hairyguy
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Also wenn geltendes Recht und AGBs sich widersprechen, dann entscheidet jeder Richter immernoch nach dem jeweils national geltenden Recht. Entsprechende AGBs sind dann einfach ungültig, auch wenn du ihnen schriftlich zugestimmt hast.
Andererseits stimme ich Guffmann zu, wenn denn eins von meinen Flickr-Bildern (1280x1024 Pixel) mal auf einem Plakat zu sehen sein sollte, dann bin ich da stolz drauf. Außerdem profitiere ich davon, denn es wird gleichzeitig Werbung für meine Fotokünste gemacht. Beim nächsten Bild kann ich dann Geld nehmen. Für Zufallstreffer gibt's eben kein Geld, aber sie kosten schließlich auch keine Arbeit.
Andererseits stimme ich Guffmann zu, wenn denn eins von meinen Flickr-Bildern (1280x1024 Pixel) mal auf einem Plakat zu sehen sein sollte, dann bin ich da stolz drauf. Außerdem profitiere ich davon, denn es wird gleichzeitig Werbung für meine Fotokünste gemacht. Beim nächsten Bild kann ich dann Geld nehmen. Für Zufallstreffer gibt's eben kein Geld, aber sie kosten schließlich auch keine Arbeit.