Per Bankeinzug online bestellte Ware nicht eingetroffen - mein Recht?

Itekei

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Hallo zusammen,

ich habe in einem bekannten Online Store eine Bestellung aufgegeben. Ich erhielt die Nachricht, dass der Artikel, der mir per Bankeinzug am 14.04.2009 in Rechnung gestellt wurde, am 09.04.2009 verschickt wurde. Erhalten habe ich ihn heute, 20.04.2009 jedoch immer noch nicht. Da sich auch kein Mitarbeiter des Online Stores auf meine Nachfrage meldet, würde ich gerne meinen Kauf widerrufen.

Frage: Welches Recht kommt hier zur Anwendung? Widerruf Fernabsatz - obgleich ich den Artikel nicht erhalten habe? Danke für eure Einschätzung!
 
Du kannst Lastschriften zurückgeben. AFAIK noch 3 Wochen nach Einzug.
 
Genau, du informierst den Shop, dass die Ware nicht eingetroffen ist und du aufgrund mehrerer nicht beantworteter Nachfragen nun die Lastschrift wieder zurückbuchen lässt. Sicherheitshalber solltest du gleichzeitig deine Einwilligung zum Bankeinzug wiederrufen, sonst kann es passieren, dass die das Geld nochmals einziehen.

Trifft die Ware später doch noch ein, kannst du sie entweder behalten und nachträglich bezahlen, oder du machst von deinem Widerrufsrecht gebrauch (dessen Frist erst mit Zustellung der Ware beginnt). Dann solltest du die Annahme der Ware gleich beim Postboten verweigern.
 
Den rücktritt vom Kauf sowie den Entzug der Einziehungsermächtigung würde ich neben dem elektronischen Weg auch per Einschreiben an genannte Firma schicken um eventuelle Ausreden von wegen Post kam nicht an zu vermeiden
 
Frist für Lastschriftrückgabe beträgt (vereinfacht gesagt) sogar 6 Wochen.
Dem Onlinestore werden dadurch aber Kosten entstehen, die er sich ggf. bei Dir zurück holen kann - näheres dazu dürfte in den AGB des Onlinestores stehen.

Der sauberste, und für Dich kostenneutrale, Weg ist also der Rücktritt vom Kauf "nach Fernabsatzgesetz". Das kannst Du auch wenn die Ware noch per Post unterwegs ist (sogar bevor die Ware verschickt wurde). Allerdings wird es dann ein paar Tage länger dauern, bis das Geld wieder auf Deinem Konto landet...
 
Dem Onlinestore werden dadurch aber Kosten entstehen, die er sich ggf. bei Dir zurück holen kann

Da es ja Bankeinzug und nicht Vorkasse ist, liegt doch die Beweispflicht, dass die Ware zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits an den Kunden übergeben war, beim Shop und nicht umgekehrt. Insofern wäre eine Nachforderung der Gebühren ungerechtfertigt.
 
Wie ich bereits geschrieben habe, dürfte das für den vorliegenden Fall (Kunde bestellt regulär, Kunde wählt Bezahlung per Lastschrift, Kunde gibt dann - aus welchem Grund auch immer - die Lastschrift zurück, z.B. weil er das mit Widerruf verwechselt) in den AGB des Onlinestores geregelt sein. Oft sind für einen solchen Fall Gebühren zu Lasten des Kunden vorgesehen. Wie es im konkreten Fall ist, kann nur der Threadersteller sagen...

Wenn der Shop einen halbwegs seriösen Eindruck macht, dann ist der reguläre Widerruf der Bestellung für den Käufer die einfachste Lösung. Dann muss man auch nicht über Beweispflicht "wer hat wann was verschickt oder Frist gesetzt oder, oder" diskutieren, sondern nur abwarten bis das Geld wieder auf dem Konto ist...
 
Besten Dank für Eure Ratschläge! Jetzt bin ich schlauer für den Extremfall.

Der Online Store hat sich inzwischen jedoch gemeldet und mitgeteilt, dass man bei der Post recherchiert hätte und mein Päckchen dort angeblich an ein falsches regionales Verteilerzentrum geliefert wurde. Das wurde richtiggestellt und ich erhalte die Ware morgen oder übermorgen. Die Welt ist doch nicht so schlecht wie man manchmal glaubt :)
 
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