paypal als verkäufe ok?

Schokomilch

Schokomilch

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hi, verkaufe derzeit mein MBP, und wollte fragen ob man paypal dazu nutzen kann? Ich habe etwas angst das der käufer vll sin Geld irgendwann zurückzieht und ich ohne MBP und ohne Geld dastehe?


danke
 
....sitzt der Käufer in der EU?

...dann brauchst du kein paypal ...... ich sehe die sehr kritisch, wg. der AGBs.
 
ja sitzt er, warum?
 
alternativen?
 
Mir wurde mal gesagt, dass PayPal nur als Käufer anständig ist :)

Es gibt doch solche Treuhandservices.
 
Ave,

PayPal ist eigendlich ne sichere Sache. Wenn der Käufer kein Geld auf dem Konto hat, wird zum Beispiel PayPal den Kauf nicht zustimmen, rückgängig kann er dies auch nicht machen, da PayPal dies nicht zuläßt. Man sollte schon vorher die AGBs von PayPal genauer studieren, ehe man sich für diese Form des Shoppens einträgt.
Geht sogar soweit die Sache, dass PayPal einen sogar ne Strafe aufbrummt, wenn man sein Konto nicht gedeckt hat und dies liegt laut AGB, bei ca. 26€.

Mortiis
 
Ave,

PayPal ist eigendlich ne sichere Sache. Wenn der Käufer kein Geld auf dem Konto hat, wird zum Beispiel PayPal den Kauf nicht zustimmen, rückgängig kann er dies auch nicht machen, da PayPal dies nicht zuläßt.

sicher, und du bist der Kaiser von China... :rolleyes:
 
Ave,

PayPal ist eigendlich ne sichere Sache. Wenn der Käufer kein Geld auf dem Konto hat, wird zum Beispiel PayPal den Kauf nicht zustimmen, rückgängig kann er dies auch nicht machen, da PayPal dies nicht zuläßt. Man sollte schon vorher die AGBs von PayPal genauer studieren, ehe man sich für diese Form des Shoppens einträgt.
Geht sogar soweit die Sache, dass PayPal einen sogar ne Strafe aufbrummt, wenn man sein Konto nicht gedeckt hat und dies liegt laut AGB, bei ca. 26€.

Mortiis

....das ist nicht richtig!


Georg Schnurer (gs)
Eingeschränkt sicher
PayPals Verkkäuferschutz in der Praxis
Report,Service & Support,Vorsicht Kunde, PayPal, Verkäuferschutz, Betrug, Versand, Abholung, Verbraucherschutz, Electronic Cashing
c't 17/07, Seite 68

Eingeschränkt sicher

PayPals Verkäuferschutz in der Praxis

PayPal ist schnell, international einsetzbar, verkaufsfördernd und natürlich sicher; so umwirbt der eBay-Bezahldienst Verkäufer. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail.

Unterthema: Service im Visier

Ü ber spurlos verschwundene Kundengelder bei PayPal berichteten wir in der c't-Ausgabe 14/07. Für den Kunden willkürlich erscheinende Kontensperrungen und Rückbuchungsaktionen von PayPal verunsichern aber nicht nur Käufer. Auch Verkäufer können vor allem durch nachträgliche Rückbuchungen in Bedrängnis geraten. Schließlich haben sie die vermeintlich bezahlte Ware in der Regel schon verschickt, wenn PayPal plötzlich das Geld zurückruft. Dr. Barbara Hüppe, Pressesprecherin von PayPal, versicherte damals, dass hier in der Regel der PayPal-Verkäuferschutz greife.



Diese Äußerung der Pressesprecherin sorgte für heftigen E-Mail-Protest Dutzender Verkäufer. Aus der Flut der bei uns eingegangenen Fallbeschreibungen haben wir vier herausgesucht, die exemplarisch zeigen, welche Probleme Verkäufer bekommen können, wenn sie sich blind auf die Sicherheit des Bezahlsystems PayPal verlassen. Anders als bei einer Überweisung aufs eigene Bankkonto ist das Geld auf dem PayPal-Konto nämlich längst nicht immer sicher angekommen. PayPal behält sich schließlich vor, die Buchung ohne Angabe konkreter Gründe nach Tagen, manchmal sogar erst nach Wochen zu stornieren. Die geschilderten Fälle zeigen, wie sich Betrüger diese Eigenheit des PayPal-Bezahlsystems zunutze machen.

Der Abhol-Trick

Markus B. will sich von seinem Heimkinosystem, einem hochwertigen Beamer von Sanyo und einer 16:9-Kino-Leinwand trennen. Die beiden Geräte bietet er im Juni in getrennten Auktionen bei eBay an. Die sperrige, immerhin 2,3 Meter breite Leinwand will er nicht verschicken und bietet sie deshalb nur gegen Barzahlung bei Abholung an. Den Beamer offeriert er "ab 1 Euro" mit bundesweit versichertem Versand. Bezahlen darf der Käufer hier wahlweise per PayPal oder per Überweisung.



Dreist: Nach erfolgreichem Betrug erklärt "azrael11186" dem reingelegten Verkäufer auch noch, was dieser falsch gemacht hat und warum er ihm als Käufer nichts anhaben kann.

Die beiden Geräte ersteigert am 21. Juni "azrael11186", der Beamer geht für 695 Euro weg, für die ursprünglich 410 Euro teure Leinwand erhält Markus B. gerade einmal 82,81 Euro. Das eBay-Profil des Käufers ist bei 35 Bewertungen 100 Prozent positiv, deshalb willigt Markus B. auch ein, dass der Käufer Beamer und Leinwand zusammen mit einem Kumpel in den nächsten Tagen abholt. Als Termin einigt man sich schließlich auf Sonntag, den 24. Juni.

Am Samstagabend meldet sich dann der Käufer per E-Mail. Er habe es nicht mehr zur Bank geschafft, ob die Bezahlung nicht auch über PayPal abgewickelt werden könne, erkundigt sich "azrael11186". Eine PayPal-Überweisung sei ja in Minuten da und die anfallenden PayPal-Gebühren würde er natürlich auch übernehmen. Bargeld wäre Markus B. zwar lieber, doch da das Geschäft nun schon so weit fortgeschritten ist, lässt er sich auf die PayPal-Zahlung ein.

Geld da und wieder weg

Wie versprochen überweist der Käufer die 695 Euro für den Beamer und 82,81 Euro für die Leinwand. Als Entschädigung für die PayPal-Zahlung legt er noch einmal 20 Euro drauf, die in der Zahlungsbestätigung von PayPal als "Versandkosten" gebucht werden. Den Eingang des Gesamtbetrags in Höhe von 797,81 Euro bestätigt PayPal per E-Mail und Markus B. überweist das Geld sofort von seinem PayPal-Konto auf sein Bankkonto. Jetzt, so glaubt er, habe er die Zahlung sicher erhalten.

Kurze Zeit später stehen zwei junge Männer vor der Tür und holen Beamer und Leinwand ab. Man unterhält sich noch nett und alles scheint in bester Ordnung zu sein. Anderthalb Stunden später folgt das böse Erwachen. PayPal schreibt an Markus B.: "Einer der Vorteile für PayPal-Kunden ist, dass wir alles daran setzen, um Sie auf möglicherweise problematische Transaktionen aufmerksam zu machen." Eine Überprüfung der jüngsten Transaktionen habe ergeben, dass diese möglicherweise nicht vom Inhaber des PayPal-Kontos genehmigt worden sei. Man werde das Geld deshalb erst einmal einbehalten, bis die eingeleitete Untersuchung abgeschlossen sei. Markus B. möge die Ware deshalb vorsichtshalber nicht versenden. Sollte die Ware schon unterwegs sein, möge der Verkäufer doch bitte die Lieferanschrift mitteilen.

Markus B. setzt sich sofort mit dem Käufer in Verbindung und fragt nach, was da wohl schiefgelaufen sein könnte. Und tatsächlich: Der Betrüger meldet sich noch einmal per E-Mail. Offen gibt er seinen Betrug zu. Er habe einen geknackten PayPal-Account für die Zahlung verwendet und auf ihn als Täter würde weder PayPal noch sonst irgendjemand kommen. Möglicherweise könne sich Markus B. das Geld ja bei PayPal zurückholen oder versuchen, hinter die Identität der beiden jungen Männer zu kommen, die Beamer und Leinwand bei ihm abgeholt hätten. Viel nützen würde das freilich nicht, schreibt der dreiste Betrüger weiter. Er hätte den beiden 200 Euro für den Abholdienst gezahlt, wie er das jedes Mal täte. Wenn die beiden wüssten, dass sie sich nun strafbar gemacht hätten, würden denen sicher die Beine flattern. Und weil Markus B. so nett gewesen sei, gebe er ihm nun noch einen Tipp: Bei PayPal-Zahlungen dürfe er die Ware nur versenden und nie direkt übergeben.
 
Fortsetzung:
5-Euro-Gutschein

Frustriert bat Markus B. PayPal um Hilfe. Doch das Unternehmen lehnte jede Haftung ab. Er hätte die Ware verschicken müssen, dann hätte er unter Umständen den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen können. Der hätte dann maximal 500 Euro erstattet und den Verlust so auf knapp 300 Euro begrenzt, teilte ihm die PayPal-Hotline mit. Kurze Zeit später erhielt er von PayPal einen Gutschein über fünf Euro, das war alles, was ihm das eBay-Bezahlsystem zu bieten hatte.

Beamer weg, Leinwand weg - von PayPal hat Markus B. erst einmal die Nase voll. Ein sicheres Bezahlsystem sieht für ihn anders aus.

Der Trick mit der Auslandsniederlassung

Auch Rainer H. musste unangenehme Erfahrungen mit Käufern machen, die per PayPal bezahlen. Der Fotograf verkaufte eine nicht mehr benötigte Canon EOS-1DS bei eBay. Den Zuschlag erhielt am 28. Mai "rod7458" alias Jevgenij Tretjak aus Vilnius in Litauen. Für 2678 Euro zuzüglich Fracht ersteigerte der das gute Stück. Die Bezahlung sollte per PayPal erfolgen, und weil die Kamera dringend benötigt würde, bat er darum, den Versand per Express zu erledigen. Die Kosten in Höhe von 164 Euro werde er selbstverständlich übernehmen. Die Bezahlung, so teilte Jevgenij noch mit, werde seine Partneragentur aus Frankreich übernehmen.

Tatsächlich teilte PayPal am 29. Mai mit, dass Antonie D. 2678 Euro auf das PayPal-Konto von Rainer H. überwiesen hätte. Die fehlenden Versandkosten folgten in einer zweiten PayPal-Transaktion wenige Minuten später. "Sorry, forgot to add 164 Euro for the DHL 1 day shipping", teilte Jevgenij mit und bat zugleich um sorgfältige Verpackung der wertvollen Kamera.

Rainer H. überwies das eingegangene Geld am 30. Mai auf sein Girokonto und nachdem es dort am 31. gutgeschrieben wurde, verschickte er die Kamera an die bei eBay hinterlegte Adresse. Käufer und Verkäufer schienen zufrieden und bewerteten sich gegenseitig positiv bei eBay. Ende gut, alles gut.

Das böse Erwachen kam für Rainer H. am 8. Juli, also mehr als einen Monat nach Abschluss der Transaktion. PayPal signalisierte eine "vorübergehende Einbehaltung" der beiden Überweisungen. Einen Tag später teilte man dem verdutzten Kunden mit, dass der französische Kontoinhaber eine betrügerische Transaktion gemeldet habe. PayPal müsse das Geld deshalb zurückbuchen. Eine Entschädigung für Rainer H. gebe es nicht. Das Ganze sei, so PayPal, irgendwie "dumm gelaufen". Weder eBay noch PayPal wollten Rainer H. weiterhelfen. Er möge sich doch an die Polizei wenden. Der betrügerische Käufer darf unterdessen weiter sein Unwesen bei eBay treiben. Sein eBay-Zugang ist bis heute aktiv und "rod7458" kaufte erst am 6. Juni 2007 wieder ein teures Gerät bei eBay. Ob er den "NAP 250 Power Amplifier" für gut 1300 Euro mit eigenem Geld oder wieder über einen geknackten PayPal-Zugang bezahlt hat, steht in den Sternen.

Der Adress-Trick

Nun ja, eine teure Digitalkamera an einen Käufer aus Litauen zu schicken, der auch noch über ein französisches PayPal-Konto zahlt, das ist sicher etwas blauäugig. Doch um bei PayPal-Zahlungen reinzufallen und hinterher ohne Ware, Geld und Entschädigung dazustehen, muss man nicht in die Ferne schweifen, wie der Fall von Tim B. zeigt.

Er verkaufte bei eBay ein nagelneues MacBook mit 13,3"-Display, 2-GHz-Core2Duo und Notebooktasche für 1410 Euro. Per Sofortkauf erstand "prinzessoriental" das Gerät am 17. Januar. Eigentlich hatte Tim B. als mögliche Bezahlvariante nur Vorkasse-Überweisung zugelassen, doch die Käuferin, Frau "Coskune-Fitch" teilte kurz nach dem Kauf mit, dass ihr Sohn da wohl einen Fehler gemacht hätte. Die Familie wolle nur über das sichere PayPal bezahlen. Wenn der Verkäufer das nicht akzeptiert, würde man vom Kauf zurücktreten.

Tim B. akzeptierte, schließlich bewirbt eBay PayPal ja immer als schnellen und sicheren Zahlungsweg für Käufer und Verkäufer. Tatsächlich klappte die PayPal-Überweisung noch am selben Abend. Tim B. bestätigte die Transaktion und schickte das Notebook entsprechend der eBay-Richtlinien an die bei eBay hinterlegte Adresse in Frankfurt. Das hier als Familienname "Fitch" und nicht "Coskune" angegeben war, irritierte ihn nicht, schließlich war das ja ein Teil des Doppelnamens der Käuferin.

Falscher Verdacht

Zwei Tage später meldete sich dann PayPal: Das Konto von Tim B. sei eingefroren worden. Um es wieder zu aktivieren, sollte Tim verschiedene Unterlagen an PayPal schicken. Das Unternehmen interessierte sich nicht nur für eine Ablichtung seines Personalausweises, sondern wollte auch noch die Kopie einer Telefon- oder Stadtwerkerechnung haben, aus der klar erkennbar ist, dass Tim B. tatsächlich Eigentümer des bei PayPal hinterlegten Bankkontos ist. Zudem verlangte die Firma auch noch einen Herkunftsbeleg für das Notebook.

In gewisser Weise hatte Tim B. sogar Verständnis für das Ansinnen von PayPal, schließlich war es auch in seinem Interesse, dass niemand unbefugt auf sein PayPal- oder Bankkonto zugreift. Also schickte er die geforderten Unterlagen an PayPal und nach einigem Hin und Her konnte er am 2. Februar endlich wieder voll über sein PayPal-Konto verfügen.

Zweiter Schreck

Der nächste Schreck kam am 7. April: Die Zahlung für das Notebook sei vom Käufer zurückgebucht worden. PayPal werde sich nun mit dem Kreditkartenunternehmen des Käufers in Verbindung setzen, um den Fall zu klären. Einstweilen hätte man das PayPal-Konto von Tim B. erst einmal rückbelastet und ihm zusätzlich noch die Rücklastschriftgebühren des Kreditkartenunternehmens in Rechnung gestellt. Wenn er sich zu diesem Vorgang äußern wolle, so schrieb PayPal ultimativ, so möge er das in den nächsten 72 Stunden tun. Zudem möge er für den Ausgleich seines nun in die Miesen gerutschten PayPal-Kontos sorgen. Die Transaktion sei nicht durch den Verkäuferschutz abgedeckt, da bislang kein unterzeichneter Lieferbeleg und keine verifizierbaren Nachverfolgungsinformationen vorlägen.

Langsam kam Panik bei Tim B. auf: Am Samstag vor Ostern setzt ihm PayPal eine 72-Stunden-Frist für eine Reaktion. Telefonisch war bei PayPal niemand zu erreichen, also versuchte der geprellte Verkäufer sein Glück per E-Mail. Entnervt fragte er nach, warum PayPal denn nicht einfach die schon lange übermittelte DHL-Tracking-Nummer nutze, um die Sendung nachzuverfolgen.

Eine Antwort blieb das Unternehmen schuldig, also setzte sich Tim B. ans Telefon. Ein Mitarbeiter erklärte ihm, dass sein Fall leider von einem Kollegen bearbeitet worden sei, der das deutsche Tracking-System von DHL nicht kenne. Das Problem sei aber inzwischen erkannt und PayPal wisse jetzt, dass er das Notebook auch versendet hat. Nun müsse man nur noch die Entscheidung des Kreditkartenunternehmens abwarten, das könne aber dauern. Wieder und wieder versuchte Tim B. in den folgenden Wochen, etwas über den Stand der Dinge zu erfahren. Mangels festem Ansprechpartner musste er jedem Hotliner seinen Fall immer wieder aufs Neue schildern, nur um letztlich zu erfahren, dass PayPal nun auch nichts weiter machen könnte.

Erst am 21. Mai meldete sich PayPal wieder. Das Kreditkartenunternehmen habe zugunsten des Käufers entschieden und PayPal würde diese Entscheidung als endgültig akzeptieren. Das Konto von Tim B. würde deshalb jetzt mit dem Kaufpreis des Notebooks belastet. Um an sein Geld zu kommen, möge er sich bitte mit dem Käufer auseinandersetzen.

So einfach wollte sich Tim B. aber nicht abspeisen lassen. Er wollte den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen, schließlich wirbt das Unternehmen ja damit, dass deutsche Verkäufer keinen Nachteil aus entsprechenden Rückbuchungen bei Kreditkartenzahlungen haben sollen. Die gesamte Kommunikation mit PayPal zog sich noch bis zum 28. Juni hin. Verschiedene Mitarbeiter beschäftigten sich mit dem Fall, doch tun konnte man nichts für Tim B. Er hätte, um den PayPal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können, das Notebook an die bei PayPal hinterlegte Adresse in Bremen schicken müssen und nicht an die bei eBay hinterlegte Adresse in Frankfurt.

Damit, so schieb uns Tim B., hätte er aber gegen die eBay-Statuten verstoßen. Schließlich legen diese fest, dass der Verkäufer die Ware an die in der Kaufabwicklung von eBay hinterlegte Anschrift schicken muss. Widersprüchliche Richtlinien bei eBay und PayPal sowie ein desaströses Kommunikationsverhalten bei PayPal lassen für Tim B. nur eine Schlussfolgerung zu: nie wieder PayPal. Dass der eBay-Account des betrügerischen Käufers nach wie vor nutzbar ist, kann er schon gar nicht mehr verstehen.
 
Fortsetzung 2:

Ohne Schutz

Doch auch wenn man als Verkäufer alles richtig macht, heißt das noch lange nicht, dass PayPal im Falle eines Falles Verkäuferschutz gewährt. Irgendein Schlupfloch findet das Unternehmen anscheinend immer, ärgert sich etwa Robert W. aus Efftingen.

Er löste im Januar über eBay den Nachlass seines Vaters auf. Dazu zählte unter anderem eine umfangreiche Briefmarkensammlung. Die bot er nun serienweise an. Eines dieser Angebote war ein postfrischer Satz "Posthorn-Marken" (BRD Mi. 123-138). Für stolze 526,65 Euro erhielt Peter D. aus Rüsselsheim am 7. Januar den Zuschlag. Hinzu kamen noch einmal 2,60 Euro für den Versand per Einschreiben. Auf einen versicherten Versand hatte der Käufer aus Kostengründen verzichtet. Der Käufer zahlte per PayPal und Robert B. brachte das wertvolle Kuvert am 10. Januar zur Post. Als Beleg für die Einlieferung übergab man ihm die übliche maschinell erstellt Quittung mit der Sendungsnummer des Einschreibens.

Das Geld ist futsch

Am 14. Februar meldete sich dann PayPal: Der Käufer hätte Käuferschutz beantragt, da er die Sendung nicht erhalten hätte. Gleichzeitig fror PayPal die Zahlung des Käufers ein. Unverzüglich füllte Robert W. das entsprechende Web-Formular von PayPal aus und gab dort auch die Sendungsnummer des Einschreibens an. Mit dieser hätte das Unternehmen ebenso wie Robert W. von der Webseite der Post erfahren können, dass die Sendung vermisst wird. PayPal bedankte sich am 15. Februar für die Übermittlung der Unterlagen und versprach, den Fall zu prüfen.

Das Ergebnis der Prüfung erhielt Robert W. am 6. März: Man habe dem Käufer Käuferschutz gewährt. Deshalb werde nun das PayPal-Konto von Robert W. mit 530,25 Euro belastet. Sollte Robert W. noch weitere Informationen zu dem Fall nachreichen wollen, so möge er das innerhalb von zehn Kalendertagen tun.

Zwei Tage später legte Robert W. per Fax Einspruch gegen die Entscheidung von PayPal ein. Zusammen mit dem Einspruch übermittelte er auch die inzwischen vorliegende Verlustbestätigung der Post. PayPal quittierte den Eingang der Unterlagen und versprach eine erneute Prüfung. Am 2. April teilte Mia S. dem Kunden auf Nachfrage mit, dass man seinen Einspruch negativ beschieden hätte. Die Kontoprüfungsabteilung habe den Fall nicht erneut geöffnet, da Robert W. die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht habe.

Sofort protestierte Robert W. Er habe die Unterlagen - wie auch von PayPal bestätigt - am 8. März, also zwei Tage nach Erhalt des Bescheids, eingereicht. Damit hätte er eindeutig innerhalb der 10-Tages-Frist reagiert. So könne man doch nicht mit Kunden umgehen!

Wenig beeindruckt verwies PayPal an den Käufer: Robert W. möge sich doch bitte mit diesem auseinandersetzen, da die Beschwerde bei PayPal bereits geschlossen sei. Erneut protestierte Robert W. gegen diese aus seiner Sicht willkürliche Entscheidung. Anhand der übermittelten Unterlagen - dem Einlieferungsbeleg vom 10. Januar und dem Bestätigungsschreiben der Post vom 27. Februar - hätte PayPal eindeutig erkennen können, dass er die Briefmarken verschickt hat. Der Käufer hätte also laut den Bedingungen von PayPal keinen Anspruch auf Käuferschutz gehabt. Verlust der Ware beim Versand ist dort nämlich explizit ausgeschlossen.

Doch all diese Argumente prallten an PayPal ab. Der Fall werde nicht erneut geöffnet. Wenn die Sendung beim Versand verloren gegangen ist, möge er sich doch an das Versandunternehmen wenden. Das hatte Robert W. allerdings längst getan. Die Post erstattet bei verloren gegangenen Einschreiben aber nur die Gebühren (2,60 Euro) und gewährt eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro.

Angesichts dieses willkürlichen Verhaltens steht für Robert W. fest: nie wieder PayPal. Künftig verkauft er eben nur noch gegen Vorkasse. Das spart ihm die PayPal-Gebühr und gibt echte Sicherheit. Geld, das per Überweisung auf seinem Girokonto eingegangen ist, kann ihm schließlich niemand mehr einfach so wegnehmen. Und damit sich auch seine Kunden fair behandelt fühlen, gewährt Robert W. bei den Briefmarkenauktionen ohnehin schon ein dreimonatiges Prüfrecht.

Fazit

Welche Sicherheit gewinnt ein Verkäufer also wirklich, wenn er PayPal als Zahlungsoption angibt? Vor Betrügern, die etwa mit wie auch immer geknackten PayPal-Accounts oder Kreditkarten operieren, schützt das eBay-Bezahlsystem nicht. Zudem ist unklar, wann PayPal eigentlich was prüft. Im Fall von Tim B. etwa überprüfte das Unternehmen zunächst ohne Angabe von Gründen den unbescholtenen Verkäufer, die Betrüger ließ das eBay-Unternehmen hingegen gewähren.

Der Fall von Robert W. schließlich zeigt deutlich, wie ohnmächtig ein Kunde dem Apparat PayPal gegenübersteht. Willkürliche Entscheidungen kann er nur hinnehmen und brav seine Gebühren zahlen. Ohnehin ist das Kommunikationsverhalten von PayPal wenig kundenfreundlich: Direkte Ansprechpartner gibt es nicht, die ständig wechselnden "Fallmanager" verschicken oft nur Textblöcke und ein echtes, für den Kunden nachvollziehbares Eskalationsmanagement scheint es nicht zu geben.

Und was sagt PayPal? "Wie überall in der Welt, gibt es auch im Bereich des E-Commerce schwarze Schafe", kommentierte Pressesprecherin Dr. Barbara Hüppe unseren Bericht. Betrug und Missbrauch seien nun einmal eine generelle Begleiterscheinung des Handels im Internet - nicht nur bei PayPal. Immerhin biete PayPal Verkäufern aber weitreichenden Schutz vor Zahlungsausfall: Bis zu 4000 Euro pro Jahr würde PayPal erstatten, wenn sich der Verkäufer denn an die PayPal-Richtlinien hält.

Generell bedauerte Frau Dr. Hüppe die Unannehmlichkeiten der betroffenen Kunden sehr. Bei mehreren zehntausend Transaktionen täglich könne man aber leider nicht in Gänze ausschließen, dass es in dem einen oder anderen Betrugsfall auch zu ungerechtfertigten Kontosperrungen oder Rückbuchungen käme. Hier stünde zunächst einmal die Sicherheit der Kunden im Vordergrund, beteuerte die Pressesprecherin. Durch die Limitierung der Konten würde die Zeit für eine anschließende Untersuchung geschaffen. Kontosperrungen würden aber in keinem Fall willkürlich erfolgen, sondern stets auf Basis geregelter geltender Geschäftsbedingungen und rechtlicher Grundlagen.

So habe man das Konto von Tim B. (verkaufte ein neues Mac-Book) tatsächlich kurzfristig limitiert, da am Tag vorher ein hoher Zahlungseingang erfolgte. Das könne zu einer kurzfristigen Überprüfung seiner Identität führen und zu einer Prüfung, ob die Ware, für die der Zahlungseingang erfolgte, bereits verschickt worden sei. Am 2. Februar wurde die Limitierung aufgehoben, Herr B. erhielt zusätzlich 15 Euro für das Zusenden der nötigen Unterlagen, erklärte uns Frau Dr. Hüppe.


Vorsicht, Falle: Bei PayPal-Zahlungen darf die Ware nicht an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt werden.

Einen Anspruch auf Verkäuferschutz hätte Tim B. allerdings ebenso wenig wie Markus B. (verkaufte ein Heimkinosystem) und Rainer H. (verkaufte eine Digitalkamera), da sie alle die Ware nicht an die bei PayPal hinterlegte Adresse geschickt hätten.

Eine Erklärung für die sich widersprechenden Versandbedingungen bei eBay und PayPal lieferte Dr. Hüppe allerdings nicht. Ebenso wenig ging sie darauf ein, dass die Betrüger in zwei der hier geschilderten Fälle nach wie vor ihr Unwesen bei eBay treiben können.

Einzig im Fall von Robert W. räumte die Pressesprecherin ein, dass hier etwas schiefgelaufen sei. Der Käufer hätte tatsächlich keinen Anspruch auf Käuferschutz gehabt, da die Sendung beim Versand verloren gegangen sei. PayPal werde dem Verkäufer deshalb den Kaufpreis erstatten. (gs)

Kasten 1

Service im Visier

Immer wieder bekommen wir E-Mails, in denen sich Leser über schlechten Service, ungerechte Garantiebedingungen und überzogene Reparaturpreise beklagen. Ein gewisser Teil dieser Beschwerden ist offenbar unberechtigt, weil die Kunden etwas überzogene Vorstellungen haben. Vieles entpuppt sich bei genauerer Analyse auch als alltägliches Verhalten von allzu scharf kalkulierenden Firmen in der IT-Branche.

Manchmal erreichen uns aber auch Schilderungen von geradezu haarsträubenden Fällen, die deutlich machen, wie einige Firmen mit ihren Kunden umspringen. In unserer Rubrik "Vorsicht, Kunde!" berichten wir über solche Entgleisungen, Ungerechtigkeiten und dubiose Geschäftspraktiken. Damit erfahren Sie als Kunde schon vor dem Kauf, was Sie bei dem jeweiligen Unternehmen erwarten oder manchmal sogar befürchten müssen. Und womöglich veranlassen unsere Berichte ja auch den einen oder anderen Anbieter, sich zukünftig etwas kundenfreundlicher und kulanter zu verhalten.

Falls Sie uns eine solche böse Erfahrung mitteilen wollen, senden Sie bitte eine knappe Beschreibung an: vorsichtkunde@ctmagazin.de.
 
Es gibt Haufenweise Negativbeispiele im Netz über den windigen Laden, ich nutze das nur noch ab und zu wenn es was kaufe, niemals für Verkäufe. Ein Bsp. eines Bekannten: Laptop verkauft, 1500 Euro bei ebay hat das Ding gebracht. Der Käufer zahlt, paypal friert sofort das Konto ein mit der Begründung das auf Grund der Höhe erstmal geprüft werden müsse, ob er auch wirklich der Kontoinhaber ist. Er soll unter anderem seine Telefonrechnung und Stromrechnung schicken :motz: Merken die Pen*er noch was? :confused: Was geht die eine Strom/Telefonrechnung an? Das ist doch krank!

Jedenfalls hat er mit dem Käufer gesprochen, der war auch ganz zugänglich, hat die Zahlung zurückgeholt und per Bank überwiesen.
 
Nicht zu vergessen, das Paypal gerade für Verkäufer ziemlich unverschämte Gebühren nimmt und der Verkäufer hat wirklich nichts davon.

An Deiner Stelle würde ich Vorkasse oder Barzahlung wählen. Wenn der Käufer Dir den Kaufpreis überweist, kann er ihn auch nicht einfach zurückholen, wenn er erstmal auf Deinem Konto ist.
 
Paypal würde ich als Verkäufer auch nie benutzen, ist mir alles zu windig.
In Australien geht bei eBay ja nur noch Paypal - wenn die das hier einführen, wars das mit eBay und mir. Dann nehme ich die Alternativen wie hood.de
 
Ich habe neulich auch ein MBP verkauft, welches mit PayPal bezahlt wurde. Vom Betrag von 1811,-- Euro wurden 34,76,-- Euro als Gebühren einbehalten.

Anschließend kam noch 'ne Mail bezüglich einer Vorschrift in Zusammenhang mit dem Anti-Geldwäschegesetz, wonach ich erweiterte Angaben und Adressnachweis (Upload eines Personalausweis-Scans) einreichen sollte. Dazu ist PayPal verpflichtet bei Zahlungseingängen von mehr als 2.500 Euro. Diese Mitteilung kam schon mal vorsorglich, falls meine Zahlungseingänge diesen Betrag innerhalb eines Jahres überschreiten.
 
Müssen Banken das nicht erst ab 10.000 EUR melden?
Naja, Paypal macht die Welt so wie sie ihnen gefällt...
 
Vorkasse würde ich aber keinem Käufer empfehlen. Wer als Käufer
zu viel Geld hat, kauft nicht bei ebay.

Bleibt also nur Nachnahme, oder? Und dann ist man als Käufer immer
noch nicht sicher, denn die Ware könnte ja defekt sein.
 
Vorkasse würde ich aber keinem Käufer empfehlen. Wer als Käufer
zu viel Geld hat, kauft nicht bei ebay...

Schwieriges Thema! Letztendlich muss man sich doch auf sein Gefühl verlassen. Ich habe schon einige Auktionen als Verkäufer gemacht und Vorkasse war immer die Standardlösung, die auch die Käufer durchweg akzeptierten. Nur bei sperrigen Sachen, die abgeholt werden müssen, lief es mit Barzahlung. Umgekehrt habe ich auch als Käufer schon sehr oft per Vorkasse gezahlt und bin (Holzklopf 3x) noch nie auf die Nase gefallen.
 
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