"Notdurft"-Bescheid von 2005 gültig?

mk84

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Tag, gerade fand ich im Briefkasten einen komischen gelben Brief mit dem Autogramm des Postboten und dem Aufdruck "förmliche Zustellung" vor, Absender ist die Stadtverwaltung / Bußgeldstelle, datiert auf den 07.12.2007.

Inhalt: Ich hätte am 09.12.2005 in einer Gasse meine kleine Notdurft verrichtet und wäre von den Grünen dabei beobachtet und daraufhin kontrolliert worden. Ja, es war Weihnachtsmarkt und es gab reichlich Glühwein...und keine Toilettenwagen weit und breit ;)

Aber nun haben wir schon fast 2008 und ich frage mich, ob das zu zahlende Bußgeld in Höhe von 33,44 € nicht schon lange verjährt ist.......Im Internet steht immer etwas von einer Ordnungswidrigkeitenverjährung nach sechs Monaten bei dieser Bußgeldhöhe, allerdings geht es hier meistens um Verkehrsbußgelder und "allgemeine Ordnungswidrigkeiten". Mein Bußgeldbescheid sieht übrigens genauso aus wie der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, unten stehen (eventuelle) Punkte und Dauer von Fahrverboten. Es ist noch die Rede von einer Ordnungswidrigkeit nach der "Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung" unserer Stadt, trotzdem müsste das hier ja ähnlich sein in Sachen Verjährung. Soll ich Widerspruch einlegen oder brav zahlen ?? Vielleicht weiß jemand Rat, speziell bezogen auf Baden-Württemberg.

MFG Michael
 
viell. solltest du bei der behörde nachfragen die dir den brief geschrieben hat?
 
viell. solltest du bei der behörde nachfragen die dir den brief geschrieben hat?

Normalerweise schon, aber hätte mir die Behörde den Brief nicht zukommen lassen, wenn sie nicht der Meinungs wäre, der Bußgeldbescheid sei rechtens ??
Schließlich datiert der Brief auf den 07.12. und ist von einem Verwaltungsmenschen unterschrieben....
 
Ja - nett den Brief zurückdatiert *g Schon ein bischen unglaubwürdig, dass der Brief über 1 Woche unterwegs gewesen sein soll. Wir haben heute den 15.12 ... das wären 8 Tage. Ganz zu schweigen davon, dass das ganze nun schon 2 Jahre zurück liegt.

Ich bezweifle die Rechtmäßigkeit.
 
Ordnungswidrigkeit verjährt im allg. nach 3 Monaten, wenn kein Bußgeldbescheid erfolgt.

z.B. Tat am 31.6. verjährung am 30.9. 0.00 Uhr

Bei zwischenzeitlicher Bußgeldbescheiderstellung nach 6 Monaten.

Also Einspruch einlegen wg. Verjährung

Aber google nochmal weil ich kein Anwalt bin und selbstverständlich keine Rechtsberatung von mir erfolgen kann.

Gruß
i-lancer
 
Danke, werde mal weiter Googlen.....Deine Aussage deckt sich mit meinen Infos aus dem Netz, leider habe ich keinen richtigen Durchblick, auf welches Gesetz, auf welchen Paragraphen ich mich genau beziehen soll in dem Gestzes- und Verordnungsdschungel..:confused: Also nach dem Motto: ".....und beziehe mich hiermit auf Gesetz X, § Y...."
 
Tag, gerade fand ich im Briefkasten einen komischen gelben Brief mit dem Autogramm des Postboten und dem Aufdruck "förmliche Zustellung" vor, Absender ist die Stadtverwaltung / Bußgeldstelle, datiert auf den 07.12.2007.MFG Michael

Will Dich da einer reinlegen ?? Oder sind in BW diese Briefe gelb? Bei uns sind die blau/grün:confused:
 
Für nen Scherz siehts doch etwas zu echt aus......:) Aber stimmt, meine bisherigen Schreiben dieser Art (Bußgeld Parken / Blitzer) waren auch in grau/blauen Umschlägen, dieser ist nun in dunklem Gelb gehalten ("Behördengelb")
 
Für nen Scherz siehts doch etwas zu echt aus......:) Aber stimmt, meine bisherigen Schreiben dieser Art (Bußgeld Parken / Blitzer) waren auch in grau/blauen Umschlägen, dieser ist nun in dunklem Gelb gehalten ("Behördengelb")

Bist Du denn wirklich kontrolliert wurden ? Kannst Du Dich erinnern.? Wenn ja müsste auf dem Schreiben irgendwie so etwas wie Zeugen PHW xxx. stehen. Unsicher ist auch der Ausdruck "polizeiliche Umweltverordnung"
Es gibt zum Beispiel Gemeindeverordnungen "Führen von Hunden im Innenstadtbereich", Nutzung des Bürgersteiges ( oh, für Schwaben und Badische - Trottoir) vor Gaststätten. Verstösse dagegen ahndet das Ordnungsamt.
Übrigens: Tannenzäpfle ist ein gutes Bier. Ich habe das früher nach dem Surfen diirekt bei der Brauerei genossen.
Immer wenn ich im ICE Ostfriesland Richtung Süden sitze und den erwischt habe, der direkt vor der Brauerei endet, bekomme ich Durst und möchte weiterfahren.;)
 
Bist Du denn wirklich kontrolliert wurden ? Kannst Du Dich erinnern.? Wenn ja müsste auf dem Schreiben irgendwie so etwas wie Zeugen PHW xxx. stehen. Unsicher ist auch der Ausdruck "polizeiliche Umweltverordnung"
Es gibt zum Beispiel Gemeindeverordnungen "Führen von Hunden im Innenstadtbereich", Nutzung des Bürgersteiges ( oh, für Schwaben und Badische - Trottoir) vor Gaststätten. Verstösse dagegen ahndet das Ordnungsamt.
Übrigens: Tannenzäpfle ist ein gutes Bier. Ich habe das früher nach dem Surfen diirekt bei der Brauerei genossen.
Immer wenn ich im ICE Ostfriesland Richtung Süden sitze und den erwischt habe, der direkt vor der Brauerei endet, bekomme ich Durst und möchte weiterfahren.;)

Jo, das Tannenzäpfle ist echt ein herrliches Bier....:drink:

Das Schreiben sieht aus wie alle bisherigen, mit Rechtsbelehrungen auf der Rückseite und einer zusätzlichen abtrennbaren Seite, die das Ünberweisungsformular enthält....Also das, sag ich mal "Formblatt", ist definitv echt....Gut bei "Beweismittel" und "Zeuge" steht nichts, bei Geschwindigkeitsüberschreitung steht dort immer der Name eines Beamten.

Wortlaut:
Ihnen wird zur Last gelegt, am 09.12.05 in 72458 Albstadt in der ..Gasse folgende Ord.widrigkeit (en) begangen zu haben:

Sie haben an der o.a. Stelle Ihre kleine Notdurft verrichtet.
§ 18 Polizeigesetz i. V. m.
§§ 17 Abs. 1 Ziffer , 21 Abs. 1 Ziffer 21 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Albstadt vom 22.07.2004
Sie wurden von den Polizeibeamten bei der Verrichtung Ihrer kleinen Notdurft beobachtet.


So und jetzt kommts: Ich habe gerade mit einem Freund telefoniert, der dort dabei war und dann kam es mir schlagartig wieder in den Sinn: Nicht ich habe mich dort erleichtert, sondern eben dieser Kamerad. Ich stand in der Nähe und habe eine geraucht. Dann kamen die Beamten und fingen an, zu verwarnen. Ich meinte noch auf Grund der heiteren Stimmung, dass die ja auch etwas zu tun haben müssten, daraufhin Ausweiskontrolle. Meinen haben sie einbehalten, da schon abgelaufen......Der eigentliche Übeltäter wurde notiert, bekam aber keinen Bescheid bisher !!!!!!
 
Jo, das Tannenzäpfle ist echt ein herrliches Bier....:drink:
:moin:Mal ganz einfach, ist doch lustig. Sch.... auf die Euronen. Zahl Deinen Beitrag für die Gemeinde. Kannst ja noch fragen ob die Umschläge gelb sind.
Dein Kumpel kauft "mindestens" einen Kasten Tannenzäpfle. Den / Die macht Ihr dann leer.:drink: Im Winter besser im Haus. Ihr wisst schon warum.;)
Alles andere nervt und wird wohl kompliziert.

Adele unn guat's Nächtle.
 
:hehehe: :drink:

Adele, werde jetzt erst mal auf den Weihnachtsmarkt gehen...! ;) :Waveyib:
 
Ist doch eh schon alles nicht mehr sichtbar und war bestimmt schon am nächsten Tag verdunstet.
 
Für nen Scherz siehts doch etwas zu echt aus......:) Aber stimmt, meine bisherigen Schreiben dieser Art (Bußgeld Parken / Blitzer) waren auch in grau/blauen Umschlägen, dieser ist nun in dunklem Gelb gehalten ("Behördengelb")

gelbe Umschläge gibt es nur für Bussgeld-Bescheide wegen "kleiner Notdurft"... :hehehe:
 
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