PC-Komponenten zurücksenden?

stivi87

stivi87

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
18.08.2006
Beiträge
1.576
Reaktionspunkte
52
Hallo,

ich habe mir im Internet einige PC-Komponenten bestellt und mir daraus einen Rechner zusammengebaut. Funktioniert auch soweit alles und keine der Komponenten wurde beschädigt. Dennoch bin ich am Überlegen den ganzen Kram wieder zurückzusenden. Natürlich sind beim Zusammenbau an einigen Teilen Einbauspuren entstanden, die Wärmeleitpaste ist angebrochen worden, Tüten wurden geöffnet etc.

Wie verhält sich das jetzt bei einem Widerruf? Bestimmt der Händler wie hoch die Wertminderung dadurch ausfällt? Wie gehe ich jetzt am besten vor, um möglichst wenig Abstriche machen zu müssen? Hatte vielleicht jemand von euch schon einen ähnlichen Fall?
 
Er muss das gar nicht zurücknehemen. Zurücktreten kannst Du doch nur, nachdem Du das Material vergleichbar wie im Ladnegeschäft, geprüft hast.
Aus der Verpackung nehmen ja, Einbau nein und ich find das auch richtig.
 
Wenn die Kiste funktioniert, warum zurückschicken? In der Regel sind die Abstriche bei Gebrauchspuren recht ordentlich.
Mein Vorschlag wäre noch ein wenig "modding" zu betreiben und das Ganze mit Gewinn zu verkaufen… Ein entfernter Bekannter hat auch zuerst den Rechner gebastelt und dann solange geschraubt bis er den zweiten Platz bei einem Modding-Wettbewerb gewonnen hat - die Kiste sah aus wie ein 50er Jahre Fernseher (Holz, seeehr Retro), aber cool trotz LCD.
 
um hinterher moeglichst wenig Abstriche zu machen wuerde ich vorher einfach keine Aufstriche machen. Die Frage, wie man einem Haendler am besten verklickert, dass er bereits gebrauchte Komponenten zum Verkaufspreis zuruecknimmt und dabei moeglichst keine Wertminderung geltend macht, hat etwas fadenscheiniges. Ein "Geschmaeckle"....wuerde der Schwabe sagen.....
 
Naja, irgendwie habt ihr Recht. Ich glaube ich behalte die Kiste als HTPC und Bastel-Rechner. Hat eh "nur" 600 EUR gekostet.
 
Naja, irgendwie habt ihr Recht. Ich glaube ich behalte die Kiste als HTPC und Bastel-Rechner. Hat eh "nur" 600 EUR gekostet.
Diese Aussage ehrt Dich!
Du wusstest es und wolltest Dich nur kurz rückversichern ;)
 
Hatte plötzlich Lust auf 'ne Currywurst. Nix wie rinn in die Bude.
Der erste Bissen war richtig gut, aber ich hatte plötzlich doch keine Lust mehr.
Wollte die Pappe gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben,
da hat sich der Kerl hinter dem Tresen doch glatt geweigert.
Ist das legitim?
 
Hatte plötzlich Lust auf 'ne Currywurst. Nix wie rinn in die Bude.
Der erste Bissen war richtig gut, aber ich hatte plötzlich doch keine Lust mehr.
Wollte die Pappe gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben,
da hat sich der Kerl hinter dem Tresen doch glatt geweigert.
Ist das legitim?
Das fällt nicht unter das Fernabsatzgesetz. Und selbst dort sind Lebensmittel ausgenommen.
 
Vielleicht kann das Ding ja als Mac-Pro "light" dienen. ;)
 
Im Endeffekt bestimmt der Händler was er die abzieht, falls du es zurückschicken willst.
So penibel wie hier beschrieben sind übrigens kaum Händler.
Wenn ich die Sachen nicht gebrauchen kann würde ich das zurückschicken, und dann eben sehen, was man als Preisabzug bekommt.
Denke dass das u.U. sogar weniger ist, als wenn man es gebraucht verkauft.
 
Das hat was mit Anstand zu tun das man sowas nicht macht...
 
Zurück
Oben Unten