anspruch nehmen.

Für Dich bedeutet das, dass Du als nicht gemeldetes Mitglied an die KSK keine Beiträge zahlen musst. Abgaben im Sinne eines Verwerters müsste höchstens Dein Auftraggeber zahlen, wenn Du Dich als Künstler bezeichnest.

Gruß, Al

Gruß, Al
 
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