Privatwagen und/oder Firmenwagen ?

r.tosh

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hallo gemeinschaft!
zu dem thema gibts genügend zu lesen im internet, aber
hier sind doch bestimmt viele leute die mir wirklich weiterhelfen können... ;)

also:

demnächst wechselt ein bekannter die abteilung in seiner firma und ist wieder nur noch im aussendienst tätig.(war er früher schon mal)
dafür kann er wieder einen firmenwagen bekommen mit der 1% -Regel.

einen privatwagen hat er aber auch und wollte diesen eigentlich nicht verkaufen, da es ein weitaus besserer wagen als der firmenwagen(Ford Focus) ist.
seine firma würde ihm , wenn er mit dem privatwagen fährt die 0,30 € pro kilometer erstatten.
dafür ist ihm sein wagen aber zu schade.

frage:

1. kann er den firmenwagen nehmen und tatsächlich nur für die firma fahren sodaß er von der 1%-Regel verschont bleibt?

2. bezahlt das finanzamt die differenz zwischen dem was der arbeitgeber erstattet und den tatsächlichen aufwendungen, falls er doch seinen privatwagen nimmt?

3. was wäre am sinnvollsten?

danke für eure meinungen! :)
 
3. So toll kann sein Privatwagen gar nicht sein, als das er nicht die 30 Cent nehmen soll. Die sind Steuerfrei!

Ich bin jedesmal hocherfreut wenn ich fahren darf :D

Wenn er den Firmenwagen nehmen muss, soll er sein Privatwagen verkaufen. Wenn er dies nicht tut ist sein Privatwagen immenser Luxus.

Wir denken gerade in der Firma über Poolfahrzeuge nach, die auf Leasingbasis auf dem Parkplatz stehen. So kann eine Firma auf BMW und Co, verzichten und Mobilität der MA im Geschäftsalltag garantieren. Ein Poolfahrzeug rentiert ab ca 3.000€ Fahrkosten pro Jahr. Bitte nicht nach dem Berechnungsmodell und der Leasingrate fragen, ich hab es nur so mitgeteilt bekommen und glub es jetzt mal.
 
Du machst dir da viel zu viel Sorgen. Ich würde den besseren Wagen fahren, ist doch klar. Es spielt doch keine Rolle was es kostet und ob das Geld von mir kommt oder von der Firma. Der Focus ist nun mal da und muß gefahren werden. Was soll ein Auto wenn es nur rumsteht nur weil es mir zu schade ist für die Firmenfahrten?

Nach spätestens 3 Jahren kommt sowieso das nächste Auto. Man lebt heute und nicht morgen. Mit ins Grab nehmen kannst du dein Auto auch nicht.
 
nur dienstlich = keine 1%

ansonsten hilftnur rechnen. Ich fahre einen Dienstwagen, weil ich gerechnet habe und gerade bei heutigen Preisen für Versicherung, Steuern und Sprit unterm Strich ein Dienstwagen in der Regel (also bei "genügend" Privatkilometern) günstiger ist.

Ist aber auch alles eine Frage wie der Vertrag mit dem Dienstherrn sich gestaltet (bzgl. der Privatkilometer, Ausland, Versicherungsschaden, . . . . )
 
herrmann schrieb:
3. So toll kann sein Privatwagen gar nicht sein, als das er nicht die 30 Cent nehmen soll. Die sind Steuerfrei!
ja. ;) @herrmann

aber sein wagen ist fast neu... :rolleyes:
und jetzt will er ihn natürlich nicht mit hohem wertverlust wieder verkaufen müssen.



der private kostet ihn auch sogut wie nix, nur versicherung+steuer (fährt bei ca 40%) . tanken ist ja abhängig davon wie oft er fährt. also soll er dann privat mit so einer komischen kiste rumjuckeln und sich das auch noch vom lohn abziehn lassen?
 
r.tosh schrieb:
...1. kann er den firmenwagen nehmen und tatsächlich nur für die firma fahren sodaß er von der 1%-Regel verschont bleibt?

2. bezahlt das finanzamt die differenz zwischen dem was der arbeitgeber erstattet und den tatsächlichen aufwendungen, falls er doch seinen privatwagen nimmt?

3. was wäre am sinnvollsten?...

1.) Soweit ich weiß, fällt die 1% Regel immer an; auch der Weg zur Arbeit und zurück fällt in die Kategorie "Privatfahrt"
2.) bin ich überfragt, denke nicht
3.) siehe PS:

PS: Ich fahre auch einen Firmenwagen, und zwar voll versteuert; d.h. 1% vom Listenpreis des Fahrzeuges zzgl. 0,03% * Entfernung / km * Listpreis des Fahrzeuges. So komme ich auf ca. 450€ monatliche Kosten.
Jetzt muss sich dein Kollege eigentlich nur für sich selbst eine Rechnung aufstellen, mit welcher Regelung er günstiger fährt. 450€ / Monat hört sich viel an, aber schaut euch mal die Spritpreise / Inspektionskosten / Versicherungen etc an. Da sind 450€ schnell weg. Ich habe für mich persönlich entschieden, dass ich mit einem Firmenwagen günstiger fahre. Dein Kollege muss es ebenfalls für sich selbst entscheiden, das kann ihm keiner abnehmen.

Gruß
Markus

EDIT: Etwas erweitert
 
r.tosh schrieb:
ja. ;) der private kostet ihn auch sogut wie nix, nur versicherung+steuer (fährt bei ca 40%) . tanken ist ja abhängig davon wie oft er fährt. also soll er dann privat mit so einer komischen kiste rumjuckeln und sich das auch noch vom lohn abziehn lassen?

Hat es trotzdem einen WERT? Und das ist sein Kapital. Aus diesem Grund kostet das Auto! Oder wird es durch sein älterwerden "MEHRWERT"? Für ihn hat es evtl. einen Ideelen Wert.

Tolles Wortspiel.

Ernst.

Normal rechnet sich ein Firmenwagen.

Wie weit hat er täglich in die Firma. Muss er den Focus nehmen, oder kann er wählen. Kumpel von mir muss täglich 80 Kilometer in die Arbeit. Er hat sich jetzt einen Golf 1.6 genommen, weil der am billigsten ist und er keinen Wert auf Auto legt. Anderer hat den neuen 320 Kombi vor der Haustür, mit "fast" Vollausstattung. Ist reine Typensache (auch Firmentyp).
 
herrmann schrieb:
Muss er den Focus nehmen, oder kann er wählen.
soviel ich weiss gibts noch einen Opel Astra als alternative.

aber seine firma ist in der gleichen stadt. dazu hab ich auch das noch gefunden:

Auch wenn ein Dienstwagen nur im Zusammenhang mit Dienstreisen für die Fahrt von und zur Wohnung genutzt wird, muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer abends einen Dienstwagen mit nach Haus nimmt und am nächsten Morgen direkt von zu Hause aus auf Dienstreise fährt.

Quellen:
Kreditkarte: BMF-Schreiben vom 29.9.1998, Aktenzeichen IV C 5 - S 2334 - 1/98
Dienstwagen: täglich mehrfacher Ortswechsel: BFH, Urteil v. 2.2.1994, BStBl 1994, Teil II S. 422
Aussendiensttätigkeit ohne regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb sowie Nutzung im Zusammenhang mit Dienstreisen: Abschn. II des Arbeitgeber-Merkblattes, BStBl 1995 Teil I S. 719, LStR 31 Abs. 7 Nr. 5 Lohnsteuer-Richtlinien 1999


naja, letztendlich wird es wohl wirklich eine persönliche entscheidung werden. aber die sache mit dem finanzamt würde mich trotzdem noch interessieren.. ;)
 
30 Cent/km ist m.E. für kaum ein Auto kostendeckend, schon gar nicht für die Klassen über Ford Focus. (ADAC-Betriebskostentabelle gucken.)
Er würde also draufzahlen, wenn er seinen Privatwagen für Betriebsfahrten nutzt.
Die 1%-Regelung bedeutet bei einem Focus ca. 2500 Euro im Jahr zusätzlich versteuerndes Einkommen. Das heisst, ab 8500 Kilometer Jahresfahrleistung kommt man unter 30 Cent für den privaten Kilometer – und das ohne Nerv und Risiko.

Für Leute, die ein Auto als Statussymbol sehen und auf keinen Fall in einem Focus gesehen werden möchten, ist aber wahrscheinlich jede derartige Rechnerei überflüssig...
 
Es gibt eine Ausnahme von der 1 Prozent-Regel:
Wer ein Fahrtenbuch führt und sich von der Firma die gesamten Fahrzeugkosten (Steuer, Versicherung, Leasingkosten, Benzin, Wartung, etc.) aufstellen läßt, kann die Kosten für private Nutzung rausrechnen. Die Differenz zu den pauschal angesetzten Kosten für private Nutzung kann man sich dann bei der Steuererklärung erstatten lassen. hab ich mehrere Jahre so gemacht, klappt wunderbar. Nur beim ersten Mal mußte ich den Finanzbeamten davon überzeugen, daß dieses Vorgehen zulässig ist, das war ihm absolut neu :D
Voraussetzung ist halt, daß jede Fahrt in einem Fahrtenbuch eingetragen wird. Wer also viel privat fährt, für den lohnt es sich nicht.
 
r.tosh schrieb:
aber sein wagen ist fast neu... :rolleyes:
und jetzt will er ihn natürlich nicht mit hohem wertverlust wieder verkaufen müssen.
warum hat er sich den wagen gekauft, wenn er ihn in absehbarer zeit wieder verkaufen will ... dann hatte er ja nichts von dem wagen
 
hi,
na, er hat das doch nicht vorher gewusst, daß man ihm demnächst einen firmenwagen geben will... ;)

er hat den wagen gekauft, und drei monate später soll er wieder mit einer firmenkiste fahren.
 
Die Geschichte der Privatnutzung von Firmen-PKW ist eine Geschichte voller Missverständnisse...

Isso...

Hai Toshmän:

1. Ja, mit Hilfe eines korrekt geführten Fahrtenbuchs geht das.
2. Da muss mann sehen, wie das geregelt ist. D.h. wenn er mit dem Arbeitgeber für sein Privatauto eine Kilometerpauschale für geschäftlich gefahrene Touren aushandelt , dann hat das mit dem Finazamt noch nix zu tun. D.h. der Arbeitgeber kann den errechneten Betrag in einer Art Provison etc. auszahlen, was natürlich das zu versteuernde Einkommen erhöt, gleichzeitig kann man die Kilometer zur Arbeit noch dem Finanzamt angeben.
Aber eine "Differenz" etc. wird nicht ausgezahlt. Zumal er ja Angestellter ist, da kann er doch eh nur den Weg zur Arbeit als Ausgaben geltend machen. (Korrigiert mich!)
3. Am sinnvollsten? Das muss man ausrechnen... und hier gehen die Missverständnisse los. Am einfachsten nimmt man mal die 1% Regel für den Locus an und gehen von 25TEuro Anschaffungspreis aus.
Jetzt gehts schon los: Viele denken, sie müssen monatlich dann 1% von 25Teuro = 250,- Euro bezahlen.
Das ist nicht so!
Diese 250 Euro werden auf das Bruttogehalt aufgerechnet und dann davon die Steuer berechnet, d.h. je nach Einkommen nur ein Prozentsatz, sagen wir mal hier 20% bei einem "normalen" Gehalt, kann natürlich auch mehr werden (aber einen Focus als Firmenwagen... das wird kein Topverdiener sein).
D.h. 20% von 250 macht unter dem Strich ca. 50 Euro netto Verlust aus (ist ein wenig mehr, weil noch etwas dazukommt, das ist aber vernachlässigbar)

So, jetzt hat man 50 Euro weniger.... was darf ich dafür machen? Erlaubt der Arbeitgeber nur Fahrten zur Arbeit und Geschäftsfahrten? Dann ist jeder Euro zuviel...
Stellt er das Auto zur freien verfügung? Paradies! Keine Steuer, keine Versicherung, keine Spritkosten, keine Werkstattausgaben. Jeder privat gefahren Kilometer frisst an den 50 Euro, die sich SEHR bald bezahlt machen.

Wie gesagt, das ist extrem davon abhängig, was der Chef erlaubt. Sind nur 5 Kilometer zur Arbeit erlaubt? 210 Kilometer im Monat? Rentiert nicht! Könnte aber, wenn man z.B. ein Auto hat, welches die Gattin braucht. So muss man nur ein Auto finanzieren und fährt für 50 Euro im Monat zur Arbeit.

Da Dein Kumpel ein Auto hat, könnte er doch damit zur Firma fahren (wie weit ist das?) und den Focus immer dort stehen lassen. Dann gibt es keine Probleme mit dem Finazamt, wg. Privatfahrten.
Denn Punkt 1. ist EXTREM schwierig glaubhaft zu machen, ich weis das aus eigener, jahrelanger Erfahrung. Jeder Prüfer geht prinzipiell von Eigennutzung aus, der allerkleinste Fehler in Fahrtenbuch reicht aus um es komplett anzuzweifeln...

Daher:
1. Lohnstelle fragen, was man effektiv netto bei 1% Eigenanteil weniger herausbekommt.
2. Cheff ragen, was man alles AUSSER der Fahrt zur Arbeit noch machen darf.
3. Taschenrechner raus. Nicht vergessen: 1% zahlen spart jede Menge nervige Arbeit z.B. Fahrtenbuch ausfüllen.

Anders sieht es natürlich bei teureren Autos aus, da sind das monatlich schon mal 400-500 Euro weniger, da muss man dann alles mit dem Firmenwagen erledigen und somit komplett auf ein Privatauto verzichten können... dann ist es perfekt.

HTH
:)
 
hi Jabba und danke!
Auch wenn ein Dienstwagen nur im Zusammenhang mit Dienstreisen für die Fahrt von und zur Wohnung genutzt wird, muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer abends einen Dienstwagen mit nach Haus nimmt und am nächsten Morgen direkt von zu Hause aus auf Dienstreise fährt.

und er würde ja nicht in die firma fahren (da wären eh keine parkplätze). sondern nur jeden tag von der wohnung direkt zu kunden und wieder zurück.

dann kann er doch nebenbei seinen privaten ruhig in der TG stehn lassen und ihn nur nutzen wenn er ihn wirklich braucht (urlaub+einkaufen etc...)?
[Jabba] Arbeitgeber kann den errechneten Betrag in einer Art Provison etc. auszahlen, was natürlich das zu versteuernde Einkommen erhöt, gleichzeitig kann man die Kilometer zur Arbeit noch dem Finanzamt angeben.
Aber eine "Differenz" etc. wird nicht ausgezahlt.
so, und wir dachten immer die 30 Cent sind steuerfrei :confused:
das heisst ausserdem, wenn man mehr kosten hat als von der firma erstattet werden, dann bleibt man darauf sitzen und keiner zahlt?
 
Müsste das eigene Auto, das überwiegend für beruflich bedingte Fahrten genutzt wird, eigentlich nicht auch bei Angestellten steuerlich geltend gemacht werden können?

Das würde bedeuten, man könnte alle Kosten absetzen und versteuert entweder nur die 1% pauschale Privatnutzung (oder die per Fahrtenbuch nachgewiesenen Privatkilometer) plus die vom Betrieb gezahlten 30 Cent/km Kostenbeteiligung.
Wenn das ginge, könnte es sich grade für Aussendienstler lohnen, die ja eine Menge Km abreissen.
 
Krill schrieb:
Müsste das eigene Auto, das überwiegend für beruflich bedingte Fahrten genutzt wird, eigentlich nicht auch bei Angestellten steuerlich geltend gemacht werden können?

Das würde bedeuten, man könnte alle Kosten absetzen und versteuert entweder nur die 1% pauschale Privatnutzung (oder die per Fahrtenbuch nachgewiesenen Privatkilometer) plus die vom Betrieb gezahlten 30 Cent/km Kostenbeteiligung.
Wenn das ginge, könnte es sich grade für Aussendienstler lohnen, die ja eine Menge Km abreissen.
aaah, endlich jemand der es besser erklären kann als ich :D
DAS meine ich doch... ;)
schliesslich will der privatwagen ja auch bezahlt werden (wertverlust, verschleiss, ersatzteile etc...)

ps: der kumpel fährt dann ca 30 TKM/Jahr für die firma ,ist das wenig?
 
Hai!
Achso, er fährt direkt von zuhause zum Kunden.
1. Er nimmt den Focus: Dann ein hundertpro lückenloses Fahrtenbuch führen, mit JEDER Fahrt, Ort, Kunde, Fahrer angeben. Jedes Fahrt zum Tanken, Inspektion genau angeben, die Prüfer suchen das Haar in der Suppe.
Dann kostet es nix. Es muss halt nur glaubhaft gemacht werden können, dass alles Firmenfahrten sind. Z.b. auf dem Nachhauseweg ein paar Brötchen mitbringen, Privatpost in den Briefkasten werfen (bei uns beliebte Fangfragen der Prüfer) *zack* ist es eine Privatfahrt, das Fahrtenbuch wird nicht akzeptiert und es wird ein Eigenanteil veranschlagt... der wird aber dann niedriger als der 1% Anteil ausfallen. Das muss man aushandeln.

Daher nochmal die Frage: Was darf er mit dem Firmenauto mit Erlaubnis seines Cheffs privat anstellen? Siehe oben mein 50,- Euro Beispiel.
Wenn er nur zum Kunden fahren darf, ist es blöd und überflüssig die 1% zu zahlen, aber Fahrtenbuch muss sein.
Er spart sich ja auch ein Auto, seine Frau(oder sonstwer) hat das private zur Verfügung, sprich er braucht nur eins.

2. Er fährt mit dem privatauto und rechnet die Spesen mit der Firma ab. Als Cheff: unbedingt, da kann man Kilometer frisieren *hüstel*! Als Angestellter mit knickrigen 30 Cent pro Kilometer ohne weitere Spesen?
D.h . Sprit etc. muss man selbst zahlen? Niemals! Nur wenn Sprit, Inspektion etc. von der Firma übernommen werden und die 30 Cent für den Wertverlust draufkommen.

Zur Versteuerung: Kenn ich mich nicht so aus, den Fall habe ich nicht. Mann kann aber z.B. auch "Bezingutscheine" dem Angestellten geben. D.h. wenn er privat fährt und tankt, darf er nicht einfach die Quittungen sich bezahlen lassen. Die Firma muss ihm quasi von der Tankstelle einen Gutschein geben, damit die Sache sterfrei bleibt. (Eine Lösung die ich bei einem Angestellten habe)

Ah, habe gerade den neueren Beitrag von Krill gesehen:
Wer zahlt denn nu die Werktstatt etc?
Claus
 
Daher nochmal die Frage: Was darf er mit dem Firmenauto mit Erlaubnis seines Cheffs privat anstellen? Siehe oben mein 50,- Euro Beispiel.
Wenn er nur zum Kunden fahren darf, ist es blöd und überflüssig die 1% zu zahlen, aber Fahrtenbuch muss sein.
Er spart sich ja auch ein Auto, seine Frau(oder sonstwer) hat das private zur Verfügung, sprich er braucht nur eins.
er darf dann wirklich nur beruflich fahren(will er auch nur). aber er wäre zb.öfter mal auf übernachtung, wie siehts denn da aus mit FA? wenn er dann nach feierabend einkaufen will?schliesslich ist er dann ja immer noch beruflich unterwegs, oder darf er sich dann nicht selbst versorgen da er dann ja spesen bekommt?

hmm, ich glaube bald das wird ein fall für einen steuerberater. scheint nicht so einfach zu sein... :rolleyes: ;)
 
. Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen
Werden Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen des Arbeitnehmers oder des Unternehmers durchgeführt, so sind sämtliche Aufwendungen für den PKW Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Die Finanzverwaltung erkennt für Geschäftsfahrten von selbständig Tätigen und Arbeitnehmern entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder ohne Einzelnachweise einen Betrag von € 0,30 für den gefahrenen Kilometer an. Beim Privatwagen eines Arbeitnehmers entstehen anrechenbare Werbungskosten jedoch nur insoweit, als der Arbeitgeber keinen Kostenersatz gewährt. Ein Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist gemäß § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Wird kein (voller) Kostenersatz seitens des Arbeitgebers gewährt, kann der Arbeitnehmer die Differenz zwischen Erstattung und tatsächlichen Kosten beim Finanzamt geltend machen. Dazu hat er die Mehraufwendungen durch lückenlose Belege nachzuweisen.
Quelle: www.hk24.de

ich glaube damit ist einiges klarer geworden. jetzt soll er sich selber entscheiden... ;)
 
Also ich fahre auch nen Auto von der Firma. Mir werden auch die Kilometer Wohung -> Arbeit angerechnet und habe unterm Strich gut 220 Euro im Monat weniger. ABER...
Ich habe 25000 km Privat p.A. zur Verfügung, muss keinen Sprit zahlen, keine Werkstatt, keine Versicherung und keine Steuer. Was will man mehr?
Meine Fahrten von der Wohnung auf Arbeit werden übrigens nur ganz ganz selten auf meine Privatkilometer angerechnet, da ich Wechseltätigkeit habe
 
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