PC von Steuer absetzen- Frage wg: Lieferanschrift ist nicht Rechnungsanschrift

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hashish

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Hallo,
hätte mal eine steuerliche Frage.
Neuer PC soll steuerlich abgesetzt werden.
Der Rechner wird aber aus praktischen Gründen an eine andere Person als den Käufer (nämlich die, die den Rechner zusammenbaut und einrichtet) ausgeliefert.
Nun steht auf der Rechnung zwar korrekterweise die Anschrift des eigentlichen Käufers, allerdings wird als Zusatz auch die Lieferanschrift ("Lieferung erfolgt wie gewünscht an XYZ" angeführt.
Meint Ihr, dass ist irrelevant, oder sollte man den Händler um eine neue Rechung ohne die Lieferanschrift bitten.
Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass sich das Finanzamt an dem Zusatz "Lieferanschrift" stört.
 
Hallo,
hätte mal eine steuerliche Frage.
Neuer PC soll steuerlich abgesetzt werden.
Der Rechner wird aber aus praktischen Gründen an eine andere Person als den Käufer (nämlich die, die den Rechner zusammenbaut und einrichtet) ausgeliefert.
Nun steht auf der Rechnung zwar korrekterweise die Anschrift des eigentlichen Käufers, allerdings wird als Zusatz auch die Lieferanschrift ("Lieferung erfolgt wie gewünscht an XYZ" angeführt.
Meint Ihr, dass ist irrelevant, oder sollte man den Händler um eine neue Rechung ohne die Lieferanschrift bitten.
Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass sich das Finanzamt an dem Zusatz "Lieferanschrift" stört.

Ist egal, unsere Rechnungen sehen genauso aus. Lieferung in die Filiale, Rechnung an die Buchhaltung. Das passt schon. ;)
 
danke,
hab' da nur 'Bauchschmerzen', weil die Anschriftenzusammenstellung jetzt nicht wie bei Euch so aussieht: "Lieferung: Filiale - Rechnung: Buchhaltung", sondern so: "Lieferung: der eine Bruder - Rechnung: der andere Bruder".
Könnte mir eben vorstellen, dass ein übereifriger Sachbearbeiter falsche Schlüsse zieht...:(
 
danke,
hab' da nur 'Bauchschmerzen', weil die Anschriftenzusammenstellung jetzt nicht wie bei Euch so aussieht: "Lieferung: Filiale - Rechnung: Buchhaltung", sondern so: "Lieferung: der eine Bruder - Rechnung: der andere Bruder".
Könnte mir eben vorstellen, dass ein übereifriger Sachbearbeiter falsche Schlüsse zieht...:(
ist doch egal, ob Filiale oder Bruder, entscheidend ist nur dass die Rechnung auf deinen Namen lautet, damit du sie steuerlicht geltend machen kannst.
Kannst ja noch nen Zettel ranheften und dem Sachbearbeiter erläutern, dass dein Bruder als Lieferanschrift aufgeführt wurde da er die Software installiert o.ä. ;)
 
danke,
hab' da nur 'Bauchschmerzen', weil die Anschriftenzusammenstellung jetzt nicht wie bei Euch so aussieht: "Lieferung: Filiale - Rechnung: Buchhaltung", sondern so: "Lieferung: der eine Bruder - Rechnung: der andere Bruder".
Könnte mir eben vorstellen, dass ein übereifriger Sachbearbeiter falsche Schlüsse zieht...:(

Ihr macht euch zuviele gedanken um die Steuer. Schreibt rein was ihr für richtig haltet. wenn die was finden melden die sich schon bei euch zum richtig stellen
 
Ihr macht euch zuviele gedanken um die Steuer. Schreibt rein was ihr für richtig haltet. wenn die was finden melden die sich schon bei euch zum richtig stellen
Nicht zwangsweise, der Sachbearbeiter kann es auch einfach streichen. Dann muss man erstmal Widerspruch einlegen und sich mit dem Finanzamt streiten. Das kann man verhindern, in dem man vorher die Sache Wasserdicht macht.
 
Naja Wasserdicht ist relativ. Am ende liegts trotzdem an der laune des Bearbeiters
 
Nicht zwangsweise, der Sachbearbeiter kann es auch einfach streichen. Dann muss man erstmal Widerspruch einlegen und sich mit dem Finanzamt streiten. Das kann man verhindern, in dem man vorher die Sache Wasserdicht macht.
:unterschreibe:
eben! Lieber vorher einen Gedanken mehr gemacht, als die Rennerei danach
 
Kommt drauf an. Wenn sein Dienstherr Roland Koch heißt und seine Klientel zu den oberen Zehntausend gehört, hat er sogar sehr viel Spielraum (zugunsten der Seuerpflichtigen) zu haben, sonst ist er schnell weg vom Fenster
Die Steuerfahnder-Affäre in Hessen
:(

Was ich damit sagen wollte: sind alle Bedingungen erfüllt, um die Rechnung steuerlich geltend zu machen, kann der Sachbearbeiter nicht einfach, weil er/sie grad Migräne oder schlechte Laune hat, streichen. Das müsste dann begründet werden. Widerspruch ist ja immer möglich, muss man dann mit steuerberater oder Steueranwalt sehen ob es sich lohnt.

Den Steuerkrimi les ich mir mal komplett durch. Das ist ja mehr als man in 5 Minuten lesen kann. :eek:
 
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