Problem mit Prüfungskorrektur eines Lehrers

Die Lehrerin muss dem Threadersteller gar nichts beweisen. Sie muss auch keine freien Stellen mit einem Rotstift durchstreichen.

Du hast vollkommen Recht.
Aber normalerweise tun das Lehrer eben schon – um genau solchen Problemen vorzubeugen.
Aber anders gefragt, warum muss der Schüler dem Lehrer beweisen, dass die Aufgabe schon da war?
Und wie schon oft gesagt: In dubio pro reo.
 
Ihr schreibt hier ganz schönen Unsinn. Die Lehrerin muss dem Threadersteller gar nichts beweisen. Sie muss auch keine freien Stellen mit einem Rotstift durchstreichen.

In der Regel bespricht jeder Lehrer Klassenarbeiten nach und bittet die Schüler um Kontrolle/Nachrechnen der Punkte/etc und gibt den Schülern die Möglichkeit zum Gespräch.

Handelt der Schüler nicht zeitnah ist dies sein Problem. Ich würde im Nachhinein eine plötzlich vorhandene Aufgabe auch nicht mehr anerkennen. Ich bin ebenfalls Lehrer.

Ach, und wenn einer am Ende der Stunde um Korrektur bittet sagst du ihm das er die Aufgabe gerade von Nachbarn abgeschrieben hat :cake:. Ich mag Lehrer...
 
Handelt der Schüler nicht zeitnah ist dies sein Problem. Ich würde im Nachhinein eine plötzlich vorhandene Aufgabe auch nicht mehr anerkennen. Ich bin ebenfalls Lehrer.

Woraus liest Du, dass der TE nicht zeitnah gehandelt hat?
 
Ich als angehender Lehrer habe es eben so, dass ich am Ende der Aufgabe die erreichte Punktzahl vermerke und einen kleinen Strich darunter mache.

Ebenfalls weise ich die Schüler/innen darauf hin, nach der Rückgabe der Arbeit die Punkte zu zählen und ob es Unklarheiten gibt.

Hilfreich ist es auch wenn die Schüler ihre Blätter durchnummerieren.

Aber in deinem Fall, würde ich das ruhige und sachliche Gespräch mit dem Lehrer suchen. Danach den Rektor hinzuziehen. Aber immer sachlich bleiben. Ansonsten ist ein Nachschreibetermin auch nicht schlecht, wenn es um so viel geht.
 
Ach, und wenn einer am Ende der Stunde um Korrektur bittet sagst du ihm das er die Aufgabe gerade von Nachbarn abgeschrieben hat :cake:. Ich mag Lehrer...

So schwer ist es doch nicht. Man bittet die Schüler um Kontrolle, ob alles korrigiert ist und ob die Punkte korrekt zusammengezählt sind. Das dauert bei schwachen Schülern vielleicht 3 Minuten. Fitte Schüler schaffen das binnen 30 Sekunden.

Ich würde mich hierauf beziehen:

10. Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird.

Quelle: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-83 201 (SVBl. 2/2005 S.75 ) - VORIS 22410

Sprich: Wenn mich Schüler, ähnlich dem Threadersteller verarschen wollen, kann das auch noch ein ungenügend ergeben. Allerdings möchte ich dies dem TE nicht unterstellen.

Achja, und zum Thema Schulleiter. Der steht hinter seinen Lehrkräften.

@TE: Bitte deine Lehrerin um eine Ersatzleistung, um deine schlechte Note auszugleichen und kontrolliere dein Klausuren in Zukunft direkt nachdem du sie zurück bekommen hast.
 
@TE: Bitte deine Lehrerin um eine Ersatzleistung, um deine schlechte Note auszugleichen und kontrolliere dein Klausuren in Zukunft direkt nachdem du sie zurück bekommen hast.

Jetzt nochmal, woraus liest Du, dass der TE dies nicht gemacht hat?


Ich kenn das auch aus meiner Schulzeit, bei meiner damals Lieblings-Deutschlehrerin wurden 4 Seiten vergessen zu korrigieren, mir wurde unterstellt, dass ich die fehlenden Seiten nach der Korrektur dazugeschmuggelt hatte und das Kontrollkürzel der Lehrerin gefälscht hätte. Das Verfahren endete mit einem graphologischen Gutachten und einen Displinarverfahren gegen die Gutste.
 
Zuletzt bearbeitet:
So schwer ist es doch nicht. Man bittet die Schüler um Kontrolle, ob alles korrigiert ist und ob die Punkte korrekt zusammengezählt sind. Das dauert bei schwachen Schülern vielleicht 3 Minuten. Fitte Schüler schaffen das binnen 30 Sekunden.

Ich würde mich hierauf beziehen:

10. Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird.

Sprich: Wenn mich Schüler, ähnlich dem Threadersteller verarschen wollen, kann das auch noch ein ungenügend ergeben. Allerdings möchte ich dies dem TE nicht unterstellen.

Achja, und zum Thema Schulleiter. Der steht hinter seinen Lehrkräften.

@TE: Bitte deine Lehrerin um eine Ersatzleistung, um deine schlechte Note auszugleichen und kontrolliere dein Klausuren in Zukunft direkt nachdem du sie zurück bekommen hast.

Na jetzt mach aber mal nen Punkt.
a) steht in deinem Zitat ja das Wörtchen "festgestellt". Also ist es ja eine bewiesene Tatsache, dass Betrug vorliegt. In diesem Fall aber nicht.
b) gehst du ziemlich voreingenommen an die Sache ran. Das zeigt allein schon deine Ausdrucksweise "wenn mich Schüler, ähnlich dem TE, verarschen wollen.
 
Aber bei mir hatte jeder Lehrer die kompletten Blätter durchgesehen und die versehentlich leer gelassenen durchgestrichen.
Also ist imho immer noch der Lehrer – und nicht der Schüler – in der Beweislast.
Zumal du ja auch schreibst, dass der Lehrer es vergessen hat.

Und im Zweifel sowieso für den Angeklagten.

....... zumal er schreibt "der Lehrer hat vergessen", also ist der Lehrer der Angeklagte.;)
 
Diese Formulierung lässt erahnen, dass Zeit verstrichen ist bis der TE den Fehler der Lehrerin mitgeteilt hat.

Jaein. Als ich den Lehrer während der Stunde darauf hinweisen wollte, dass etwas vermutlich nicht stimme wurden ich und mein Pultnachbar vor die Türe gestellt. Dan kam ich am Ende der Lektion zu ihr, und sie behauptete ich hätte das verändert.
 
Na jetzt mach aber mal nen Punkt.
a) steht in deinem Zitat ja das Wörtchen "festgestellt". Also ist es ja eine bewiesene Tatsache, dass Betrug vorliegt. In diesem Fall aber nicht.

Die Lehrerin stellt fest, dass der TE der Klassenarbeit nachträglich eine Aufgabe hinzugefügt hat. Das ist dann sogar schon vorsätzlich und arglistig.

Ihr solltet nicht vergessen, dass ihr als Schüler nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten habt. Dazu gehört das zeitnahe Anzeigen von Fehlern in der Korrektur/Bewertung einer Klassenarbeit.

Der TE sollte hier mal Klartext sprechen und ehrlich sagen, wie es war.
 
Ne, das "vergessen" bezog sich auf das Korrigieren der letzten Aufgabe.

...... wenn sie denn da war, die letzte Aufgabe. Dann darf der Schüler beweisen dass die letzte Aufgabe da war die der Lehrer vergessen/übersehen hat. Am Besten wäre es für den Schüler wenn er die Aufgabe bzw. eine Ersatzaufgabe nachschreiben dürfte.
 
Jaein. Als ich den Lehrer während der Stunde darauf hinweisen wollte, dass etwas vermutlich nicht stimme wurden ich und mein Pultnachbar vor die Türe gestellt. Dan kam ich am Ende der Lektion zu ihr, und sie behauptete ich hätte das verändert.

Ich verabschiede mich mal von hier.

Kleiner Tipp noch: du hast ein Recht auf Bildung und das "vor die Tür stellen" ist zumindest hier in D nicht zulässig.
 
Die Lehrerin stellt fest, dass der TE der Klassenarbeit nachträglich eine Aufgabe hinzugefügt hat. Das ist dann sogar schon vorsätzlich und arglistig.

Aber in diesem Fall hat die Lehrerin das ja eben nicht festgestellt, es ist eine reine Vermutung. Hätte sie es festgestellt, wäre es eine Tatsache und ließe sich von der Lehrerin demnach ja auch einwandfrei beweisen.
Und das ist ja wohl ein Unterschied.
 
Und zum Thema Blätter: Ich habe auf die Blätter geschrieben die der Lehrer verteilte (direkt unter der Aufgabenstellung).

Ich wollte es ja zur rechten Zeit melden, aber die Lehrerin liess mich nicht. Ich habe wirklich nichts lautes gemacht..
Zuerst hab ich den, der neben mir sass um Rat gefragt ob ich es falsch hatte. Hatte ich nicht. Dann wollte ich die Lehrerin fragen als sie an mir vorbei lief und sie hat mich rausgeschickt...
 
Aber in diesem Fall hat die Lehrerin das ja eben nicht festgestellt, es ist eine reine Vermutung. Hätte sie es festgestellt, wäre es eine Tatsache und ließe sich von der Lehrerin demnach ja auch einwandfrei beweisen.
Und das ist ja wohl ein Unterschied.

Deine Argumentation hinkt an allen Ecken und Enden. ;)

Aussagen des TE wie "von der Schule fliegen", "vor die Tür gestellt werden" lassen erahnen, dass er keinen Heiligenschein mi sich herumträgt und einzig und allein er für sein Verhalten verantwortlich ist.
 
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