H
hashish
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 30.05.2008
- Beiträge
- 425
- Reaktionspunkte
- 8
Hallo,
hätte mal eine steuerliche Frage.
Neuer PC soll steuerlich abgesetzt werden.
Der Rechner wird aber aus praktischen Gründen an eine andere Person als den Käufer (nämlich die, die den Rechner zusammenbaut und einrichtet) ausgeliefert.
Nun steht auf der Rechnung zwar korrekterweise die Anschrift des eigentlichen Käufers, allerdings wird als Zusatz auch die Lieferanschrift ("Lieferung erfolgt wie gewünscht an XYZ" angeführt.
Meint Ihr, dass ist irrelevant, oder sollte man den Händler um eine neue Rechung ohne die Lieferanschrift bitten.
Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass sich das Finanzamt an dem Zusatz "Lieferanschrift" stört.
hätte mal eine steuerliche Frage.
Neuer PC soll steuerlich abgesetzt werden.
Der Rechner wird aber aus praktischen Gründen an eine andere Person als den Käufer (nämlich die, die den Rechner zusammenbaut und einrichtet) ausgeliefert.
Nun steht auf der Rechnung zwar korrekterweise die Anschrift des eigentlichen Käufers, allerdings wird als Zusatz auch die Lieferanschrift ("Lieferung erfolgt wie gewünscht an XYZ" angeführt.
Meint Ihr, dass ist irrelevant, oder sollte man den Händler um eine neue Rechung ohne die Lieferanschrift bitten.
Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass sich das Finanzamt an dem Zusatz "Lieferanschrift" stört.