mk84
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Tag, gerade fand ich im Briefkasten einen komischen gelben Brief mit dem Autogramm des Postboten und dem Aufdruck "förmliche Zustellung" vor, Absender ist die Stadtverwaltung / Bußgeldstelle, datiert auf den 07.12.2007.
Inhalt: Ich hätte am 09.12.2005 in einer Gasse meine kleine Notdurft verrichtet und wäre von den Grünen dabei beobachtet und daraufhin kontrolliert worden. Ja, es war Weihnachtsmarkt und es gab reichlich Glühwein...und keine Toilettenwagen weit und breit
Aber nun haben wir schon fast 2008 und ich frage mich, ob das zu zahlende Bußgeld in Höhe von 33,44 € nicht schon lange verjährt ist.......Im Internet steht immer etwas von einer Ordnungswidrigkeitenverjährung nach sechs Monaten bei dieser Bußgeldhöhe, allerdings geht es hier meistens um Verkehrsbußgelder und "allgemeine Ordnungswidrigkeiten". Mein Bußgeldbescheid sieht übrigens genauso aus wie der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, unten stehen (eventuelle) Punkte und Dauer von Fahrverboten. Es ist noch die Rede von einer Ordnungswidrigkeit nach der "Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung" unserer Stadt, trotzdem müsste das hier ja ähnlich sein in Sachen Verjährung. Soll ich Widerspruch einlegen oder brav zahlen ?? Vielleicht weiß jemand Rat, speziell bezogen auf Baden-Württemberg.
MFG Michael
Inhalt: Ich hätte am 09.12.2005 in einer Gasse meine kleine Notdurft verrichtet und wäre von den Grünen dabei beobachtet und daraufhin kontrolliert worden. Ja, es war Weihnachtsmarkt und es gab reichlich Glühwein...und keine Toilettenwagen weit und breit
Aber nun haben wir schon fast 2008 und ich frage mich, ob das zu zahlende Bußgeld in Höhe von 33,44 € nicht schon lange verjährt ist.......Im Internet steht immer etwas von einer Ordnungswidrigkeitenverjährung nach sechs Monaten bei dieser Bußgeldhöhe, allerdings geht es hier meistens um Verkehrsbußgelder und "allgemeine Ordnungswidrigkeiten". Mein Bußgeldbescheid sieht übrigens genauso aus wie der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, unten stehen (eventuelle) Punkte und Dauer von Fahrverboten. Es ist noch die Rede von einer Ordnungswidrigkeit nach der "Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung" unserer Stadt, trotzdem müsste das hier ja ähnlich sein in Sachen Verjährung. Soll ich Widerspruch einlegen oder brav zahlen ?? Vielleicht weiß jemand Rat, speziell bezogen auf Baden-Württemberg.
MFG Michael