imacer
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 23.01.2003
- Beiträge
- 2.854
- Reaktionspunkte
- 1.103
Hallo miteinander,
ich würde gerne mal in die Runde fragen, ob es richtig ist, dass seit diesem Jahr jeder die Pflicht hat eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, dessen Einkommen über 8652 € lag, oder gilt das nur für Rentner??
Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html
Ich ging bisher davon aus, dass die Pflichtveranlagung nur besteht, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, wie zB.
Bin jetzt etwas verunsichert ob ich muss oder nicht.
Von den oben aufgeführten Punkten würde nichts auf mich zutreffen, aber die Grenze von 8652 € übertreffe ich als normaler Angestellter natürlich.
verbindlichsten Dank
imacer
ich würde gerne mal in die Runde fragen, ob es richtig ist, dass seit diesem Jahr jeder die Pflicht hat eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, dessen Einkommen über 8652 € lag, oder gilt das nur für Rentner??
Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html
Ich ging bisher davon aus, dass die Pflichtveranlagung nur besteht, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, wie zB.
- Einkünfte bezogen werden, die dem Progressionsvorbehalt (z.B. Elterngeld) unterliegen und 410 Euro übersteigen
- Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusätzlich erwirtschaftet werden
- mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezogen werden
- die berücksichtigte Vorsorgepauschale höher als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen war
- Ehegatten in der Steuerklasse 4 mit Faktor veranlagt worden sind
- auf der Lohnsteuerkarte oder der sonstigen Bescheinigung Freibeträge vermerkt worden sind
- Ehegatten nicht zusammen veranlagt werden und nicht die übliche hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wählen möchten
- Sonderzahlungen erhalten wurden
- der Arbeitgeber in dem Jahr gewechselt wurde und der neue nicht die Vorgaben des alten Arbeitgebers berücksichtigt hat
- die Ehe geschieden oder durch Tod beendet wurde und der Ehegatte im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
- der Ehegatte im EU-Ausland lebt
- der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat, aber einen Antrag auf unbeschränkte deutsche Steuerpflicht stellt
Bin jetzt etwas verunsichert ob ich muss oder nicht.
Von den oben aufgeführten Punkten würde nichts auf mich zutreffen, aber die Grenze von 8652 € übertreffe ich als normaler Angestellter natürlich.
verbindlichsten Dank
imacer