Probezeit-Kündigung: Dann Angebot eines befristeten Vertrages?

OlliHu

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Hi,

ich brauchte mal eine generelle Auskunft.

Ist folgendes rechtens:

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird innerhalb der Probezeit mit der korrekten Frist gekündigt. (soweit ist alles rechtens)

Darf der Arbeitgeber einem direkt im Anschluss einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?

Olli
 
Er könnte Dich ja nochmal zum Vorstellungsgespräch einladen ;)

Keine Ahnung, denke aber schon.
Schau mal bei recht-in.de, die haben mir in Sachen Mietrecht schonal enorm weitergeholfen..
 
OlliHu schrieb:
Hi,

ich brauchte mal eine generelle Auskunft.

Ist folgendes rechtens:

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird innerhalb der Probezeit mit der korrekten Frist gekündigt. (soweit ist alles rechtens)

Darf der Arbeitgeber einem direkt im Anschluss einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?

Olli

Hallo Olli,
das sieht mir auf den ersten LAIENblick so aus als wären es im Grunde zwei getrennte Vorgänge. Es ist ja _eigentlich_ nichts verwerfliches dran, wenn man bei einer Firma wieder eingestellt wird, bei der man mal gearbeitet hat.

Worauf Dein Arbeitgeber hier aber hinaus will, ist uns allen klar. Ich habe die Frage mal an ein paar fähigere Kommilitonen weitergeleitet und melde mich, falls es Antworten gibt. Wird aber nicht mehr geben als Paragraphen-Hinweise denke ich, auch mit dem Hinweis darauf dass ich als BWLer sicherlich keine Rechtsberatung machen darf und möchte :D
 
OlliHu schrieb:
...Darf der Arbeitgeber einem direkt im Anschluss einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?

Olli

Warum soll er das NICHT dürfen?
Du musst ihn ja nicht annehmen.
 
Mhhhh, da muss ich mal meinen Grips anstrengen.
Ich hatte gerade eine Arbeitsrechtvorlesung und vor ein paar Wochen wurde so ein Fall behandelt......

Leider stehe ich gerade auf dem Schlauch und hab auch meine Unterlagen nicht dabei ;(
Jedoch gab es dazu eine Entscheidung beim höchstens Gericht.
Schau mal da.
cu todd
 
Klasl57 schrieb:
Warum soll er das NICHT dürfen?
Du musst ihn ja nicht annehmen.

Und darum geht es.

Wenn ich es richtig verstanden habe, steht man sechs Wochen komplett ohne Geld da, wenn man ein zumutbares Angebot ablehnt. Da ich aber sicher nach einer Kündigung nicht dort weiterarbeiten werde, wollte ich mich vorab ein wenig schlau machen.

Hab schon mal im Gesetz gestöbert und dort steht, dass eine Befristung nicht zulässig ist, wenn mit dem gleichen Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Soweit so gut. Bekanntlich ist man allerdings vor Gericht und auf See in Gottes Hand. Und da ich kein Jurist oder Arbeitsrechtler bin, wollte ich eben noch eure Meinung hören.
 
Also aus absoluter Laiensicht, ist es doch so:
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Der Arbeitgeber hat festgestellt, dass er sich einen unbefristeten Arbeitsvertrag nicht an die Backe hängen mag (warum auch immer).

Nun bietet er einen Arbeitsplatz für eine (für ihn überschaubare) Zeit an.
Was soll daran Unrecht sein?

Edit: Na, wenn du es als Vertrauensbruch auslegen kannst, ist es doch unzumutbar dort weiterzuarbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zorg schrieb:
Siehste, deswegen geh ich nicht mit Vertrag arbeiten. Under the table oder Freiberufler. Fertig. Jedesmal der Stress mit den Chefs und das Untergeordne. Danke.

Zorg
Pfff - ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Du vor nicht allzu langer Zeit in dieses Forum ziemlich rumgeheult hast, dass Du keine Kohle hast und Deinen Apple-Krempel (sorry ;)) verhökern müsstest... Das ist kein Stress?

Grüße
elim
 
Grundsätzlich gilt das der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Er kann dir auch einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten, den aber dann nur noch einmal verlängern, da dieser dann wieder in ein unbefristetes Verhältnis übergeht. Solltest dir aber überlegen was du machst, das ganze ist ziemlich unseriös
 
Aus meiner Sicht ist die Sache eindeutig: Das Verhalten des Arbeitgebers ist rechtlich zulässig. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ganz und endgültig beenden. Soviel ist klar. Wenn er jetzt stattdessen ein befristetes Arbeitsverhältnis anbietet, ist dies im Grunde weniger balastend und besser für den Arbeitnehmer, als eine komplette Kündigung. Rechtssystematisch ist dann wohl als Änderungskündigung zu werten. Und wenn eine Entlassungskündigung zulässig ist, muss es eine bloße Änderungskündigung erst recht sein.
 
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