Paket nie angekommen?

scubafat

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Ich habe Moppedklamotten verkauft, Geld erhalten und das Paket verschickt. Nun ist es nie angekommen und auch nicht zurück gekommen. Dem Käufer habe ich erstmal das Geld zurück überwiesen, weil der ja nun gar nichts dafür kann. Muss ich mich nun um die Sache des Verbleibs kümmern oder der Empfänger? Die Dame von DHL ist mir daraufhin nur mit dummen Geschwätz gekommen und hat keine Vernünftige Antwort gehabt. In der Poststelle, in meinem Fall ein Blumenladen hat man auch keine Ahnung.

Und mit der Sendungsnummer sieht man nur wie es im Kreis geschickt wird, was dann einfach ohne weitere Meldung endet!
 
Du bist der Vertragspartner von DHL, nicht der Empfänger.
Sofern Du den Einlieferungsnachweis noch hast und der Wert von der Versicherung gedeckt ist: DHL muss da aktiv werden, Nachforschungsantrag oder sonst was.
Der Empfänger hat nichts damit zu tun, der Laden, der im Namen von DHL mit dranhängt, muss sich kümmern - oder gleich online schauen was geht.
 
Danke dir. Den Schein mit der Sendungsnummer - mehr bekommt man ja nicht - habe ich noch.
 
Hoffentlich hast Du es als Paket verschickt und nicht als Päckchen,dann ist es bis 500 EUR versichert, mehr nur gegen Aufpreis.
Afaik kann man, wieder gegen Aufpreis, auch Päckchen versichern lassen. Ob die das im Blumenladen wissen, wäre dann noch die Frage..
 
Danke dir. Den Schein mit der Sendungsnummer - mehr bekommt man ja nicht - habe ich noch.

Womit Du eigentlich auch alles erfüllt hast. Versandrisiko trägt der Empfänger bei privatkäufen.
Dhl auch als seriös einzustufen. Normalweiser damit die Sache mit der Paketabgabe erledigt für Dich, wenn Du sie nachweisen kannst. Eigentlich reicht es dem Käufer die Sendungsnummer zu geben und er soll sich drum kümmern.

Die Tante im Blumenladen vermutlich bei sowas unfähig, besser vermutlich irgendwo online oder telefonisch Beschwerden und auch gleich erwähnen, das man den Kaufpreis (vermutlich nicht so wenig) erstattet bekommen will.

Hoffe mal der Wert lag nicht über den 500€
 
:nono:

Ansprechpartner für Nachforschungen ist der Versender, nicht der Empfänger.
Das mit dem Risiko bezieht sich auf Transportschäden, nicht auf verschwundene Sendungen. :)

Dann sollte das mal jemand Ebay sagen
Versandrisiko
Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.



Und auch die Gesetze anpassen
BGB 447
 
Du hast geschrieben
Das mit dem Risiko bezieht sich auf Transportschäden, nicht auf verschwundene Sendungen. :)

Dem ist definitiv nicht so. wenn der Versender nachweisen kann das er das Paket verschickt hat, liegt das Verlustrisiko eindeutig beim Empfänger.

Wenn der Versender sich stur stellt, würde es mich schon überraschen, wenn DHl darauf behaart das der Empfänger nicht machen darf.
 
Es ist als versichertes Paket verschickt worden. Sonst bekommt man ja, so weit meine Erfahrung, keine Zettel mit Sendungsnummer. Der Wert lag auch nur bei 100 €. Aber das weiß DHL ja nicht.
 
Der Empfänger hat nichts damit zu tun, der Laden, der im Namen von DHL mit dranhängt, muss sich kümmern - oder gleich online schauen was geht.
Formal ist das richtig, aber tatsächlich kann man auch als Empfänger bei der DHL anrufen/emailen, und darum bitten, das verschwundene Paket ausfindig zu machen. Ist mir auch schon mal passiert, erst letztes Jahr, das ein Paket erst 'steckengeblieben' ist und dann nicht mehr aufzufinden war. Ich habe dann eine Email an DHL gesendet, mit der Bitte das mal aufzuklären. Mein Paket blieb allerdings verschwunden. Ging in meinem Fall aber gut aus, weil der Absender (amazon) mir das Paket einfach noch mal geschickt hat :)

Hier ist übrigens der Online-Link zum DHL Nachforschungsantrag: http://www.dhl.de/de/paket/kundenservice/online-services/nachforschungsauftrag.html
 
Es ist als versichertes Paket verschickt worden. Sonst bekommt man ja, so weit meine Erfahrung, keine Zettel mit Sendungsnummer. Der Wert lag auch nur bei 100 €. Aber das weiß DHL ja nicht.

Was steht denn bei der Sendungsverfolgung online? Oder existiert die Paketnummer dort gar nicht mehr?
 
Dem ist definitiv nicht so. wenn der Versender nachweisen kann das er das Paket verschickt hat, liegt das Verlustrisiko eindeutig beim Empfänger.

Auch mit markigen Worten wird es nicht richtiger und was immer auch Ebay schreibt, hat mit der eigentlichen Rechtslage nur dann etwas zu tun, wenn es auch stimmt.

Kauf und Verkauf ist ein Zug um Zug Geschäft.
Käufer zahlt, dann hat Verkäufer auch Sorge zu tragen, dass Käufer die Ware bekommt.

Verkäufer ist Vertragspartner des Transportunternehmens
Käufer ist Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters.
Verkäufer kann nicht sagen, dass das Paket raus und der Rest ist das Problem des Käufers.
Käufer kann nicht sagen, dass die Überweisung raus ist und ob die Kontonummer stimmt, die Bank pleite ist oder die Zahlung aus welchen Gründen nicht ankommt, wäre das Problem des Versenders.

Ebay ist nicht Gesetzgeber und der Empfänger einer Ware hat per se Möglichkeiten aber keine Rechte am Vertrag zwischen Versender und Transportdienstleister.

Ich bin seit mehr als 40 Jahren in der Logistikbranche und wir versenden wöchentlich mehr als 5.000 Aussendungen mit verschiedenen Transportdienstleistern. Was ich alleine da für ein Unsinn von Kunden gehört habe, geht über keine Kuhhaut und diese Mythen, Halbwahrheiten und Meinungen die plötzlich "definitiv" und was auch immer sind, bringen in der Masse nur einer Berufsgruppe etwas: Den Anwälten.
Und wenn es dann 100%-Ich-Habe-Recht vor Gericht geht, sieht es oftmals ganz anders aus und Kuckucksheim ist dann plötzlich nicht mehr so schön.
 
Fr, 27.04.12 12:00 Uhr
--
Die Sendung wurde vom Absender in der Filiale eingeliefert.
Fr, 27.04.12 14:09 Uhr
--
Die Sendung wurde abgeholt.
Fr, 27.04.12 20:19 Uhr
Kitzingen
Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
Sa, 28.04.12 06:45 Uhr
--
Die Sendung wurde fehlgeleitet und konnte nicht zugestellt werden. Die Sendung wird umadressiert und an den Empfänger weitergeleitet.
Mo, 30.04.12 16:44 Uhr
Kitzingen
Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
Mi, 02.05.12 06:20 Uhr
--
Die Sendung wurde fehlgeleitet und konnte nicht zugestellt werden. Die Sendung wird umadressiert und an den Empfänger weitergeleitet.
Mi, 02.05.12 17:20 Uhr
Kitzingen
Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
Do, 03.05.12 06:16 Uhr
--
Die Sendung wurde fehlgeleitet und konnte nicht zugestellt werden. Die Sendung wird umadressiert und an den Empfänger weitergeleitet.
Do, 03.05.12 17:06 Uhr
Kitzingen
Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
 
Dann ist doch alles in Butter. Hast du vielleicht so krakelig geschrieben, dass die Post das nicht lesen konnte? Ich hatte mal den Fall, dass ich hier was verschenkt habe, (gegen Porto, zwei Pakete an eine Person) das eine direkt angekommen ist, das zweite jedoch nicht ankam. Auf Nachfrage bei der DHL kam dann raus, dass das Paket bis zur zentralen Verteilstelle gegangen ist und die micht dann als Empfänger eingetragen haben, es hier bei der Post gemerkt haben und dann wieder zurück geschickt haben.

Ich würde da einfach noch mal anrufen und stress machen, was das hin und hergeschicke soll.
 
Dann ist doch alles in Butter. Hast du vielleicht so krakelig geschrieben, dass die Post das nicht lesen konnte?
Auf dem MacBook schreibe ich sauberer ;)
Aber ich gebe mir schon immer richtig Mühe diese Paketscheine leserlich auszufüllen. Früher gab es mal noch von der Post ein PC Programm, welches zum Ausfüllen und ausdrucken dieser Paketscheine war. Das fand ich immer super.
 
Ebay ist nicht Gesetzgeber und der Empfänger einer Ware hat per se Möglichkeiten aber keine Rechte am Vertrag zwischen Versender und Transportdienstleister.

Ich bin seit mehr als 40 Jahren in der Logistikbranche und wir versenden wöchentlich mehr als 5.000 Aussendungen mit verschiedenen Transportdienstleistern. Was ich alleine da für ein Unsinn von Kunden gehört habe, geht über keine Kuhhaut und diese Mythen, Halbwahrheiten und Meinungen die plötzlich "definitiv" und was auch immer sind, bringen in der Masse nur einer Berufsgruppe etwas: Den Anwälten.
Und wenn es dann 100%-Ich-Habe-Recht vor Gericht geht, sieht es oftmals ganz anders aus und Kuckucksheim ist dann plötzlich nicht mehr so schön.

Wenn Du schon von Deinem umfangreichen Wissen sprichst, solltest Du auch Privatverkäufe mit
Versand (BGB 447) und Verbrauchsgüterverkuf (BGB 474) unterscheiden in Bezug auf Privatpersonen.

Bei gewerblichen Kunden unterliegen die Lieferbedingunen Keinen gesetzt sondern Sind meines Wissens an den incoterms angelegt
http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms

Abseits von Post und Hermes, dürfte wohl der Großteil der Transportaufträge nicht unter (BGB 447) fallen. der hier beschriebene Fall tut es aber nach meinem Verstädnis. Und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest diesen zu lesen (habe ihn ja verlinkt) würdest Du feststellen, das Ebay und das BGB übereinstimmen. EBay unterscheidet nämlich im Gegensatz zu Dir zwischen der Stellung des Verkäufers.

Finds immer faszinierend, wie jemand Meinung, die mit Quellen gestützt werden, meint widerlegen zu können, einfach in dem er auf seine Erfahrung oder ähnliches verweist.

P.s. Das iPad hat kein Paragraphenzeichen
 
Dann ist doch alles in Butter. Hast du vielleicht so krakelig geschrieben, dass die Post das nicht lesen konnte?
Das hat mit krakelig Schreiben nicht unbedingt was zu tun... ich sollte mal ein Paket bekommen, da hat ein Mitarbeiter in einem Paketzentrum auf den Adressaufkleber draufgeschrieben "Die Straße gibt es nicht" und an Absender zurück... ich denke, der Mitarbeiter im Paketzentrum kannte noch nicht mal den Ort, in dem ich wohne.... :noplan:
 
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